Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie folgendes Zitat von Bundesjustizministerin Christine 
Lambrecht anlässlich der Ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes für faire 
Verbraucherverträge im Deutschen Bundestag (TOP 23 um 14.00 Uhr):

"Soziale Marktwirtschaft - das bedeutet auch faire Marktbedingungen und 
Wahlfreiheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Viel zu häufig 
beobachten wir undurchsichtige Verträge, versteckte Kosten und Überrumpelungen 
am Telefon. Ich freue mich daher sehr, dass wir heute das Gesetz für faire 
Verbraucherverträge im Deutschen Bundestag beraten und diesen unseriösen 
Praktiken einen Riegel vorschieben. Das Vorhaben lag mir seit meinem 
Amtsantritt besonders am Herzen. Denn als Verbraucherschutzministerin ist es 
meine Aufgabe, den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Rücken zu stärken und 
für faire Bedingungen auf den Märkten zu sorgen. 

Künftig gilt: Telefonwerbung wird noch weiter erschwert. Unternehmen müssen 
Einwilligungen in Telefonwerbung sorgfältig dokumentieren und auf Nachfrage 
vorlegen können, sonst droht ihnen ein Bußgeld. Damit werden Verbraucherinnen 
und Verbraucher vor unzulässiger Telefonwerbung noch besser geschützt. 

Verträge über Strom und Gas außerhalb der Grundversorgung müssen künftig in 
Textform, also zum Beispiel per E-Mail, geschlossen werden. Durch einen Anruf 
allein kann den Verbraucherinnen und Verbrauchern kein neuer Vertrag 
aufgeschwatzt werden! Damit geben wir Verbrauchern die Möglichkeit, 
Vertragsbedingungen in Ruhe zu prüfen.

Und noch ein weiteres Ärgernis gehen wir an: überlange Vertragslaufzeiten. Wir 
schreiben fest: Verträge mit einer Laufzeit von über einem Jahr sind künftig 
nur wirksam, wenn es eine echte Alternative gibt. Die Verbraucherin muss auch 
ein seriöses Angebot mit kürzerer Laufzeit wählen können. Gleichzeitig schützen 
wir Verbraucher besser vor ungewollten Vertragsverlängerungen.

Das sind wichtige Schritte, aber ich bin mir sicher: da ist noch mehr drin. 
Gerade die Corona-Krise zeigt, dass lange Vertragslaufzeiten zum Problem 
werden, wenn Einkünfte wegbrechen. Ich hoffe daher sehr, dass wir das Gesetz im 
parlamentarischen Verfahren nachschärfen. Für mehr Wahlfreiheit. Für mehr 
Fairness."

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Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 
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