Sehr geehrte Damen und Herren,

zur heutigen 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der 
strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche im Deutschen Bundestag erklärt 
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht:

"Mit dem neu gefassten Geldwäsche-Straftatbestand bekämpfen wir organisierte 
Kriminalität noch intensiver und trocknen illegale Geldflüsse aus. Wir schützen 
Bürgerinnen und Bürger besser vor kriminellen Machenschaften. 

Wir wollen Täter stoppen, die schmutziges Geld aus dem Drogenhandel, aus 
Schutzgelderpressung oder irgendeiner anderen Straftat in den 
Wirtschaftskreislauf einschleusen. Wir erweitern die Strafbarkeit deutlich. 
Künftig kann Geldwäsche häufiger und effektiver verfolgt werden.

In Zukunft gilt: Ganz egal, aus welcher Straftat Vermögen erlangt wird - wer 
dieses Vermögen wäscht, der macht sich strafbar. Der neue Geldwäsche-Paragraf 
greift immer, wenn das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass das gewaschene 
Vermögen irgendeinen kriminellen Ursprung hat. Es muss nicht mehr nachgewiesen 
werden, aus welcher Straftat genau dieses stammt. Das erleichtert auch die 
Rückverfolgung verdächtiger Finanztransfers."

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/101420_Geldwaesche.html

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Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle

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