Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum strafrechtlichen Schutz 
gegen sogenannte Feindeslisten im Deutschen Bundestag erklärt 
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht:


"Wir stellen die Verbreitung von 'Feindeslisten' ausdrücklich unter Strafe. 
Damit gehen wir entschieden gegen ein Klima der Angst und der Einschüchterung 
vor, das von Hetzern geschürt wird. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zum 
Schutz unserer Demokratie vor Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus.



Einschüchterungsversuche treffen viele Kommunalpolitikerinnen und 
Kommunalpolitiker oder andere Menschen, die sich für eine vielfältige 
Gesellschaft engagieren. Wir werden nicht vergessen, dass der Kasseler 
Regierungspräsident Walter Lübcke auf einer 'Feindesliste' stand, bevor ein 
Neonazi ihn ermordete. Das zeigt das enorme Bedrohungspotenzial solcher Listen. 
Daher setzen wir mit dem neuen Straftatbestand eine unmissverständliche Grenze."


Hintergrund: Mit dem Verbreiten von "Feindeslisten" wollen Täter die subtile 
Botschaft vermitteln, dass die Betroffenen schutzlos seien und Opfer einer 
Straftat werden könnten. Gewaltbereite Täter können dies als Motivation zu 
Straftaten auffassen. Eine "Feindesliste" kann - wie Hasskampagnen im Internet 
- dazu führen, dass sich engagierte Bürgerinnen und Bürger aus dem politischen 
und gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen.

Durch einen neuen Straftatbestand (künftig § 126a des Strafgesetzbuchs) soll 
das "gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten" unter Strafe gestellt 
werden, wenn dieses geeignet ist, die betroffene oder eine ihr nahestehende 
Person der Gefahr einer gegen sie gerichteten Straftat auszusetzen. Hierunter 
fallen Verbrechen sowie sonstige rechtswidrige Taten, die sich gegen die 
sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche 
Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert richten. Der Strafrahmen 
soll bei Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe liegen. Wenn nicht 
allgemein zugängliche Daten verbreitet werden, sollen bis zu drei Jahre 
Freiheitsstrafe verhängt werden können.

Bei der Frage, ob eine Person gefährdet wird, kommt es insbesondere auf den 
Kontext der Verbreitung der Daten an - etwa in extremistischen Netzwerken, 
Foren und Chatgruppen. Journalistische Berichterstattung, die Personen 
namentlich nennt, sowie Recherchearbeit von Vereinen, die der Aufdeckung 
extremistischer Strukturen dient, ist ausdrücklich nicht erfasst.

______________________________________________________

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Pressereferat
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Telefon: 030 18 580 9090
Fax:    030 18 580 9046

E-Mail: pre...@bmjv.bund.de<mailto:pre...@bmjv.bund.de>
Internet: www.bmjv.de<http://www.bmjv.de/>




_______________________________________________
Pressemeldungen mailing list
Pressemeldungen@lists.wikimedia.org
https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen

Antwort per Email an