Sehr geehrte Damen und Herren, zur heutigen 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche im Deutschen Bundestag erklärt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht:
"Mit dem neu gefassten Geldwäsche-Straftatbestand bekämpfen wir organisierte Kriminalität noch intensiver und trocknen illegale Geldflüsse aus. Wir schützen Bürgerinnen und Bürger besser vor kriminellen Machenschaften. Wir wollen Täter stoppen, die schmutziges Geld aus dem Drogenhandel, aus Schutzgelderpressung oder irgendeiner anderen Straftat in den Wirtschaftskreislauf einschleusen. Wir erweitern die Strafbarkeit deutlich. Künftig kann Geldwäsche häufiger und effektiver verfolgt werden. In Zukunft gilt: Ganz egal, aus welcher Straftat Vermögen erlangt wird - wer dieses Vermögen wäscht, der macht sich strafbar. Der neue Geldwäsche-Paragraf greift immer, wenn das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass das gewaschene Vermögen irgendeinen kriminellen Ursprung hat. Es muss nicht mehr nachgewiesen werden, aus welcher Straftat genau dieses stammt. Das erleichtert auch die Rückverfolgung verdächtiger Finanztransfers." Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/101420_Geldwaesche.html ____________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen Ihre Pressestelle Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Pressereferat Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax: 030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmjv.bund.de Internet: www.bmjv.de _______________________________________________ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen