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Aufruf zu Beiträgen

Theme: Die Universalität der Menschenrechte und ihre Legitimierung in
Christentum und Islam
Type: Interdisziplinäre Tagung
Institution: Forum Scientiarum, Universität Tübingen
   Weltethos-Institut
   Stiftung Weltethos
Location: Tübingen (Germany)
Date: 26.–28.1.2017
Deadline: 30.11.2016

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Die Idee der Menschenrechte impliziert deren universale Geltung. Die
Versuche, die Menschenrechte universal verbindlich zu begründen, sind
dagegen seit der Allgemeinen Erklärung aus dem Jahr 1948 immer wieder
in Frage gestellt worden Daraus ergibt sich eine Spannung, der die
Tagung v.a. mit Blick auf die Legitimierung der Menschenrechte in den
Religionen nachgehen will. 

Call for Papers

Die Unrechtserfahrungen des 20. Jahrhunderts und insbesondere die
Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten haben der Menschheit auf
dramatische Weise vor Augen geführt, dass der Staat, der die Rechte
seiner Bürger doch schützen soll, im Zweifel die größte Gefährdung
dieser Rechte darstellt. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
der UN aus dem Jahr 1948 und die verschiedenen darauf folgenden
Konventionen stellen darum den Versuch dar, staatlicher Willkür durch
internationale Vereinbarungen vorzubeugen. Die Unrechtserfahrungen
des 20. Jahrhunderts haben aber nicht nur den Staat als Schutzmacht
der Menschenrechte in Misskredit gebracht, sie haben darüber hinaus
offen gelegt, dass der Verlust der Bürgerrechte auch zu einem Verlust
der Menschenrechte führen kann. Der Entzug der Bürgerrechte in der
NS-Zeit hat die Verfolgten und insbesondere die Juden nicht nur
schutzlos gemacht, sondern zugleich dazu geführt dass sie als
schutzunwürdig angesehen wurden, und eben nicht dazu, sie in ihrem
fundamentalen Menschsein wahrzunehmen. Darauf hat Hannah Arendt
eindringlich hingewiesen. Sind damit sowohl die naturrechtlichen wie
auch die vernunfttheoretischen Begründungen der Menschenrechte
grundsätzlich in Frage gestellt, die seit Samuel Pufendorfs
Abhandlung über das Naturrecht aus dem Jahr 1672 und Immanuel Kants
Vernunftkritik von 1781/87 eine Verbindung zwischen der Würde des
Menschen und seinen Rechten hergestellt hatten?

Die Situation stellt sich paradox dar: Während die Menschenrechte auf
der einen Seite durch die Allgemeine Erklärung erstmals in ihrer
universalen Geltung deklariert worden sind, ist sozusagen zeitgleich
die Grundlage ihrer Universalität in Frage gestellt worden. Das hat
dazu geführt, dass die Menschenrechte heute gelegentlich ins Feld
geführt werden, um die grundsätzliche Gleichheit aller Menschen zu
verteidigen, sich die Begründungsrichtung also umgekehrt hat. Die
Idee der Menschenrechte scheint damit das Recht über das kulturelle
Wesen des Menschen zu stellen. Dagegen ist beispielsweise von
islamischer Seite Einspruch erhoben worden, was im Jahr 1990 zur
Formulierung der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam
geführt hat. Das Problem ist freilich ein grundsätzliches: Liegt in
der Verselbstständigung des Rechts nicht die Gefahr, den Menschen
auch jenseits allen Rechts stellen zu können?

Daraus ergibt sich eine Fülle weiterer Fragen: Müssen die
Menschenrechte im Rückgriff auf das Wesen des Menschen begründet und
formuliert werden? Lässt sich das Wesen des Menschen unabhängig von
seiner kulturellen Selbstverständigung und Selbstgestaltung
aufweisen? Falls nein, wie lässt sich dann der universale
Geltungsanspruch der Menschenrechte verteidigen, ohne kulturelle
Differenzen zu nivellieren? Diese Fragen sollen auf der Tübinger
Tagung sowohl rechtsphilosophisch wie auch in christlicher und
islamischer Perspektive diskutiert werden.

Beiträge sind willkommen u. a. aus Philosophie, Jura, den
verschiedenen Theologien, Politikwissenschaft und Soziologie, aber
auch aus anderen Bereichen. Abstracts sollten nicht länger als 500
Wörter sein und bis zum 30. November 2016 an folgende E-Mail-Adresse
geschickt werden: i...@fsci.uni-tuebingen.de. Bitte fügen Sie
zudem einen kurzen, einseitigen Lebenslauf bei.

Die Tagung wird vom Forum Scientiarum der Universität Tübingen in
Zusammenarbeit mit dem Weltethos-Institut und der Stiftung Weltethos
ausgerichtet.

Ort:
Alte Aula der Universität Tübingen
Münzgasse 30, 72070 Tübingen


Kontakt:

Dr. Niels Weidtmann, Wissenschaftlicher Leiter
Forum Scientiarum
Universität Tübingen
Doblerstr. 33
D-72074 Tübingen
Deutschland
Phone: +49-(0)7071-40716-0
Fax:   +49-(0)7071-40716-20
E-Mail: niels.weidtm...@fsci.uni-tuebingen.de
Web: http://www.forum-scientiarum.uni-tuebingen.de




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