Hallo Barbara, hallo Simon, liebe Archies,

>second-hand.de ((Vorspiegelung falscher Tatsachen))
>Simon:
>Oder gibt es schon einen Riegel, der davorgeschoben wurde?

>Barbara:
>Naja jedenfalls, das einzige was gegen solche Gauner nuetzt,
>ist eine Anzeige bei der DENIC, die uebergeben das dann ihrer
>Rechtsabteilung.
Wird nicht viel nutzen.

Auch wenns aergerlich ist, bei Domain names gilt: "Wer zuerst
kommt,..".

Gegen den Missbrauch kann man sich nur durch Markenrechte, ev.
Titelschutz und aelteren Firmenkennzeichen schuetzen.

a) Registrierte Marke  schlaegt im Regelfall immer Domain
b) Titelschutz (kraft Gebrauch), wenn es sich um bekanntes
"Druckerzeugnis" handelt, gewinnt (s. freundin.de)
c) Firmenkennzeichen: hier muss ueberregionale Bekanntheit gegeben
sein.

Bei generischen Bezeichnungen, die als Marke nicht schutzfaehig sind,
gilt Eingangssatz.
Von Untersagungen, die aehnlich wie beim Markenrecht auf
Boesglaeubigkeit, '21 MarkenG, basieren, habe ich noch nichts gehoert.
---
Boesglaeubigkeit: Markenregistrierung nur um Abzuzocken (aeusserst
schwierig nachzuweisen)
---
Wenn also jemand einen tollen Einfall (Firmen- oder Produktnamen) -
fuer sich oder seinen Kunden -  hat:
a) Recherche, ob aeltere Rechte existent sind !!!!!!
b) Anmeldung als Marke (Anmeldetag = Prioritaet)
c) Nutzung oder Verkauf

Mit den besten Wuenschen aus Muenchen


Juergen
http://www.branding.de

Antwort per Email an