Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-01-25 Diskussionsfäden Kristian Koehntopp
On Monday, 23. January 2006 11:57, Holger Voss wrote:
 Mittwoch, 25. Januar 2006, 9:00 Uhr

http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801
http://kuehnast.com/s9y/archives/96-ISP-darf-IP-Adresse-nicht-speichern.html

Kristian

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-01-25 Diskussionsfäden Rigo Wenning
Gratulation! 

und ein grosses Dankeschön an Holger, dass er die Sache durchgefochten hat. 

Gruss

Rigo

Am Wednesday 25 January 2006 12:41, sprach Kristian Koehntopp:
 On Monday, 23. January 2006 11:57, Holger Voss wrote:
  Mittwoch, 25. Januar 2006, 9:00 Uhr

 http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801
 http://kuehnast.com/s9y/archives/96-ISP-darf-IP-Adresse-nicht-speichern.htm
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 Kristian

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LG Darmstadt: T-Onlines Speicherung von Verbindungsdaten illegal

2006-01-25 Diskussionsfäden Holger Voss

Holger Voss
[...]  E-Mail: [EMAIL PROTECTED]
48[...] Münster  Tel.: +49 251 [...]


Münster, den 25. Januar 2006


 Presseerklärung


  Landgericht Darmstadt: T-Onlines Speicherung
   von Verbindungsdaten auf Vorrat ist illegal


Das Landgericht Darmstadt hat am heutigen Mittwoch (25. Januar 2006) in 
zweiter Instanz entschieden, dass die beim Internetanbieter T-Online 
übliche Praxis, Internetverbindungsdaten auf Vorrat zu speichern, 
illegal ist. Die Revision wurde nicht zugelassen. Geklagt hatte ein 
32jähriger T-Online-Kunde aus Münster.


Bisher speichert die T-Online AG über ihre KundInnen, mit welcher 
Adresse (IP-Adresse) sie sich im Internet bewegen, zu welchen Zeiten 
sie ins Internet eingewählt sind und welche Datenmengen jeweils 
übertragen werden. Diese Daten werden mehrere Monate lang aufbewahrt. 
Das hält der Kläger für illegal, er beruft sich dabei vor allem auf die 
Paragraphen 96 und 97 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).


Schon in erster Instanz hatte das Amtsgericht Darmstadt dem Kläger Recht 
gegeben, dass die Zuordnung, an wen eine IP-Adresse zu einem bestimmten 
Zeitpunkt vergeben war, nicht wie bisher gespeichert werden dürfe. 
Während das Amtsgericht aber noch eine Speicherung von maximal einigen 
Tagen für zulässig hielt, folgte jetzt das Landgericht dem Antrag des 
Klägers und stellte fest, dass die Zuordnung der IP-Adresse zu seiner 
Person unmittelbar nach Ende der Internetverbindung gelöscht werden müsse.


Außerdem folgte das Landgericht dem Antrag des Klägers, dass die jeweils 
übertragene Datenmenge nicht erhoben werden darf. Auch hierin 
korrigierte es die Entscheidung aus erster Instanz.


Das Landgericht wies jedoch den Antrag des Klägers ab, nach dem der 
Provider nicht mehr hätte speichern dürfen, zu welchen Zeiten der Kläger 
ins Internet eingewählt war. Es begründete diese Entscheidung mit der 
Möglichkeit von Internetverbindungen, die nicht im Pauschalpreis der 
Flatrate enthalten sind, sondern die nach Nutzungsdauer abgerechnet 
werden.


Der Kläger, der sich seit April 2003 bemüht, die Speicherung der 
fraglichen Daten zu beenden, zeigte sich erfreut über das Urteil. Damit 
werde jetzt hoffentlich die jahrelang praktizierte Protokollierung von 
millionen Telekommunikationsvorgängen beendet.


Nachdem das EU-Parlament im Dezember beschlossen hat, alle Internet- und 
Telefonverbindungen auf Vorrat zu protokollieren, droht der Erfolg des 
Klägers von Kurzer Dauer zu sein. Doch der gibt sich zuversichtlich: 
Ich gehe erst einmal davon aus, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht 
kommt, denn sie widerspricht dem Grundgesetz und darf daher hier gar 
nicht umgesetzt werden.




Kläger: Holger Voss, Münster
Rechtsanwalt des Klägers: Dirk Wüstenberg, Offenbach

Beklagte: T-Online AG, Darmstadt

Gericht: 25. Zivilkammer / Berufungskammer des Landgerichts Darmstadt

Urteil: 25 S 118/2005 vom 25.01.2006



--
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-01-25 Diskussionsfäden Andreas Jellinghaus
http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801

Liest sich ja toll. Herzlichen Glückwunsch Holger,
das ist ein Urteil, das uns hoffentlich Allen
zugute kommt.

Tschüss, Andreas
p.s. ja, leider, wenn die vermaledeite vorratsdaten-
speicherung nicht käme :(


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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-01-25 Diskussionsfäden Holger Voss

Hi Andreas, hi Liste,

Andreas Jellinghaus schrieb/wrote (25.01.2006 11:42):


http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801
Liest sich ja toll. Herzlichen Glückwunsch Holger


Danke!



das ist ein Urteil, das uns hoffentlich Allen
zugute kommt.
p.s. ja, leider, wenn die vermaledeite vorratsdaten-
speicherung nicht käme :(


Ich bleibe erstmal optimistisch und dickköpfig: Die 
Vorratsdatenspeicherung darf und wird in der BRD nicht kommen, weil sie 
grundgesetzwidrig ist. Sie widerspricht

a) dem Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG)
b) dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das sich (laut 
Volkszählungs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983) aus der 
Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und aus der allgemeinen 
Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ableitet
c) der Unschuldsvermutung, die sich aus der Rechtsstaatlichkeit (Art. 20 
GG und Art. 28 GG) ergibt.


Wahrscheinlich darf die Vorratsdatenspeicherung auch in anderen 
EU-Staaten nicht kommen, weil sie auch gegen Europäisches Recht, gegen 
UN-Recht sowie gegen nationales Recht von Mitgliedsstaaten verstößt, 
aber da habe ich mich noch nicht ausreichend schlau gemacht.


Schönen Gruß


Holger

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-01-25 Diskussionsfäden Gert Doering
Hi,

On Wed, Jan 25, 2006 at 11:42:58AM +0100, Andreas Jellinghaus wrote:
 http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801
 
 Liest sich ja toll. Herzlichen Glückwunsch Holger,
 das ist ein Urteil, das uns hoffentlich Allen
 zugute kommt.

Ist das jetzt ironisch?

Ich bin auch gegen Vorratsdatenspeicherung ueber Monate, aber mit *diesem*
Urteil ist jede Form von sinnvoller Abuse-Bekaempfung praktisch unmoeglich
geworden.

Gerade so Sachen wie bitte weisen Sie Ihren Kunden, der gestern 
die IP 1.2.3.4 hatte, darauf hin, dass er Viren verschickt! sind damit 
nicht mehr moeglich.  Und *das* ist definitiv etwas, wo man im Moment
doch noch einiges bewegen kann (und ich bekomme auch ueberwiegend positives
Feedback auf solche Mails).

Kann das das Ziel sein?

gert
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-01-25 Diskussionsfäden Andreas Jellinghaus
Am Mittwoch, 25. Januar 2006 20:51 schrieb Gert Doering:
 Ist das jetzt ironisch?

 Ich bin auch gegen Vorratsdatenspeicherung ueber Monate, aber mit
 *diesem* Urteil ist jede Form von sinnvoller Abuse-Bekaempfung praktisch
 unmoeglich geworden.

 Gerade so Sachen wie bitte weisen Sie Ihren Kunden, der gestern
 die IP 1.2.3.4 hatte, darauf hin, dass er Viren verschickt! sind damit
 nicht mehr moeglich.  Und *das* ist definitiv etwas, wo man im Moment
 doch noch einiges bewegen kann (und ich bekomme auch ueberwiegend positives
 Feedback auf solche Mails).

 Kann das das Ziel sein?

ja, ich bin gegen datenerhebung, sammlung und verwertung.
Einzelne positive möglichkeiten sind kein grund, die diese Vorgänge
per se zu erlauben, und schon gar nicht in dem Umfang wie T-Online
das bisher macht, oder gar schlimmeren.

IIn der theorie könnte man sich einwählen, unfug treiben, auflegen.
Wenn es dann nicht möglich wäre festzustellen, wer das war, dann
wäre das ein toller schritt zur Annonymität und Freiheit.

In der Praxis glaube ich nicht drann, Der Trend geht zur Flattrate und
always Online, und da kann man nachgucken, wer gerade online
ist, und seit wann. Und Forumlare basteln, die Incidents annehmen
und das automatisch machen sind auch nicht weiter schwierig.

An der Kasse im Supermarkt muss ich mich auch gleich beschweren,
wenn das wechselgeld nicht passt. Warum sollen über Internet
nutzer massiv Daten gesammelt werden? Weil jemand vielleicht
Viren verschickt, und man den drauf hinweisen will. Das ist doch
nicht dein Ernst, oder?

Andreas

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-01-25 Diskussionsfäden Joerg-Olaf Schaefers
Hallo Liste,

Wednesday, January 25, 2006, 12:41:11 PM, Kristian Koehntopp wrote:

 On Monday, 23. January 2006 11:57, Holger Voss wrote:
 Mittwoch, 25. Januar 2006, 9:00 Uhr

 http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801

Ich finde Monika Ermerts Bericht leider ein klein wenig verwirrend
(Was daran liegen mag, dass es heute ein wenig stressig war), aber
was bedeutet die Entscheidung nun?

 a) T-Online darf speicher, dass Olaf von bis im Internet war
(und evtl. mit welchem Tarif), aber nicht mit welcher IP?

oder

 b) T-Online darf die IP für Rechnungszwecke mitspeichern, wie die
Formulierung Allerdings darf das Unternehmen zu Rechnungszwecken
die Daten über Beginn und Ende der Verbindung bis zu acht Wochen
aufbewahren zumindest bei misstrauischer Interpretation durch-
aus denkbar bleiben lässt?

ciao
 Olaf


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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-01-25 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Gert Doering:

 Ich bin auch gegen Vorratsdatenspeicherung ueber Monate, aber mit
 *diesem* Urteil ist jede Form von sinnvoller Abuse-Bekaempfung
 praktisch unmoeglich geworden.

Warten wir ab, was in der schriftlichen Urteilsbegründung steht.

T-Online kann, nach allem was man so hört, schlecht das Argument
vorbringen, daß sie die Speicherung der IP-Adressen zur
Abuse-Bekämpfung (mit anderen Worten: Benachrichtigung von Kunden mit
kompromittierten Windows-Systemen) brauchen.

 Gerade so Sachen wie bitte weisen Sie Ihren Kunden, der gestern die
 IP 1.2.3.4 hatte, darauf hin, dass er Viren verschickt! sind damit
 nicht mehr moeglich.  Und *das* ist definitiv etwas, wo man im
 Moment doch noch einiges bewegen kann (und ich bekomme auch
 ueberwiegend positives Feedback auf solche Mails).

Wenn Ihr eine Dienstleistung anbietet, für die Ihr die Erhebung
braucht, dürft Ihr das auch machen -- Einwilligung des Kunden
vorausgesetzt.

--
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-01-25 Diskussionsfäden Hendrik Weimer
Gert Doering [EMAIL PROTECTED] writes:

 Ich bin auch gegen Vorratsdatenspeicherung ueber Monate, aber mit
 *diesem* Urteil ist jede Form von sinnvoller Abuse-Bekaempfung
 praktisch unmoeglich geworden.

Nein.

 Gerade so Sachen wie bitte weisen Sie Ihren Kunden, der gestern die
 IP 1.2.3.4 hatte, darauf hin, dass er Viren verschickt! sind damit
 nicht mehr moeglich.

Port 25 outgoing sperren und fertig.

Hendrik

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-01-25 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Hendrik Weimer:

 Gerade so Sachen wie bitte weisen Sie Ihren Kunden, der gestern die
 IP 1.2.3.4 hatte, darauf hin, dass er Viren verschickt! sind damit
 nicht mehr moeglich.

 Port 25 outgoing sperren und fertig.

Neben Spam über Internet Mail gibt es auch noch andere
Herausforderungen.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-01-25 Diskussionsfäden Kurt Jaeger
Hi!

  Liest sich ja toll. Herzlichen Glückwunsch Holger,
  das ist ein Urteil, das uns hoffentlich Allen
  zugute kommt.
[...]
 Ich bin auch gegen Vorratsdatenspeicherung ueber Monate, aber mit *diesem*
 Urteil ist jede Form von sinnvoller Abuse-Bekaempfung praktisch unmoeglich
 geworden.
[...]

Im TKG gibt es m.W. Paragraphen, aus denen T-Online herleiten kann,
dass sie zweckbeschraenkt die IPs fuer Abuse-Bekaempfung (Netzsicherheit)
speichern und auswerten duerfen, aber dann eben nicht fuer andere
Zwecke verwenden. D.h. Zweckbindung. Waere aus meiner Sicht
ausreichend und akzeptabel.

-- 
MfG/Best regards, Kurt Jaeger  14 years to go !
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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-01-25 Diskussionsfäden Gert Doering
Hi,

On Wed, Jan 25, 2006 at 09:15:06PM +0100, Andreas Jellinghaus wrote:
 Warum sollen über Internet nutzer massiv Daten gesammelt werden? Weil 
 jemand vielleicht Viren verschickt, und man den drauf hinweisen will. 
 Das ist doch nicht dein Ernst, oder?

Hast Du *irgendeine* Vorstellung, was da draussen los ist...?

vielleicht Viren verschickt oder moeglicherweise mal Bot-verwanzt ist, 
und via Portscans versucht, Drittrechner zu infizieren drueckt die
Dimension des Problems nicht mal annaeherend aus.

Und zwischen eine vernuenftige Zeit aufheben, welcher User welche IP-
Adresse hatte (z.B. 3-7 Tage oder so) und massiv Daten ueber Internet-
Nutzer sammeln bestehen auch noch *klitzekleine* Unterschiede.

Angenervt von diesem zweckfremden Extremismus,

gert


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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-01-25 Diskussionsfäden Gert Doering
Hi,

On Wed, Jan 25, 2006 at 09:24:49PM +0100, Florian Weimer wrote:
 T-Online kann, nach allem was man so hört, schlecht das Argument
 vorbringen, daß sie die Speicherung der IP-Adressen zur
 Abuse-Bekämpfung (mit anderen Worten: Benachrichtigung von Kunden mit
 kompromittierten Windows-Systemen) brauchen.

T-Online hatte im letzten Dezember lt. Aussage einer Quelle, die es 
wissen sollte, *3 Millionen* Faelle von verwanzten Kundenrechnern.

Viren, Trojaner, gestohlene Kontodaten, SPAM, DDoS, you-name-it.

Und ja, T-Online ist ziemlich aktiv in der Abuse-Bearbeitung, auch wenn
das bei diesen Dimensionen fuer den einzelnen Beschwerdfuehrer nicht so recht 
ersichtlich sein mag.

  Gerade so Sachen wie bitte weisen Sie Ihren Kunden, der gestern die
  IP 1.2.3.4 hatte, darauf hin, dass er Viren verschickt! sind damit
  nicht mehr moeglich.  Und *das* ist definitiv etwas, wo man im
  Moment doch noch einiges bewegen kann (und ich bekomme auch
  ueberwiegend positives Feedback auf solche Mails).
 
 Wenn Ihr eine Dienstleistung anbietet, für die Ihr die Erhebung
 braucht, dürft Ihr das auch machen -- Einwilligung des Kunden
 vorausgesetzt.

*Unsere* Kunden haben ausnehmend wenig Probleme mit ihren Rechnern,
weil es sich da um eine ganz andere Klientel handelt.

Mein Problem sind eher die Kunden der *anderen* Provider, die bei uns
massiv Aerger und Kosten verursachen - und bei denen wir in Zukunft 
dann auch nicht mal mehr damit rechnen duerfen, dass der Provider
auf Aufforderung Massnahmen ergreift, das zu stoppen.  Weil er das
gar nicht darf.

gert

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-01-25 Diskussionsfäden Gert Doering
Hi,

On Wed, Jan 25, 2006 at 09:27:01PM +0100, Hendrik Weimer wrote:
 Gert Doering [EMAIL PROTECTED] writes:
 
  Ich bin auch gegen Vorratsdatenspeicherung ueber Monate, aber mit
  *diesem* Urteil ist jede Form von sinnvoller Abuse-Bekaempfung
  praktisch unmoeglich geworden.
 Nein.

So?

  Gerade so Sachen wie bitte weisen Sie Ihren Kunden, der gestern die
  IP 1.2.3.4 hatte, darauf hin, dass er Viren verschickt! sind damit
  nicht mehr moeglich.
 Port 25 outgoing sperren und fertig.

Achja, Abuse ist ausschliesslich SMTP ueber Port 25.  Ich vergass.

Einerseits kann eigentlich keiner dieser Freiheitsapologeten ein Interesse
daran haben, ein gefiltertes Internet (hier gibt's nur WWW, der Rest ist
aus Sicherheitsgruenden gefiltert!) zu haben - und andererseits bewirkt
das genau gar nichts, ausser spezifische Symptombekaempfung.  Gibt genug 
Probleme, die ueber Port 80 ausgeloest werden.

gert

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-01-25 Diskussionsfäden Gert Doering
Hi,

On Wed, Jan 25, 2006 at 09:19:24PM +0100, Joerg-Olaf Schaefers wrote:
  a) T-Online darf speicher, dass Olaf von bis im Internet war
 (und evtl. mit welchem Tarif), aber nicht mit welcher IP?
 
  b) T-Online darf die IP für Rechnungszwecke mitspeichern, wie die
 Formulierung Allerdings darf das Unternehmen zu Rechnungszwecken
 die Daten über Beginn und Ende der Verbindung bis zu acht Wochen
 aufbewahren zumindest bei misstrauischer Interpretation durch-
 aus denkbar bleiben lässt?

Ich sehe keinen Widerspruch, zweiteres enthaelt die Angabe Herr Voss
war von 10:30 bis 17:20 im Internet, aber keine IP-Adresse.

gert

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-01-25 Diskussionsfäden Gert Doering
Hi,

On Wed, Jan 25, 2006 at 10:40:38PM +0100, Kurt Jaeger wrote:
 Im TKG gibt es m.W. Paragraphen, aus denen T-Online herleiten kann,
 dass sie zweckbeschraenkt die IPs fuer Abuse-Bekaempfung (Netzsicherheit)
 speichern und auswerten duerfen, aber dann eben nicht fuer andere
 Zwecke verwenden. D.h. Zweckbindung. Waere aus meiner Sicht
 ausreichend und akzeptabel.

Jo, damit haette ich kein Problem - Logs in den Giftschrank, fuer 
hinreichend kurze Zeit, und nur bei entsprechenden AUP-Verstoessen
einsehbar.

Die Pauschalitaet dessen, was man so liest jede Form von Speicherung
ist nicht erlaubt regt mich auf.

gert

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-01-25 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Gert Doering:

 Hi,

 On Wed, Jan 25, 2006 at 09:24:49PM +0100, Florian Weimer wrote:
 T-Online kann, nach allem was man so hört, schlecht das Argument
 vorbringen, daß sie die Speicherung der IP-Adressen zur
 Abuse-Bekämpfung (mit anderen Worten: Benachrichtigung von Kunden mit
 kompromittierten Windows-Systemen) brauchen.

 T-Online hatte im letzten Dezember lt. Aussage einer Quelle, die es 
 wissen sollte, *3 Millionen* Faelle von verwanzten Kundenrechnern.

Die Frage ist doch, wie viele dieser 3 Millionen Kunden im Monat
gezielt[1] angeschrieben werden -- und dann auch reagieren, ggf. nach
Einleitung unterstützender Maßnahmen. Wenn es sich nur um einen
verschwindend geringen Teil handelt, kann das nicht die
Vorratsdatenspeicherung rechtfertigen, weil ein Verwendungszweck, den
man doch nicht braucht, eben kein ausreichender Grund für die Erhebung
ist.

 Und ja, T-Online ist ziemlich aktiv in der Abuse-Bearbeitung, auch
 wenn das bei diesen Dimensionen fuer den einzelnen Beschwerdfuehrer
 nicht so recht ersichtlich sein mag.

Das ist mir klar, meine persönlichen Erfahrungen mit dem Kundendienst
spielen bei meiner Einschätzung der Lage keine Rolle.

 *Unsere* Kunden haben ausnehmend wenig Probleme mit ihren Rechnern,
 weil es sich da um eine ganz andere Klientel handelt.

Tja, das ist eine Facette des Problems.

 Mein Problem sind eher die Kunden der *anderen* Provider, die bei uns
 massiv Aerger und Kosten verursachen - und bei denen wir in Zukunft 
 dann auch nicht mal mehr damit rechnen duerfen, dass der Provider
 auf Aufforderung Massnahmen ergreift, das zu stoppen.  Weil er das
 gar nicht darf.

Rechnest Du wirklich damit, daß irgendwelche Dialups zeitnah
abgeklemmt werden, weil sie bei Dir zu massivem Ärger führen?
Sportlich.

Es ist leider heutzutage so, daß derjenige, der einen Dienst ins Netz
stellt (und sei es etwas so simples wie ein Mailserver), sich auch
selbst um dessen Mißbrauch kümmern muß -- und das nicht auf andere
ISPs abwälzen kann. Bei allem, was nicht auf DDoS über Sättigung der
Verbindungskapazität hinausläuft, ist der Endbetreiber vollständig auf
sich alleine gestellt.


1. Also nicht ein allgemeines Werbeschreiben, das das
   T-Online-Sicherheitspaket anpreist.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-01-25 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Gert Doering:

 Hast Du *irgendeine* Vorstellung, was da draussen los ist...?

Nö, die ganzen Wurmschleudern im Bekanntenkreis werden von ihren
jeweiligen ISPs nicht benachrichtigt. 8-P

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-01-25 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Joerg-Olaf Schaefers:

 Ich finde Monika Ermerts Bericht leider ein klein wenig verwirrend
 (Was daran liegen mag, dass es heute ein wenig stressig war), aber
 was bedeutet die Entscheidung nun?

  a) T-Online darf speicher, dass Olaf von bis im Internet war
 (und evtl. mit welchem Tarif), aber nicht mit welcher IP?

 oder
 
  b) T-Online darf die IP für Rechnungszwecke mitspeichern, wie die
 Formulierung Allerdings darf das Unternehmen zu Rechnungszwecken
 die Daten über Beginn und Ende der Verbindung bis zu acht Wochen
 aufbewahren zumindest bei misstrauischer Interpretation durch-
 aus denkbar bleiben lässt?

Der Grund ist wohl, daß eine doppelte Einwahl über T-DSL mit denselben
Zugangsdaten möglich ist, aber nur für eine Verbindung die Flatrate
gilt. Um beide zusammen abrechnen zu können, muß man diese Zeiträume
erheben und verarbeiten.

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-01-25 Diskussionsfäden Hendrik Weimer
Gert Doering [EMAIL PROTECTED] writes:

 On Wed, Jan 25, 2006 at 09:27:01PM +0100, Hendrik Weimer wrote:
 Gert Doering [EMAIL PROTECTED] writes:
 
  Gerade so Sachen wie bitte weisen Sie Ihren Kunden, der gestern die
  IP 1.2.3.4 hatte, darauf hin, dass er Viren verschickt! sind damit
  nicht mehr moeglich.
 Port 25 outgoing sperren und fertig.

 Achja, Abuse ist ausschliesslich SMTP ueber Port 25.  Ich vergass.

Du erwähntest explizit den Versand von Viren.

 Einerseits kann eigentlich keiner dieser Freiheitsapologeten ein Interesse
 daran haben, ein gefiltertes Internet (hier gibt's nur WWW, der Rest ist
 aus Sicherheitsgruenden gefiltert!) zu haben

Das haben wir doch im Privatkundenbereich schon längst. Versuche mal,
von einem T-Online-Dialup Mails direkt zuzustellen. Insbesondere an
T-Online selbst.

 - und andererseits bewirkt das genau gar nichts, ausser spezifische
 Symptombekaempfung.  Gibt genug Probleme, die ueber Port 80
 ausgeloest werden.

Die belasten aber in der Regel nicht das Netz als Ganzes.

Hendrik

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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung

2006-01-25 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Hendrik Weimer:

 - und andererseits bewirkt das genau gar nichts, ausser spezifische
 Symptombekaempfung.  Gibt genug Probleme, die ueber Port 80
 ausgeloest werden.

 Die belasten aber in der Regel nicht das Netz als Ganzes.

Spam belastet ebenfalls nicht das Netz als ganzes. Deswegen sehe ich
*das* mittlerweiler ziemlich entspannt.

Davon abgesehen gibt es heute genügend Möglichkeiten, Blödsinn mit
Port 80 zu machen, sowohl als Server, als auch als Client -- und wenn
es nur das Wegschicken von Screenshots und Benutzereingaben ist.

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