NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 22/21 | 12. März 2021
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Umwelt/Meeresschutz
NABU: Entscheidung zu Windpark Butendiek enttäuscht auf ganzer Linie 
Krüger: Urteil des OVG Münster setzt unüberwindbare Hürden für
Umweltschadens- und Verbandsklagerecht
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Berlin/Münster ᆳ– Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am 11.
März über die Klage des NABU zur Sanierung des Umweltschadens durch
den Offshore-Windpark Butendiek entschieden. Durch den Windpark gehen
streng geschützten Seevögeln mehr als acht Prozent des für sie
ausgewiesenen Vogelschutzgebiets verloren - ein unersetzbarer Lebensraum
entlang des fischreichen Jütlandstroms westlich von Sylt. Die Richter
lehnten dennoch die Berufungsklage des NABU in zweiter Instanz mit der
Begründung ab, es gebe Lücken in den sehr umfangreichen frühen Anträgen
des NABU auf Untersagung des Baus und Betriebs von Butendiek aus den
Jahren 2014/15. Diese angeblichen Defizite wurden von der Vorinstanz am
Verwaltungsgericht Köln ebenso wenig bemängelt wie von dem
verantwortlichen Bundesamt für Naturschutz (BfN). Dazu NABU-Präsident
Jörg-Andreas Krüger:
 
„Das heutige Urteil setzt die Anwendung des Umweltschadensrechts im
Sinne des Biodiversitätsschutzes außer Kraft: Es formuliert für den
Nachweis eines Umweltschadens extrem hohe Anforderungen, die praktisch
nicht erfüllbar sind. Hier ist der Maßstab verrutscht. Nach Auffassung
der Münsteraner Richter ist die Definition eines Umweltschadens nicht
erfüllt, wenn eine geschützte Art in einem für sie ausgewiesenen
Schutzgebiet weiträumig Lebensraum verliert. So führen wir die Anwendung
europäischen Naturschutzrechts ad absurdum. Wenn dann noch der Vorwurf
folgt, der NABU hätte im seinen frühen Anträgen trotz vorgelegter
Rechts- und Fachgutachten den Umweltschaden nicht in ausreichender Tiefe
glaubhaft gemacht, stellt sich tatsächlich die Frage, ob hier nicht das
Umweltschadensrecht unbrauchbar und die Verbandsklage unmöglich gemacht
werden soll.“
 
Das OVG hat sogar die Revision am Bundesverwaltungsgericht abgelehnt,
Dagegen wird der NABU mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen und
versuchen, die Frage der Glaubhaftmachung eines Umweltschadens auch dem
Europäischen Gerichtshof vorlegen zu lassen.
 
Aus NABU-Sicht besonders irritierend ist der Vorwurf, veraltete Daten
am Beispiel des einzig verfügbaren Standard-Datenbogens des
Vogelschutzgebiets aus dem Jahr 2004 und keine eigenen und aktuellen
Monitoringdaten zur Verfügung gestellt zu haben. „Den Aufwand, ein
schiffs- oder fluggestütztes Monitoring durchzuführen, können und müssen
Behörden und Betreiber leisten. Das kann nicht Aufgabe eines
Naturschutzverbandes sein. Doch eben diese Monitoringdaten muss der NABU
seit Jahren in einem Parallelverfahren erstreiten. Viele
Windparkbetreiber blockieren die Herausgabe mit Verweis auf
Urheberrechte der Gutachter. Ganz offensichtlich hat das OVG Münster
nach einem Weg gesucht, nicht über die komplexe Frage des Verschuldens
und der Sanierung entscheiden zu müssen“, kritisiert
NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff. 


Hintergrund: www.NABU.de/butendiek
( http://www.nabu.de/butendiek) 


 


Für Rückfragen:


Dr. Kim Cornelius Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz, Tel.
0152-09202205, E-Mail: kim.detl...@nabu.de
Dr. Anne Böhnke-Henrichs, NABU-Referentin Meeresschutz, Tel.
0173-5357500, E-Mail: anne.boeh...@nabu.de 


 


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