Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
On Monday, 23. January 2006 11:57, Holger Voss wrote: Mittwoch, 25. Januar 2006, 9:00 Uhr http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801 http://kuehnast.com/s9y/archives/96-ISP-darf-IP-Adresse-nicht-speichern.html Kristian -- Kristian =?iso-8859-15?q?K=F6hntopp?= [EMAIL PROTECTED] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Gratulation! und ein grosses Dankeschön an Holger, dass er die Sache durchgefochten hat. Gruss Rigo Am Wednesday 25 January 2006 12:41, sprach Kristian Koehntopp: On Monday, 23. January 2006 11:57, Holger Voss wrote: Mittwoch, 25. Januar 2006, 9:00 Uhr http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801 http://kuehnast.com/s9y/archives/96-ISP-darf-IP-Adresse-nicht-speichern.htm l Kristian -- Kristian =?iso-8859-15?q?K=F6hntopp?= [EMAIL PROTECTED] pgpzFrZ8V5EoE.pgp Description: PGP signature
LG Darmstadt: T-Onlines Speicherung von Verbindungsdaten illegal
Holger Voss [...] E-Mail: [EMAIL PROTECTED] 48[...] Münster Tel.: +49 251 [...] Münster, den 25. Januar 2006 Presseerklärung Landgericht Darmstadt: T-Onlines Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat ist illegal Das Landgericht Darmstadt hat am heutigen Mittwoch (25. Januar 2006) in zweiter Instanz entschieden, dass die beim Internetanbieter T-Online übliche Praxis, Internetverbindungsdaten auf Vorrat zu speichern, illegal ist. Die Revision wurde nicht zugelassen. Geklagt hatte ein 32jähriger T-Online-Kunde aus Münster. Bisher speichert die T-Online AG über ihre KundInnen, mit welcher Adresse (IP-Adresse) sie sich im Internet bewegen, zu welchen Zeiten sie ins Internet eingewählt sind und welche Datenmengen jeweils übertragen werden. Diese Daten werden mehrere Monate lang aufbewahrt. Das hält der Kläger für illegal, er beruft sich dabei vor allem auf die Paragraphen 96 und 97 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Schon in erster Instanz hatte das Amtsgericht Darmstadt dem Kläger Recht gegeben, dass die Zuordnung, an wen eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt vergeben war, nicht wie bisher gespeichert werden dürfe. Während das Amtsgericht aber noch eine Speicherung von maximal einigen Tagen für zulässig hielt, folgte jetzt das Landgericht dem Antrag des Klägers und stellte fest, dass die Zuordnung der IP-Adresse zu seiner Person unmittelbar nach Ende der Internetverbindung gelöscht werden müsse. Außerdem folgte das Landgericht dem Antrag des Klägers, dass die jeweils übertragene Datenmenge nicht erhoben werden darf. Auch hierin korrigierte es die Entscheidung aus erster Instanz. Das Landgericht wies jedoch den Antrag des Klägers ab, nach dem der Provider nicht mehr hätte speichern dürfen, zu welchen Zeiten der Kläger ins Internet eingewählt war. Es begründete diese Entscheidung mit der Möglichkeit von Internetverbindungen, die nicht im Pauschalpreis der Flatrate enthalten sind, sondern die nach Nutzungsdauer abgerechnet werden. Der Kläger, der sich seit April 2003 bemüht, die Speicherung der fraglichen Daten zu beenden, zeigte sich erfreut über das Urteil. Damit werde jetzt hoffentlich die jahrelang praktizierte Protokollierung von millionen Telekommunikationsvorgängen beendet. Nachdem das EU-Parlament im Dezember beschlossen hat, alle Internet- und Telefonverbindungen auf Vorrat zu protokollieren, droht der Erfolg des Klägers von Kurzer Dauer zu sein. Doch der gibt sich zuversichtlich: Ich gehe erst einmal davon aus, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht kommt, denn sie widerspricht dem Grundgesetz und darf daher hier gar nicht umgesetzt werden. Kläger: Holger Voss, Münster Rechtsanwalt des Klägers: Dirk Wüstenberg, Offenbach Beklagte: T-Online AG, Darmstadt Gericht: 25. Zivilkammer / Berufungskammer des Landgerichts Darmstadt Urteil: 25 S 118/2005 vom 25.01.2006 -- GPG-Fingerprint 2006: 5A20 F1EB EB35 4B4D 3B56 75CF DF47 2C3C F1C4 BA1E signature.asc Description: OpenPGP digital signature
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801 Liest sich ja toll. Herzlichen Glückwunsch Holger, das ist ein Urteil, das uns hoffentlich Allen zugute kommt. Tschüss, Andreas p.s. ja, leider, wenn die vermaledeite vorratsdaten- speicherung nicht käme :( -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Hi Andreas, hi Liste, Andreas Jellinghaus schrieb/wrote (25.01.2006 11:42): http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801 Liest sich ja toll. Herzlichen Glückwunsch Holger Danke! das ist ein Urteil, das uns hoffentlich Allen zugute kommt. p.s. ja, leider, wenn die vermaledeite vorratsdaten- speicherung nicht käme :( Ich bleibe erstmal optimistisch und dickköpfig: Die Vorratsdatenspeicherung darf und wird in der BRD nicht kommen, weil sie grundgesetzwidrig ist. Sie widerspricht a) dem Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) b) dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das sich (laut Volkszählungs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983) aus der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und aus der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ableitet c) der Unschuldsvermutung, die sich aus der Rechtsstaatlichkeit (Art. 20 GG und Art. 28 GG) ergibt. Wahrscheinlich darf die Vorratsdatenspeicherung auch in anderen EU-Staaten nicht kommen, weil sie auch gegen Europäisches Recht, gegen UN-Recht sowie gegen nationales Recht von Mitgliedsstaaten verstößt, aber da habe ich mich noch nicht ausreichend schlau gemacht. Schönen Gruß Holger -- GPG-Fingerprint 2006: 5A20 F1EB EB35 4B4D 3B56 75CF DF47 2C3C F1C4 BA1E signature.asc Description: OpenPGP digital signature
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Hi, On Wed, Jan 25, 2006 at 11:42:58AM +0100, Andreas Jellinghaus wrote: http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801 Liest sich ja toll. Herzlichen Glückwunsch Holger, das ist ein Urteil, das uns hoffentlich Allen zugute kommt. Ist das jetzt ironisch? Ich bin auch gegen Vorratsdatenspeicherung ueber Monate, aber mit *diesem* Urteil ist jede Form von sinnvoller Abuse-Bekaempfung praktisch unmoeglich geworden. Gerade so Sachen wie bitte weisen Sie Ihren Kunden, der gestern die IP 1.2.3.4 hatte, darauf hin, dass er Viren verschickt! sind damit nicht mehr moeglich. Und *das* ist definitiv etwas, wo man im Moment doch noch einiges bewegen kann (und ich bekomme auch ueberwiegend positives Feedback auf solche Mails). Kann das das Ziel sein? gert -- USENET is *not* the non-clickable part of WWW! //www.muc.de/~gert/ Gert Doering - Munich, Germany [EMAIL PROTECTED] fax: +49-89-35655025[EMAIL PROTECTED] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Am Mittwoch, 25. Januar 2006 20:51 schrieb Gert Doering: Ist das jetzt ironisch? Ich bin auch gegen Vorratsdatenspeicherung ueber Monate, aber mit *diesem* Urteil ist jede Form von sinnvoller Abuse-Bekaempfung praktisch unmoeglich geworden. Gerade so Sachen wie bitte weisen Sie Ihren Kunden, der gestern die IP 1.2.3.4 hatte, darauf hin, dass er Viren verschickt! sind damit nicht mehr moeglich. Und *das* ist definitiv etwas, wo man im Moment doch noch einiges bewegen kann (und ich bekomme auch ueberwiegend positives Feedback auf solche Mails). Kann das das Ziel sein? ja, ich bin gegen datenerhebung, sammlung und verwertung. Einzelne positive möglichkeiten sind kein grund, die diese Vorgänge per se zu erlauben, und schon gar nicht in dem Umfang wie T-Online das bisher macht, oder gar schlimmeren. IIn der theorie könnte man sich einwählen, unfug treiben, auflegen. Wenn es dann nicht möglich wäre festzustellen, wer das war, dann wäre das ein toller schritt zur Annonymität und Freiheit. In der Praxis glaube ich nicht drann, Der Trend geht zur Flattrate und always Online, und da kann man nachgucken, wer gerade online ist, und seit wann. Und Forumlare basteln, die Incidents annehmen und das automatisch machen sind auch nicht weiter schwierig. An der Kasse im Supermarkt muss ich mich auch gleich beschweren, wenn das wechselgeld nicht passt. Warum sollen über Internet nutzer massiv Daten gesammelt werden? Weil jemand vielleicht Viren verschickt, und man den drauf hinweisen will. Das ist doch nicht dein Ernst, oder? Andreas -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Hallo Liste, Wednesday, January 25, 2006, 12:41:11 PM, Kristian Koehntopp wrote: On Monday, 23. January 2006 11:57, Holger Voss wrote: Mittwoch, 25. Januar 2006, 9:00 Uhr http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801 Ich finde Monika Ermerts Bericht leider ein klein wenig verwirrend (Was daran liegen mag, dass es heute ein wenig stressig war), aber was bedeutet die Entscheidung nun? a) T-Online darf speicher, dass Olaf von bis im Internet war (und evtl. mit welchem Tarif), aber nicht mit welcher IP? oder b) T-Online darf die IP für Rechnungszwecke mitspeichern, wie die Formulierung Allerdings darf das Unternehmen zu Rechnungszwecken die Daten über Beginn und Ende der Verbindung bis zu acht Wochen aufbewahren zumindest bei misstrauischer Interpretation durch- aus denkbar bleiben lässt? ciao Olaf -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
* Gert Doering: Ich bin auch gegen Vorratsdatenspeicherung ueber Monate, aber mit *diesem* Urteil ist jede Form von sinnvoller Abuse-Bekaempfung praktisch unmoeglich geworden. Warten wir ab, was in der schriftlichen Urteilsbegründung steht. T-Online kann, nach allem was man so hört, schlecht das Argument vorbringen, daß sie die Speicherung der IP-Adressen zur Abuse-Bekämpfung (mit anderen Worten: Benachrichtigung von Kunden mit kompromittierten Windows-Systemen) brauchen. Gerade so Sachen wie bitte weisen Sie Ihren Kunden, der gestern die IP 1.2.3.4 hatte, darauf hin, dass er Viren verschickt! sind damit nicht mehr moeglich. Und *das* ist definitiv etwas, wo man im Moment doch noch einiges bewegen kann (und ich bekomme auch ueberwiegend positives Feedback auf solche Mails). Wenn Ihr eine Dienstleistung anbietet, für die Ihr die Erhebung braucht, dürft Ihr das auch machen -- Einwilligung des Kunden vorausgesetzt. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Gert Doering [EMAIL PROTECTED] writes: Ich bin auch gegen Vorratsdatenspeicherung ueber Monate, aber mit *diesem* Urteil ist jede Form von sinnvoller Abuse-Bekaempfung praktisch unmoeglich geworden. Nein. Gerade so Sachen wie bitte weisen Sie Ihren Kunden, der gestern die IP 1.2.3.4 hatte, darauf hin, dass er Viren verschickt! sind damit nicht mehr moeglich. Port 25 outgoing sperren und fertig. Hendrik -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
* Hendrik Weimer: Gerade so Sachen wie bitte weisen Sie Ihren Kunden, der gestern die IP 1.2.3.4 hatte, darauf hin, dass er Viren verschickt! sind damit nicht mehr moeglich. Port 25 outgoing sperren und fertig. Neben Spam über Internet Mail gibt es auch noch andere Herausforderungen. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Hi! Liest sich ja toll. Herzlichen Glückwunsch Holger, das ist ein Urteil, das uns hoffentlich Allen zugute kommt. [...] Ich bin auch gegen Vorratsdatenspeicherung ueber Monate, aber mit *diesem* Urteil ist jede Form von sinnvoller Abuse-Bekaempfung praktisch unmoeglich geworden. [...] Im TKG gibt es m.W. Paragraphen, aus denen T-Online herleiten kann, dass sie zweckbeschraenkt die IPs fuer Abuse-Bekaempfung (Netzsicherheit) speichern und auswerten duerfen, aber dann eben nicht fuer andere Zwecke verwenden. D.h. Zweckbindung. Waere aus meiner Sicht ausreichend und akzeptabel. -- MfG/Best regards, Kurt Jaeger 14 years to go ! LF.net GmbHfon +49 711 90074-23 [EMAIL PROTECTED] Ruppmannstr. 27fax +49 711 90074-33 D-70565 Stuttgart mob +49 171 3101372 -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Hi, On Wed, Jan 25, 2006 at 09:15:06PM +0100, Andreas Jellinghaus wrote: Warum sollen über Internet nutzer massiv Daten gesammelt werden? Weil jemand vielleicht Viren verschickt, und man den drauf hinweisen will. Das ist doch nicht dein Ernst, oder? Hast Du *irgendeine* Vorstellung, was da draussen los ist...? vielleicht Viren verschickt oder moeglicherweise mal Bot-verwanzt ist, und via Portscans versucht, Drittrechner zu infizieren drueckt die Dimension des Problems nicht mal annaeherend aus. Und zwischen eine vernuenftige Zeit aufheben, welcher User welche IP- Adresse hatte (z.B. 3-7 Tage oder so) und massiv Daten ueber Internet- Nutzer sammeln bestehen auch noch *klitzekleine* Unterschiede. Angenervt von diesem zweckfremden Extremismus, gert -- USENET is *not* the non-clickable part of WWW! //www.muc.de/~gert/ Gert Doering - Munich, Germany [EMAIL PROTECTED] fax: +49-89-35655025[EMAIL PROTECTED] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Hi, On Wed, Jan 25, 2006 at 09:24:49PM +0100, Florian Weimer wrote: T-Online kann, nach allem was man so hört, schlecht das Argument vorbringen, daß sie die Speicherung der IP-Adressen zur Abuse-Bekämpfung (mit anderen Worten: Benachrichtigung von Kunden mit kompromittierten Windows-Systemen) brauchen. T-Online hatte im letzten Dezember lt. Aussage einer Quelle, die es wissen sollte, *3 Millionen* Faelle von verwanzten Kundenrechnern. Viren, Trojaner, gestohlene Kontodaten, SPAM, DDoS, you-name-it. Und ja, T-Online ist ziemlich aktiv in der Abuse-Bearbeitung, auch wenn das bei diesen Dimensionen fuer den einzelnen Beschwerdfuehrer nicht so recht ersichtlich sein mag. Gerade so Sachen wie bitte weisen Sie Ihren Kunden, der gestern die IP 1.2.3.4 hatte, darauf hin, dass er Viren verschickt! sind damit nicht mehr moeglich. Und *das* ist definitiv etwas, wo man im Moment doch noch einiges bewegen kann (und ich bekomme auch ueberwiegend positives Feedback auf solche Mails). Wenn Ihr eine Dienstleistung anbietet, für die Ihr die Erhebung braucht, dürft Ihr das auch machen -- Einwilligung des Kunden vorausgesetzt. *Unsere* Kunden haben ausnehmend wenig Probleme mit ihren Rechnern, weil es sich da um eine ganz andere Klientel handelt. Mein Problem sind eher die Kunden der *anderen* Provider, die bei uns massiv Aerger und Kosten verursachen - und bei denen wir in Zukunft dann auch nicht mal mehr damit rechnen duerfen, dass der Provider auf Aufforderung Massnahmen ergreift, das zu stoppen. Weil er das gar nicht darf. gert -- USENET is *not* the non-clickable part of WWW! //www.muc.de/~gert/ Gert Doering - Munich, Germany [EMAIL PROTECTED] fax: +49-89-35655025[EMAIL PROTECTED] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Hi, On Wed, Jan 25, 2006 at 09:27:01PM +0100, Hendrik Weimer wrote: Gert Doering [EMAIL PROTECTED] writes: Ich bin auch gegen Vorratsdatenspeicherung ueber Monate, aber mit *diesem* Urteil ist jede Form von sinnvoller Abuse-Bekaempfung praktisch unmoeglich geworden. Nein. So? Gerade so Sachen wie bitte weisen Sie Ihren Kunden, der gestern die IP 1.2.3.4 hatte, darauf hin, dass er Viren verschickt! sind damit nicht mehr moeglich. Port 25 outgoing sperren und fertig. Achja, Abuse ist ausschliesslich SMTP ueber Port 25. Ich vergass. Einerseits kann eigentlich keiner dieser Freiheitsapologeten ein Interesse daran haben, ein gefiltertes Internet (hier gibt's nur WWW, der Rest ist aus Sicherheitsgruenden gefiltert!) zu haben - und andererseits bewirkt das genau gar nichts, ausser spezifische Symptombekaempfung. Gibt genug Probleme, die ueber Port 80 ausgeloest werden. gert -- USENET is *not* the non-clickable part of WWW! //www.muc.de/~gert/ Gert Doering - Munich, Germany [EMAIL PROTECTED] fax: +49-89-35655025[EMAIL PROTECTED] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Hi, On Wed, Jan 25, 2006 at 09:19:24PM +0100, Joerg-Olaf Schaefers wrote: a) T-Online darf speicher, dass Olaf von bis im Internet war (und evtl. mit welchem Tarif), aber nicht mit welcher IP? b) T-Online darf die IP für Rechnungszwecke mitspeichern, wie die Formulierung Allerdings darf das Unternehmen zu Rechnungszwecken die Daten über Beginn und Ende der Verbindung bis zu acht Wochen aufbewahren zumindest bei misstrauischer Interpretation durch- aus denkbar bleiben lässt? Ich sehe keinen Widerspruch, zweiteres enthaelt die Angabe Herr Voss war von 10:30 bis 17:20 im Internet, aber keine IP-Adresse. gert -- USENET is *not* the non-clickable part of WWW! //www.muc.de/~gert/ Gert Doering - Munich, Germany [EMAIL PROTECTED] fax: +49-89-35655025[EMAIL PROTECTED] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Hi, On Wed, Jan 25, 2006 at 10:40:38PM +0100, Kurt Jaeger wrote: Im TKG gibt es m.W. Paragraphen, aus denen T-Online herleiten kann, dass sie zweckbeschraenkt die IPs fuer Abuse-Bekaempfung (Netzsicherheit) speichern und auswerten duerfen, aber dann eben nicht fuer andere Zwecke verwenden. D.h. Zweckbindung. Waere aus meiner Sicht ausreichend und akzeptabel. Jo, damit haette ich kein Problem - Logs in den Giftschrank, fuer hinreichend kurze Zeit, und nur bei entsprechenden AUP-Verstoessen einsehbar. Die Pauschalitaet dessen, was man so liest jede Form von Speicherung ist nicht erlaubt regt mich auf. gert -- USENET is *not* the non-clickable part of WWW! //www.muc.de/~gert/ Gert Doering - Munich, Germany [EMAIL PROTECTED] fax: +49-89-35655025[EMAIL PROTECTED] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
* Gert Doering: Hi, On Wed, Jan 25, 2006 at 09:24:49PM +0100, Florian Weimer wrote: T-Online kann, nach allem was man so hört, schlecht das Argument vorbringen, daß sie die Speicherung der IP-Adressen zur Abuse-Bekämpfung (mit anderen Worten: Benachrichtigung von Kunden mit kompromittierten Windows-Systemen) brauchen. T-Online hatte im letzten Dezember lt. Aussage einer Quelle, die es wissen sollte, *3 Millionen* Faelle von verwanzten Kundenrechnern. Die Frage ist doch, wie viele dieser 3 Millionen Kunden im Monat gezielt[1] angeschrieben werden -- und dann auch reagieren, ggf. nach Einleitung unterstützender Maßnahmen. Wenn es sich nur um einen verschwindend geringen Teil handelt, kann das nicht die Vorratsdatenspeicherung rechtfertigen, weil ein Verwendungszweck, den man doch nicht braucht, eben kein ausreichender Grund für die Erhebung ist. Und ja, T-Online ist ziemlich aktiv in der Abuse-Bearbeitung, auch wenn das bei diesen Dimensionen fuer den einzelnen Beschwerdfuehrer nicht so recht ersichtlich sein mag. Das ist mir klar, meine persönlichen Erfahrungen mit dem Kundendienst spielen bei meiner Einschätzung der Lage keine Rolle. *Unsere* Kunden haben ausnehmend wenig Probleme mit ihren Rechnern, weil es sich da um eine ganz andere Klientel handelt. Tja, das ist eine Facette des Problems. Mein Problem sind eher die Kunden der *anderen* Provider, die bei uns massiv Aerger und Kosten verursachen - und bei denen wir in Zukunft dann auch nicht mal mehr damit rechnen duerfen, dass der Provider auf Aufforderung Massnahmen ergreift, das zu stoppen. Weil er das gar nicht darf. Rechnest Du wirklich damit, daß irgendwelche Dialups zeitnah abgeklemmt werden, weil sie bei Dir zu massivem Ärger führen? Sportlich. Es ist leider heutzutage so, daß derjenige, der einen Dienst ins Netz stellt (und sei es etwas so simples wie ein Mailserver), sich auch selbst um dessen Mißbrauch kümmern muß -- und das nicht auf andere ISPs abwälzen kann. Bei allem, was nicht auf DDoS über Sättigung der Verbindungskapazität hinausläuft, ist der Endbetreiber vollständig auf sich alleine gestellt. 1. Also nicht ein allgemeines Werbeschreiben, das das T-Online-Sicherheitspaket anpreist. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
* Gert Doering: Hast Du *irgendeine* Vorstellung, was da draussen los ist...? Nö, die ganzen Wurmschleudern im Bekanntenkreis werden von ihren jeweiligen ISPs nicht benachrichtigt. 8-P -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
* Joerg-Olaf Schaefers: Ich finde Monika Ermerts Bericht leider ein klein wenig verwirrend (Was daran liegen mag, dass es heute ein wenig stressig war), aber was bedeutet die Entscheidung nun? a) T-Online darf speicher, dass Olaf von bis im Internet war (und evtl. mit welchem Tarif), aber nicht mit welcher IP? oder b) T-Online darf die IP für Rechnungszwecke mitspeichern, wie die Formulierung Allerdings darf das Unternehmen zu Rechnungszwecken die Daten über Beginn und Ende der Verbindung bis zu acht Wochen aufbewahren zumindest bei misstrauischer Interpretation durch- aus denkbar bleiben lässt? Der Grund ist wohl, daß eine doppelte Einwahl über T-DSL mit denselben Zugangsdaten möglich ist, aber nur für eine Verbindung die Flatrate gilt. Um beide zusammen abrechnen zu können, muß man diese Zeiträume erheben und verarbeiten. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Gert Doering [EMAIL PROTECTED] writes: On Wed, Jan 25, 2006 at 09:27:01PM +0100, Hendrik Weimer wrote: Gert Doering [EMAIL PROTECTED] writes: Gerade so Sachen wie bitte weisen Sie Ihren Kunden, der gestern die IP 1.2.3.4 hatte, darauf hin, dass er Viren verschickt! sind damit nicht mehr moeglich. Port 25 outgoing sperren und fertig. Achja, Abuse ist ausschliesslich SMTP ueber Port 25. Ich vergass. Du erwähntest explizit den Versand von Viren. Einerseits kann eigentlich keiner dieser Freiheitsapologeten ein Interesse daran haben, ein gefiltertes Internet (hier gibt's nur WWW, der Rest ist aus Sicherheitsgruenden gefiltert!) zu haben Das haben wir doch im Privatkundenbereich schon längst. Versuche mal, von einem T-Online-Dialup Mails direkt zuzustellen. Insbesondere an T-Online selbst. - und andererseits bewirkt das genau gar nichts, ausser spezifische Symptombekaempfung. Gibt genug Probleme, die ueber Port 80 ausgeloest werden. Die belasten aber in der Regel nicht das Netz als Ganzes. Hendrik -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
* Hendrik Weimer: - und andererseits bewirkt das genau gar nichts, ausser spezifische Symptombekaempfung. Gibt genug Probleme, die ueber Port 80 ausgeloest werden. Die belasten aber in der Regel nicht das Netz als Ganzes. Spam belastet ebenfalls nicht das Netz als ganzes. Deswegen sehe ich *das* mittlerweiler ziemlich entspannt. Davon abgesehen gibt es heute genügend Möglichkeiten, Blödsinn mit Port 80 zu machen, sowohl als Server, als auch als Client -- und wenn es nur das Wegschicken von Screenshots und Benutzereingaben ist. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]