Re: BVerfG beschraenkt digitale Forensik, sonst nichts neues
Am Friday 10 March 2006 09:55, sprach Thomas Stadler: Das Problem ist wie so oft, dass alte Schemata einfach 1:1 auf neue Phaenomene uebertragen werden, ohne die Unterschiede ausreichend zu beruecksichtigen. *Grosser Seufzer* Rigo pgprVmnilxCoD.pgp Description: PGP signature
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Am Wednesday 22 February 2006 03:11, sprach Joerg-Olaf Schaefers: Oder siehst Millionen ArcorAOLT-Online-Kunden gegen Vorrats- datenspeicherung demonstrieren? Wart ab, bis es zu einem richtig schlimmen Fall kommt. Sowas ist den Leuten nur am konkreten Fall beizubringen. Bei Holger hat sowieso jeder mit den Achseln gezuckt, weil Holger den Strafprozess ja schon gewonnen hatte. Damit können die Leute eigentlich nicht mehr nachvollziehen, warum man sich noch ums Prinzip streiten muss. Wenn es einen Politiker trifft und es einen Skandal gibt, dann wird sich schon was tun. Datenschutz war nie ein Thema der Massen ausser zur Volkszählung... Gruss Rigo pgprzV8QSgbIL.pgp Description: PGP signature
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Ich möchte Lutz unterstützen und sagen, dass bei uns inzwischen auch wieder um die Informationsfreiheit gekämpft werden muss und dass es mit der Rezipientenfreiheit nicht gut steht, wenn nationale Filter installiert, Suchmaschinen zensiert und jede internationale Information allein an deutschem Recht gemessen wird. Gruss Rigo Am Tuesday 07 February 2006 17:54, sprach Thomas Stadler: Hier möchte ich auch widersprechen. Die Tatsache, daß man die Karikatur überhaupt zur Kenntnis nehmen konnte, gereicht den betreffenden Ländern zur Ehre. Eine derartig hohe Schutz der Rezipientenfreiheit haben diese Europaländer nicht zu bieten. Meinst das tatsaechlich ernst? Der Iran oder Syrien haben mehr Informationsfreiheit zu bieten, als die EU-Staaten? pgpgMw7DhB9JI.pgp Description: PGP signature
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Lutz, nach 80 mails haben wir das Fernmeldegeheimnis wegdefiniert: Am Monday 06 February 2006 20:34, sprach Lutz Donnerhacke: Zunaechst steht die Feststellung, dass ein Einzeldatum dem Fernmeldegeheimnis unterliegt und das andere nicht, sofern man eine streng isolierte Betrachtung anstellt. Beide Daten (Endadressen) unterliegen nicht dem Fernmeldegeheimnis, deren Kombination aber sehr wohl. GET http://www.fitug.de/ als Kommunikationsvorgang. =produziert einen Eintrag im Web-log =da ich meine eigene IP kenne, habe ich ein PAAR (Kombination) von IP-Adressen also einen Kommunikationsvorgang. (von Dir als Argument benutzt) = wenn jetzt weder Zeitpunkt noch IP geschützt sind, dann brauche ich nur noch meine IP und die andere IP zusammenzuführen und ich habe den Telekommunikationsvorgang. Ich weiss aber noch nicht WER den Telekommunikationsvorgang vorgenommen hat, weil der böse User einen ISP als Proxy verwendet hat und nicht selber ISP'd. Rückt der ISP jetzt die Verbindung IP = Kunde 'raus, dann ist es kein Geheimnis der Entrophie, dass damit nun ALLE Daten des Telekommunikationsvorganges bekannt sind. Also ist die Tatsache, dass Lutz für Jean Dupond ISP macht ein Bestandsdatum. Nimmt man die IP als Bestandsdatum, dann kann man die auch abfragen. Damit ist aber nicht gesagt, dass es die IP von Jean Dupond ist. Also reden hier einige Leute über Äpfel und Birnen gleichzeitig. Wenn aber die IP beim http gespeichert wird und gefragt wird, wer hatte diese IP, dann richtet sich dies auf eine Zuordnung Jean Dupond == IP und diese Zuordnung ist ein Verkehrsdatum, denn sie erlaubt (sofern nicht schon allgemein bekannt) die Zurordnung wann Jean Dupond mit wem kommuniziert hat. Wenn aber das Telekommunikationsgeheimnis nicht mehr schützt wer wann mit wem kommuniziert hat, dann ist es sinnentleert. Der eigene ISP hat übrigens auch ALLE Daten des Telekommunikationsvorganges (wer wann mit wem), denn er hat den request versand und die Antwort entgegen genommen und durchgereicht. Die Frage ist nun, ob die Polizei noch einen richterlichen Beschluss braucht um das alles zu erfahren, oder ob ein Anruf reicht. Diese Frage ist so wichtig für die Demokratie, dass ich die informatischen Logik-Spiele nicht gut finde. Wenn man Dich auf Logik-Brüche oder eine für juristische Funktionen inadäquate Anwendung einfacher (boolscher) Logik aufmerksam macht, in dem man genau so zurück argumentiert und genauso an den darunterliegenden Tatsachen dreht (Lutz Donnerhacke kennt schon alle Daten, also ist es kein Geheimnis mehr), dann reagierst Du sauer. Das hat dann was mit Balken und Augen zu tun ;) Gruss Rigo pgpYHTpxkV8KO.pgp Description: PGP signature
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Wenn der Gesetzgeber und der Rest der Republik das auch so sehen würden, dann hätte man grosse Teile der TKÜV -oder was jetzt draus geworden ist- einfach nicht gebraucht. Wo Lutz allerdings recht hat ist, dass der eigentlich relevante Vorgang das Schreiben eines Apache-Logs ist, bei dem die IP/Domain aufgezeichnet wird. Dann ist der Kommunikationsvorgang klar, weil Anfang und Endpunkt und Uhrzeit drinstehen. Jetzt geht es nur noch um die Auflösung des Pseudonym. Da sagt Lutz, man erreicht die Hausanlage. Das mag manchmal der Fall sein. Meistens erreicht man aber gerade 'mal die Telekom oder Arcor oder Space oder wie die alle heissen. Ob die jetzt jedem alles erzählen sollen ist fraglich. Wenn der Schutz nicht aus Art. 88 TKG kommt, woher dann? Rigo Am Tuesday 07 February 2006 13:38, sprach Lutz Donnerhacke: §88 TKG (Fernmeldegeheimnis) umfaßt Endpunktkennungen ebenfalls nicht. pgp6Xt7mjFgqR.pgp Description: PGP signature
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Am Monday 06 February 2006 18:52, sprach Thomas Hochstein: Mir ist allerdings nicht ersichtlich, welchen Anlaß er hat, das Damoklesschwert einer Identifizierung zu fürchten, bzw. welche Relevanz in der Bewertung eine solche Befürchtung haben sollte. Die gleiche.. pgpt3PFh1JEPN.pgp Description: PGP signature
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Lutz, (set mode usenet --max --noverbose) Am Monday 06 February 2006 14:05, sprach Lutz Donnerhacke: Die Verschleierung ist konstruiert, nicht real. Deswegen liegt kein Kontakt mit dem Fernmeldegeheimnis vor. Nicht alles, was mittelbar einer Kommunikation dient, ist die Kommunikation selbst. Du hast gerade das gesamte Fernmeldegeheimnis wegrationalisiert ;) Wenn nämlich jeder alles weiss, dann ist es ja kein Geheimnis mehr und da man sowieso alle IPs kennt (mathematisch gesehen), dann können die auch kein Geheimnis sein. Und weil eine IP kein Geheimnis ist dann ist auch wer wann was mit einer IP macht kein Geheimnis mehr. Es reicht ja, dass Lutz Donnerhacke alle logfiles des Internet kennt. Den muss man dann nur noch fragen ;) Bloss verstehe ich nicht, wieso man dann zum ISP geht und das wissen will? Man sollte es doch eigentlich schon wissen, weil das sowieso alles bekannt ist, wie eben Telefonnummern. Deine Logik hat sich also in den Fuss geschossen. Warum? Eben weil nicht die Tatsache interessant ist, dass es die IP gibt. Der gefragte ISP hat auch gar keinen Kommunikationsvorgang gespeichert. Den Kommunikationsvorgang hat irgendein Service gespeichert. Und der (oder Dritte) will nun wissen, wer das war. Insofern ist es eine sich ändernde Telefonnummer und ich bin der ISP der zugeguckt hat, wie Du vom Festnetz aufs Handy gewechselt hast und weiter telefoniert hast. D.h. die Zusammenführung der Information verschiedener Services betrifft das noch bestehende Geheimnis eines Telekommunikationsvorgangs. Deine Parallel-Schlacht, dass man zwei ID's braucht um bidirektional zu kommunizieren ist dafür nicht so wichtig wie Du es machst. Ausserdem bin ich nicht dann unverschämt, wenn Du mich falsch verstehst ;) Gruss aus Italien Rigo pgp5x609HF93u.pgp Description: PGP signature
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
set --noverbose --think Am Monday 06 February 2006 18:34, sprach Lutz Donnerhacke: Die Tatsache, daß Kombinationen von Daten einer bestimmten Reglung unterliegen, impliziert nicht, daß die unkombinierten Daten der gleichen Reglung unterliegen. Und dieser unzulässige Schluß wird hier immer wieder gebracht. Stimmt! pgpWm5CQ2swu2.pgp Description: PGP signature
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Wenn es denn so einfach wäre... Short Version: Die Technikbegriffe sind nicht zielführend in dieser Diskussion. Long Version: Wie Thomas Stadler denke ich, dass nicht alles hinkt, was ein Vergleich ist. Insbesondere macht der Vergleich mit Telefonnummern wenig Sinn. Es kann sein, dass einige Erkenntnisse/Argumente dieser Diskussion auch für das Telefon-Szenario von Gewinn sind, aber der Vergleich sollte nicht von den wesentlichen Fragen des hier diskutierten Falls ablenken. Es geht nicht um BGP etc.. Es geht um http-logs die eine IP enthalten. Diese IP ist ein Pseudonym. Jemand, der eine Klage an eine ladungsfähige Adresse schicken will, kann diese nicht gerichtsfest an diese IP zustellen. Also will er Name und Adresse eines Menschen der laut einer anderen Tabelle diese IP hatte. Jetzt ist die Frage, wie er den ISP, der die Zuordnung IP-Adresse vornehmen kann dazu bringt, die Adresse 'rauszurücken. Der ISP kann u.U die Adresse einfach rausrücken, um seine Ruhe zu haben. Deswegen ist der Endnutzer daran interessiert, dass die Speicherung der Zuordnung zeitlich begrenzt ist. Wer will schon 2 Jahre lang ein Damokles Schwert über dem Kopf. Dem Fernmeldegeheimnis zugeordnet sind Inhaltsdaten und Kommunikationsdaten. Beide werden unterschiedlich behandelt. Es geht hier um Kommunikationsdaten/ Traffic-daten: Wer hatte wann die entsprechende IP? D.h. wer hat zum Zeitpunkt X den Service Y benutzt? Das Pseudonym IP kann Service Y in den meisten Fällen nicht selbst auflösen. Das Pseudonym ermöglicht eine verschleierte Kommunikation. Wer diese Verschleierung auflösen will, der nimmt eine für das Fernmeldegeheimnis relevante Handlung vor. Die ganzen technischen Begriffe machen in diesem rein juristischen Modell nur dann Sinn, wenn sie korrekt zugeordnet werden. Eine IP ist öffentlich. Die Zuordnung eines Pseudonyms IP zu einer Adresse ist ein personenbezogenes Datum und sicherlich nicht öffentlich. Wenn man das lange speichern will, dann braucht man einen Rechtsgrund, weil Datenschutz in DE ein Verbot der Speicherung mit Erlaubnisvorbehalt ist. Ein Rechtsgrund kann Sicherung des Service gegen abuse sein. Das wurde aber bisher hier nicht diskutiert und von T-Online scheinbar auch nicht vorgebracht. Ausserdem heisst es nicht, dass man die für abuse gesammelten Daten so einfach an Dritte weitergeben darf. Insofern verharrt die Diskussion derzeit in Begriffsklauberei die am eigentlichen Problem vorbeigeht. Gruss Rigo Am Saturday 04 February 2006 21:06, sprach Lutz Donnerhacke: * Martin Uecker wrote: Ich versuche zu vermeiden, daß der laienhafte Gebrauch von Termini zu groben Mißverstädnissen und unbrauchbaren Forderungen führt. pgpt9zmr3M4vB.pgp Description: PGP signature
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Hallo zusammen, Ich finde die Diskussion hoch spannend. Leider habe ich überhaupt keine Zeit mich vertiefend zu äussern. Ich erinnere nochmal an unsere Diskussion im April 2003: http://www.fitug.de/debate/0304/msg00459.html (ff.) Damals sagten wir, dass eine Speicherung von 6 Wochen für Identifikationsdaten und von 3 Tagen für Flow-Daten genug sei. Es gab dabei kaum noch Gegenstimmen. Das Problem des Datenschutz heute ist doch gerade, dass der Ausgleich nicht mehr gefunden wird. Einerseits gibt es ein generelles Verbot der Speicherung personenbezogener Daten mit Ausnahmen. Holger lag absolut richtig seine Rechte hier durchzusetzen, weil man die Traffic-Daten wegen eines vermeintlichen Aussagedelikts verlangt hatte. Das ist aber ein anderer Grund als die Missbrauchsbekämpfung beim ISP. Die ist übrigens im TKG angesprochen. Ich bin auf die Urteilsgründe gespannt ob T-Online diese Missbrauchsbekämpfung geltend gemacht hat. Teilweise wird diese Abgrenzung hier nicht ganz sauber durchgehalten. Der Zweck der Speicherung ist aber einer der Zentralbegriffe des Datenschutz. Persönlich bin ich der Meinung, dass wir im Online-Bereich mehr personenbezogene Daten brauche, dafür aber eine striktere und gut organisierte Zweckbindung mit automatischen Verfallsdaten. Gruss Rigo Am Thursday 26 January 2006 12:44, sprach Lutz Donnerhacke: * Thomas Stadler wrote: Das Gericht muss unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt pruefen, ob die Speicherung zulaessig ist und kann sich nicht auf das TDDSG beschraenken. Wenn es die Zulaessigkeit der Speicherung verneint, dann impliziert das die Annahme, dass es fuer die vorgenommene Speicherung keinerlei Rechtsgrundlage gibt. Das ist der Grund, weswegen ich auf die Urteilsbegründung und einige Stunden Ruhe warte. Ich wollte nur der häufigen Ansicht entgegen treten, daß sich das alles von allein aus dem TDDSG ergibt. Florian hat ja auch so eine Anmerkung gemacht, daß diese Ansicht nicht unverbreitet sei. pgpn1jZoNkO83.pgp Description: PGP signature
Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Gratulation! und ein grosses Dankeschön an Holger, dass er die Sache durchgefochten hat. Gruss Rigo Am Wednesday 25 January 2006 12:41, sprach Kristian Koehntopp: On Monday, 23. January 2006 11:57, Holger Voss wrote: Mittwoch, 25. Januar 2006, 9:00 Uhr http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801 http://kuehnast.com/s9y/archives/96-ISP-darf-IP-Adresse-nicht-speichern.htm l Kristian -- Kristian =?iso-8859-15?q?K=F6hntopp?= [EMAIL PROTECTED] pgpzFrZ8V5EoE.pgp Description: PGP signature
Re: Your archive
Am Monday 19 December 2005 20:58 verlautbarte Kristian Koehntopp : Toll! Please read the attached file. Toll -vv = Eine Gefährdung für Leser dieser Liste Bestand zu keinem Zeitpunkt. Bitte setzen Sie Ihre Kommunikation fort, es gibt hier nichts zu diskutieren, Bürger. Der Computer ist Dein Freund! Liebe den Computer! pgpf6PdDItj9s.pgp Description: PGP signature
Re: Verbindungsdatenspeicherung auf EU Ebene kann durch Deutschland verhindert werden
Kris, interessante Analyse, aber ich denke, diesmal hast Du nur teilweise getroffen ;) Ich stimme Dir zu, daß wahlweise (Terrorist | Päderast) eine beliebte Argumentation gegenüber den Massen ist. Man traut der Bevölkerung aber eher noch den Politikern nicht zu, die eigentlichen Gründe (Erkundung von Netzwerken) in ihrer Wichtigkeit zu erkennen. Bei Terroristen, Päderasten, organisierter Kriminalität und Geldwäsche ist es der Polizei herzlich egal, was in den Nachrichten drinsteht. Sie wollen wissen, wer mit wem redet. Dann kann man anschließend das Haus mit dem Soko überfallen und _alles_ (inclusive Hund) beschlagnahmen. Ein Problem ensteht, wenn man zufällig (verwählt) in diese Mühle gerät. Das wußte schon Böll: Die verlorene Ehre der Katharina Blum ist heute so aktuell wie lange nicht. War es vorher die RAF, ist heute der Gegner noch weniger faßbar. Hatte man nach dem Ende der RAF festgestellt, daß der Staat übertrieben hatte (Radikalenerlaß), dann ist man von dieser Erkenntnis derzeit noch weit entfernt. Im Moment wissen sie einfach nicht, wie man der Bedrohung beikommt, also werden zur Beruhigung der Massen Gesetze auf Vorrat verabschiedet. Gesetze auf Vorrat sind allerdings gefährlich, denn sie können ohne öffentliche Debatte später mißbraucht werden. Gruss Rigo Am Monday 19 December 2005 20:57 verlautbarte Kristian Koehntopp : On Wednesday, 14. December 2005 14:22, Holger Veit wrote: Eigentlich jeder Log von Systemen, die auch potentielle Terroristen benutzen könnten, könnte ja vielleicht, unter Umständen, eventuell, und überhaupt hilfreich sein, dem Terror den Garaus zu machen. Terror ist nur eine vorgeschobene Begründung, die Massen verständlich ist, ein Agens. Terrorist Scare ist halt derzeit ein bequemer Grund, mit dem man Gesetze durch bekommt - früher war es Kinderpornographie. pgpLapWbr5GJD.pgp Description: PGP signature
Re: Your archive
Toll! Am Saturday 17 December 2005 18:28 verlautbarte [EMAIL PROTECTED] : Please read the attached file. pgpT4D1RaJ6PN.pgp Description: PGP signature
Re: Verbindungsdatenspeicherung auf EU Ebene kann durch Deutschland verhindert werden
Am Wednesday 14 December 2005 20:32 verlautbarte Gert Doering : Die Aussagen, die ich gehoert habe, waren (Extrem-Kurzfassung) da steht nicht in einer technisch eindeutigen Weise drin, was wir tun muessen... Nachschauen ist besser als Hörensagen: Vorschlag der Kommission: http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2005:0438:FIN:DE:HTML Antwort des europäischen Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx: http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2005:298:0001:01:DE:HTML Gruss Rigo pgpE58klCZfHt.pgp Description: PGP signature
Re: Heise-Ticker
Vermutlich wird es nicht so heiss gegessen, wie es gekocht wird, aber ich stimme mit Patrick überein: Die Krawallbereitschaft der Musikindustrie ist beeindruckend. Wir werden sehen, was man bis zur Abstimmung tun kann. Was mich amüsiert ist, dass die staatsliebende Linke jetzt die liberalen Argumente auspacken und Freiheit verteidigen wird. Gruss Rigo Am Tuesday 06 December 2005 20:28 verlautbarte Neko (Simone Demmel) : Siehe Heise Ticker: http://www.heise.de/newsticker/meldung/67057 Urheber-Gesetze fuer Frankreich. Frage dazu: Wie sieht das aus, wenn man sich als Auslaender nicht gedenkt daran zu halten? Darf man dann lediglich nur nicht mehr nach Frankreich fahren (und muss Frankreich, genauso wie USA auf die Liste der Staaten packen, wo man nicht mehr Urlaub machen will) oder sollte man dann auch gleich aus Deutschland und vielleicht Europa auswandern? neko -- Simone Demmel pgplkF2UBx6Om.pgp Description: PGP signature
Re: Hyperlinks: Die Schere im Kopf
Am Monday 05 December 2005 17:24 verlautbarte Florian Weimer : Aktenzeichen von Urteilen werden dagegen oft genannt, und der Fachmann findet damit in der Regel auch etwas. Aktenzeichen sind so eindeutig wie URIs: http://www.jurpc.de/rechtspr/20040169.htm prot://dns/path az:LG_Saarbrücken/7II O 116/03 Diese Mail ist ein mapping zwischen beiden URIs ;) Allerdings ist nur die http-URI hier konkret dereferenzierbar. Das macht den feinen aber wichtigen Unterschied. Gruss Rigo pgpSml2Nb8F3y.pgp Description: PGP signature
Re: Google entfernt nutzwerk.ffii.org aus Index
Hartmut, da Google diese Liste mit hohem Karma indexiert ;), kannst Du uns bitte einen Stand des Streits mit Nutzwerk hierher schicken? Sind die Seiten von irgendeinem Gericht (und sei es nur im einstweiligen Rechtsschutz) beanstandet worden? Wenn ja, welche? Übrigens ist nur eine Seite nicht mehr verfügbar. Ich bekomme noch einen Link auf http://nutzwerk.ffii.de/index.en.html angezeigt, aber scheinbar nicht auf http://nutzwerk.ffii.de/ Informationsfreiheit ist halt ein Kampf ohne absehbares Ende... Gruss Rigo Am Thursday 06 October 2005 22:23 verlautbarte PILCH Hartmut : Wie man unter http://www.google.de/search?hl=deq=NutzwerkbtnG=Google-Suchemeta= Als Reaktion auf eine gesetzliche Forderung, die Google nach lokalem Recht gestellt wurde, haben wir 1 Seite(n) aus dieser Suchergebnisseite entfernt. Sie können die Beschwerde, die dieser Entfernung zugrunde liegt, unter ChillingEffects.org lesen. http://www.google.de/search?hl=deq=NutzwerkbtnG=Google-Suchemeta= nachlesen kann, hat Google.de die Hauptseite des FFII zu Nutzwerk aus dem Suchindex entfernt. pgpp5gKQXCWAu.pgp Description: PGP signature
Re: [FYI] Pressefreiheit.
Am Tuesday 04 October 2005 00:50 verlautbarte Joerg-Olaf Schaefers : Mich störte da eher der Begriff vom Berufsstand und etwaigen Privilegien. Auch davon steht nichts im GG. Da steht die Presse. Das reicht. Das GG braucht das nicht zu definieren. Das BVerfG hat sicher irgendwo eine Definition. Ich bin wirklich gespannt, ob und wann das BVerfG sich erst- mals mit der Frage beschäftigt, ob Blogger ihre Quellen schüt- zen dürfen oder opfern müssen. Das entscheidet dann auch zur Einordnung ob TelediensteG und Mediendienste Staatsvertrag mit Büssow'schen Auswirkungen :-/ Rigo pgp2Y4IF9H9Nx.pgp Description: PGP signature
Re: [FYI] Pressefreiheit.
Am Monday 03 October 2005 12:14 verlautbarte Florian Weimer : Florian Weimer schrieb: (...) Warum soll esJournalisten anders ergehen, wenn sie letztlich das gleiche machen? Sind sie Bürger erster Klasse mit mehr Rechten als wir? Journalisten wird im GG und in der Strafprozessordnung eine besondere Rolle eingeräumt. Man beschreibt die Presse als 4. Gewalt im Staate (siehe Montesqieu für die Argumentation warum man Gewaltenteilung braucht). Damit ist der Umgang mit Journalisten automatisch ein besonderer. Was die Behörden machen ist derzeit eine Ausdehnung der Prärogativen zur Investigation um Effekte ausserhalb der gerichtlichen Kontrolle zu erreichen. Man gräbt erstmal die Wohung und die Redaktion um (das hat psychologisch einen desaströsen Effekt), behindert weitere Arbeit in dem man erstmal _alles_ beschlagnahmt. Dann muss der Journalist sich erstmal wehren. Die Langsamkeit der Justiz geht also zu seinen Lasten. In unserer schnellen Zeit hat er damit schon verloren. Das ist eine Aushebelung der Justiz, also der dritten Gewalt und ist eine direkter Angriff auf den Rechtsstaat. (Die Langsamkeit der Justiz ist ein ebensolcher und DE wurde vom ECHR schon verurteilt deswegen) Dabei ist das Beispiel Cicero exzellent gewählt, denn wie schon mehrfach dargestellt hat der Artikel anscheinend keinen wirklich kritischen Inhalt ausser auf Schlampereien bei der Geheimhaltung im BMI hinzuweisen (rein faktisch). Ansonsten dient er nur der Auflage und gibt dem Magazin einen weiteren Fuchsschwanz.. Dagegen zu Argumentieren mit Argumenten des Systems ist sehr schwer. Axel hat in der Tendenz recht: Wenn man die Privilegien der Strafverfolgung politisch missbraucht, dann ist es Aufgabe eines Vereins wie diesem laut zu jaulen, was ich hiermit tue. Die Presse ist aber stark genug, sich selber zu wehren. Nur ist meine Frage jetzt: Übertragt es ruhig 'mal auf den Blogger oder irgendeinen Menschen der was in den News postet oder die Mail an die falsche (öffentliche) Liste postet. Der hat dann -anders als die Presse- weder den organisationellen noch wirtschaftlichen Background sich gegen einen solchen Apparat zu wehren. Und deswegen ist es auch an uns (und nicht nur an der Presse) laut zu jaulen. Wenn Schily zuviele schnatternde Gänse in seinem Ministerium hat, dann muss er dort kehren und nicht die Bürger und die 4. Gewalt angreifen weil seine Leute nicht loyal sind. Allerdings werden für solche Geheimnisse in der Medien-Gesellschaft durchaus horrende Summen bezahlt (Hitler-Tagebücher). Da kann man es einigen Beamten nicht verdenken, wenn sie schwach werden ob des geringen Risikos. Dann stellt sich die Frage nach dem Ausverkauf von Regierungsgeheimnissen. Das muss aber im BMI für das BMI gelöst werden und gerade nicht in einem Gewaltenkampf zu lasten der Demokratie. Gruss Rigo pgptelSahPmTZ.pgp Description: PGP signature
Re: [FYI] Pressefreiheit.
Am Monday 03 October 2005 22:29 verlautbarte Joerg-Olaf Schaefers : Journalisten wird im GG und in der Strafprozessordnung eine besondere Rolle eingeräumt. Man beschreibt die Presse als 4. Gewalt im Staate Das steht noch gleich wo im GG? Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eben. Gerade nicht! Selbstverständnis, von mir aus. De facto von mir aus auch. Ansonsten aber doch bitte mit Anführungs- zeichen. Ich habe jetzt weder Zeit noch Musse Dir alle BVerfG - Entscheidungen zu diesem Thema rauszusuchen. Aber die Tatsache, dass es ein Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten gibt ist ein direkter Ausfluss des Art. 5 Abs.1 Satz 2. Aber vielleicht erbarmt sich ja ein anderer, die Quellen aufzulisten. Die 4. Gewalt, da hast Du Recht, ist als Bezeichnung für Presse/Rundfunk eher umgangssprachlich. Ausserdem glaube ich kaum, dass das Bild vom neuen mündigen Bürger mit Blog schon zum BVerfG vorgedrungen ist. Gruss Rigo pgpLMf1QbT3It.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Das verstehe ich jetzt nicht. Muss also die Neuheit, also der erfinderische Schritt, im technischen Bereich liegen? Wird dann nur die technische Neuerung geschützt oder die ganze Geschäftsmethode? Deinen Formelsatz unter meiner Frage habe ich schon 7mal gelesen ohne zu begreifen, was er meinen könnte. Rigo Am Monday 18 July 2005 11:52 verlautbarte PILCH Hartmut : das Problem ist dann also, dass wegen einer kleinen technischen Neuerung die ganze Geschäftsmethode mitgeschützt wird? So wuerde ich das nicht sagen. Wenn die Geschaeftsmethode im Rahmen ihres erfinderischen Schrittes den Bedarf an Rechenressourcen verringert, steht der Patenterteilung durch das EPA nichts mehr im Weg. pgpdEKSGD1YHa.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Ich sehe, das Problem ist dann also, dass wegen einer kleinen technischen Neuerung die ganze Geschäftsmethode mitgeschützt wird? Rigo Am Wednesday 13 July 2005 21:57 verlautbarte PILCH Hartmut : Auch Artikel 4a gelangte vom EPA ueber den Rat in JURI und von dort zurueck in den Rat. Es handelt sich dabei um jene Doktrin vom weiteren technischen Effekt, die das EPA selbst in jenem trilateralen Dokument http://www.jpo.go.jp/torikumi_e/kokusai_e/tws/appendix6.pdf als wirkungslosen Notbehelf zur Umgehung des Art 52 EPUe bezeichnet. pgpcX5Nim6IAy.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Hartmut, Am Wednesday 13 July 2005 07:31 verlautbarte PILCH Hartmut : siehe Auslegung des ABS-Urteil, als dem BGH noch nicht klar war, dass die Turing-Maschine seine Abgrenzung unhaltbar macht Wiegesagt: man kann einen aus Bestandteilen der Turing-Maschine bestehenden Anspruch schon von sehr weitem auf den ersten Blick von einem ABS-artigen Anspruch unterscheiden. Da gibt es keine nennenswerten Abgrenzungsschwierigkeiten. das Problem beim ABS ist doch, dass die Bremse nix neues ist. Auch Ventile sind nix neues und Ventilsteuerungen auch nicht. Die computergesteuerte Bremse ist das Neue am ABS. Wenn Du also die Betrachtung der Turing-Maschine ausschliesst, dann bist Du gegen die Patentierung von Aufzugsteuerungen. Denn auch der Aufzug ist nicht neu, die Bremse des Aufzugs ist nicht neu, sondern die Art, sie mit einem Computer (oder Relais) zu steuern. Wenn man sagt, man betrachtet das bei der Neuheit, leitet aber keinen Schutz für die enthalten Turing-Maschine ein, dann ist der Aufzug vielleicht geschützt, aber eben nicht der innovative Teil. Das Ziel des Investitionsschutz und Offenlegung durch Patente ist verfehlt. Man kann dann auch ganz auf Patente verzichten. Es bleibt die Möglichkeit, dass man von der Computersteuerung verlangt, dass sie einen mechanischen Vorgang betätigt. Das kann aber, wie bei IDEA gesehen, einfach drangeklebt werden. Dennoch ist das immer noch besser als das, was in den USA stattfindet. Gruss Rigo pgpRLKzF6uBFc.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Am Wednesday 13 July 2005 07:26 verlautbarte PILCH Hartmut : Ausserdem nimmst Du an, dass sich naheliegende und nicht technische auf Trivialvorgaenge und Geschäftsmethoden gleichermassen bezieht. Das ist aber nur eine mögliche Interpretation und Du sagst uns nicht, warum es die richtige sein soll. Es ist die naheliegende Auslegung. Behauptungen sind frei von Argumenten. Nimmt man naheliegende und nicht technische Trivialvorgaenge als einen Begriff und Geschäftsmethoden als einen anderen Begriff, dann macht die Interpretation von Thomas mehr Sinn. Ja, aber das ist eine nicht naheliegende Interpretation der Syntax dieses Satzes. Ich denke nein. Du hast bisher keine Begründung geliefert. Ich kann Dir eine liefern: Trivialvorgänge können durchaus technisch. Geschäftsmethoden werden in diesem Kontext gerade als Gegenteil zu technischem Beitrag benutzt. Insofern stehen sie als Platzhalter für alle nichttechnischen Vorgänge. Und wiegesagt, laut aktueller Rechtslage *sind* Geschaeftsmethoden patentfaehig. Der Satz waere also falsch (im Sinne des Sprachgebrauchs der Ratsbeamten), wenn man das nicht so beziehen wuerde. Wenn die Ratsbeamten beabsichtigt haetten, an dieser aktuellen Rechtslage etwas zu aendern, haetten sie das schon ohne Umschweife in einen *Artikel* schreiben muessen. Wer vertritt offen, dass Geschäftsmethoden in der EU patentierbar sein sollen? Ich kenne da niemanden. Wenn Du das behauptest, dann musst Du eine irgendwo archivierte Aussage, ein Gerichtsurteil oder einen juristischen Aufsatz anführen. Ansonsten bleibt es eine unbeachtliche Behauptung. Du bist der Meinung, dass der Ratstext es erlaubt hätte, begründest Deine Meinung aber nicht (ausser mit der Annahme, die andere Seite wäre zu allem fähig), insbesondere da Deine Meinung gegen den Wortlaut der Erwägungsgründe geht, besteht nach juristischer Methodenlehre ein erhöhter Bedarf an Begründung. Dem bist Du nicht gerecht geworden, denn Du hast behauptet, nicht begründet (ausser dass die andere Seite das sicher langfristig vorgehabt hätte) Denn dann sind Geschäftsmethoden unzulässig unabhängig von der Frage, ob sie naheliegend oder nicht technisch sind. BTW, was ist eine technische Geschäftsmethode? Eine Geschaeftsmethode, die im Rahmen ihres Nicht-Naheliegens (erfinderischen Schrittes) einen technischen Beitrag leistet (s. diverse Artikel und Erwaegungsgruende wie zuvor aufgelistet), d.h. z.B. Rechenressourcen (etwa Mausklicks) einsparen hilft. Du hast meinen Satz einfach semantisch ein wenig umgestellt und die Kernaussagen wiederholt. Das nennt man eine Tautologie. Sie begründet nichts sondern wählt die vorher aufgestellte Behauptung als Begründung derselben. Geschäftsmethoden sind nicht-technisch. Du sagst ein technischer Beitrag. Welchen technischen Beitrag kann ein Geschäft leisten? Erst wenn das klar ist, dann können wir über Methoden reden, denn die sind mittel zum Zweck des Geschäfts und nicht der benutzen Mittel (website) Also ist Deine Meinung immer noch nicht wasserdicht Rigo pgpLQFWRPVL95.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Am Wednesday 13 July 2005 08:03 verlautbarte PILCH Hartmut : Da ist er wieder, der unsaubere Umkehrschluss. Der hält logisch nicht. Nur weil ich niemanden umbringen darf, muss ich nicht laufend Leben produzieren. Nur weil ich maximal 50km/h fahren darf, muss ich auch 50km/h fahren... Wie wuerdest du eine Strafrechtsbestimmung in Kannibalenland beurteilen, in der stuende: Ziel dieser Richtlinie ist es, den Status Quo festzuschreiben und Tendenzen zu unerlaubten oder unmotivierten Toetungen oder Verspeisungen von Menschen einen Riegel vorzuschieben. Das bringt schon weniger verspeiste Menschen, denn die unerlaubten und unmotivierten Toetungen, mit oder ohne Verspeisung, werden weniger, wenn man das auch umsetzt. Damit stellt sich die Frage, was unerlaubt im Kannibalenland bedeutet. Aber eigentlich wollte ich hier nicht die Kannibalen diskutieren. Ist das dann keine Legitimierung des kannibalischen Status Quo? unerlaubt gibt Dir die Lösung: Es richtet sich gegen die unerlaubten. Was erlaubt/unerlaubt heisst muss dann noch festgestellt werden. Es ist jedenfalls keine Regelung zu den erlaubten Verspeisungen und der 'status quo' ist nicht die Regel, sondern ein Zustand der Realität. Hier wird versucht, den 'status quo' wieder an das anzupassen, was von den Regeln (erlaubt) vorgegeben wird. Aber das hat mit Patenten nix zu tun. Die Probleme dort sind andere. Oder eine Geschwindigkeitsbestimmung fuer deutsche Autobahnen: Ziel dieser Richtnlinie ist es, den Status Quo festzuschreiben und Tendenzen zum ruecksichtslosen, Verkehrsregeln verletzenden Ueberholen und Rasen entgegenzuwirken. Ginge hieraus nicht hervor, dass das Fehlen einer Geschwindigkeitsbegrenzung festgeschrieben wird ? Danke, ich hatte schon Angst Du hättest Gleichbehandlung im Unrecht nicht angewendet. Das ist hier so ein queres Argument, das Dich ins juristische Nirvana bringt. Rücksichtloses Verhalten und Rasen sollen bekämpft werden. Nur weil manche Leute rücksichtlos Rasen, was ja bekämpft werden soll, heisst das nicht dass alle anderen auch rücksichtslos Rasen dürfen. Ausserdem fehlt jede Aussage zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Obersatz. Die kommt erst als Überraschung im Schluss. Weil Orangen rund sind, schmecken sie fein ist eine ähnliche Überraschung ;) Warum toleriert man in der Patentgesetzgebung solche windigen Formulierungstricks? Warum finden die sogar in Foren wie Fitug Anhaenger und Verteidiger? Nein, Du machst logische Fehler in der Interpretation der Formulierungen. Der Treppenwitz hier ist, dass Du dadurch jenes Horrorszenario bestens heraufbeschwören konntest, das die Entwickler auf die Barrikaden brachte. Das Horrorszenario hat aber als solches nur in den Köpfen existiert, nicht in den Texten, die eingebracht wurden. Das hat Thomas versucht zu erklären. Wenn solche Tricks wirklich so schwer zu durchschauen sein sollten, wuerde ich vermuten, dass sie bei fast jedem Gesetzesvorhaben angewandt werden. Das muesste bedeuten, dass die Ministerialbuerorkratie immer durchbekommt, was sie will. Ist das so? Was heisst so? Deine queren Beispiele von falschen Schlüssen sollten nicht Bestandteil von Gesetzesvorhaben sein. Sie spielen in der Politik allerdings eine Rolle. Der Rest sind keine Tricks, sondern einfach juristisches Handwerkszeug um komplexe Sachverhalte so beschreiben zu können, dass andere Juristen mit den vorgegebenen Auslegungsmethoden zum gewünschten Ergebnis kommen. Damit ist klar, dass sich die Gesetze ein Stück weit vom Bürger entfernt haben. Das kann man beklagen. Es ist eine Folge der Tatsache, dass Gesetze im Beamtenapparat entstehen, der zu weiten Teilen aus juristisch geschultem Personal besteht. Sind der kritische Verstand der Oeffentlichkeit allgemein so benebelt wie in diesem Fall hier im Fitug-Forum? Sind die Sitten der Gesetzgebung allgemein entsprechend verroht ? Bin ich vernebelt? Wer ist der kritische Verstand der Öffentlichkeit? Du? Die Sitten der Gesetzgebung sind rauh, denn es geht um formalisierte Macht. Nach dem was ich ab und zu an Klagen aus der Justizwelt mitbekomme, koennte es durchaus so sein. Man hoert viel von einer Flut minderwertiger Gesetze aus Berlin und vor allem Bruessel, mit der keiner ausser ein paar Spezialisten mit besonderem Herrschaftswissen mehr mitkommt. Aber obige Patentrichtlinie erscheint mir doch extrem, und dass wir fuer die 21 Aenderungsantraege eine knappe Mehrheit bekamen, kann sowohl optimistisch als auch pessimistisch stimmen. Jeder sagte, dass die Richtlinie nicht toll war (Die EU-Verfassung übrigens auch nicht). Es ist eine Folge ihrer Enstehung in einer harschen Kontroverse mit unversöhnlichen Meinungsblöcken und Maximalforderungen. Ein früher Dialog hätte sicherlich einen wesentlichen besseren Text erbracht. Aber das liegt _vor_ der _ersten_ Abstimmung im Parlament und es war ein Kardinalfehler der Softwarepatent Lobbyisten. Sogesehen ist
Re: Softwarepatente abgelehnt
Am Wednesday 13 July 2005 10:53 verlautbarte Lutz Donnerhacke : Der innovative Teil ist nicht der Computer oder das Programm, sondern die Wirkungsweise, vulgo die Spezifikation, des Programms. Wenn man die Wirkungsweise schützt, schützt es dann auch gegen eine Implementierung in einem Universalrechner (vulgo Softwarepatent?) Rigo pgpD4uFlKSABk.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Am Wednesday 13 July 2005 11:51 verlautbarte PILCH Hartmut : b) Technischer Beitrag ist ein Beitrag zum Stand der Technik auf einem Gebiet der Technologie, der neu und f�r eine fachkundige Person nicht nahe liegend ist. Bei der Ermittlung des technischen Beitrags wird beurteilt, inwieweit sich der Gegenstand des Patentanspruchs in seiner Gesamtheit, der technische Merkmale umfassen muss, die ihrerseits mit nichttechnischen Merkmalen versehen sein k�nnen, vom Stand der Technik abhebt. Hier wird deutlich impliziert, dass der technische Beitrag allein aus nicht-technischen Merkmalen bestehen kann. Denn nur der Patentgegenstand in seiner Gesamtheit muss technischer Merkmale aufweisen. M.a.W. wird das Konzept vom Beitrag durch diese Definition demontiert. die englische Version sagt: The technical contribution shall be assessed by consideration of the difference between the state of the art and the scope of the patent claim considered as a whole, which must comprise technical features, irrespective of whether or not these are accompanied by non-technical features. Da haben wir eine echte Ungenauigkeit, die dem Entwurf wohl zu recht das Genick gebrochen hat. Entweder man nimmt an, solange es einen technischen Beitrag gibt, werden auch alle anderen Aspekte zur Frage der Neuheit betrachtet. Die Frage ist dann nur noch, ob ein Mausklick ein technischer Beitrag ist, nicht ob der Mausklick neu ist. Es reichen die Neuheiten bei den nicht-technischen Merkmalen. Man kann genauso gut annehmen, das technical feature sich auf scope bezieht und jedenfalls ein Beitrag zum Stand der Technik gefordert wird. Nimmt man die Erwägungsgründe hinzu, hätte das EPA sicherlich erheblichen Begründungsaufwand, dennoch simple computer implementierte Geschäftsmethoden für patentierbar zu halten. Unmöglich ist das allerdings nicht. Denn schon Goethe sagt Hartmut formuliert etwas summarisch, Geschäftsmethoden wären zulässig. Aber man kann es tatsächlich so interpretieren, dass die Implementierung von Geschäftsmethoden in Computern dann ein Beitrag sind, wenn die Summe aus technischen und nicht-technischen Merkmalen neu sind. Das würde bedeuten, man prüft die nicht-technischen Merkmale bei der Neuheit und das sind Geschäftsmethodenpatente mit angebautem automatischen Hammerschlag (oder Inkasso) Thomas, nachdem Hartmut sich mehr Mühe gibt, werde ich unsicher.. Rigo pgpFaipQmPv47.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Am Wednesday 13 July 2005 17:47 verlautbarte Lutz Donnerhacke : Du bist selbst zu diesem Ergebnis gekommen. Nein Lutz, der Thread ist nur unübersichtlich geworden Rigo pgpHNa70O4EAU.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Am Wednesday 13 July 2005 17:56 verlautbarte Axel H Horns : Gemeint ist, dass man von der Gesamtheit der Merkmale eines Patentanspruches diejenigen abzieht, die nicht neu sind, und die verbleibenden Merkmale daraufhin untersucht, ob sie eine technical contribution liefern, die nicht naheliegend ist. Okay, das macht Sinn. Ich kannte die Prüfungsreihenfolge nicht und dachte sie prüfen erst technical contribution = Yes (computer) und schauen dann, was neu ist. Wird die Methode der Prüfung so angewandt, wie Du es ausführst, kann man nicht dahin kommen. Das löst das Problem auf.. Insofern halte ich eine Patentierbarkeit von Geschäftsmethoden nach dem Ratsentwurf für sehr unwahrscheinlich. Rigo pgp0tTxRPjZ6N.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Am Wednesday 13 July 2005 18:18 verlautbarte Axel H Horns : Ich verstehe, offen gesagt, nicht was hier die Unterscheidung dampfende Schleuder vs. nichtdampfender Zentraldenker konkret bedeuten soll. Das kam aus dem IDEA-Patent und bei ABS. Man nehme eine Logik und verdrahte sie hart mit Kupfer. Das melde man an als Patent an. Kann man nun die Logik auch gegen Leute durchsetzen, die sie in Software benutzen? Bei ABS meine ich den Steuerungsalgorithmus. Wenn er z.B. in Bildschirmen zum flackern verwendet würde, ist dann das ABS patent verletzt, nur weil es einen algorithmus zum kybernetischen Stottern braucht? Das war meine Frage. Kann der ölende Apparat, der das Patent erzeugt hat den nichtölenden Apparat (computer), der Teile der Logik benutzt, verhindern? Wenn ja, warum? Hartmut behauptet nämlich, wenn man einfach sagt, der Computer ist ein ganz anderer Apparat, dann wäre das Problem gelöst. Rigo pgp3rniEguYGW.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Am Wednesday 13 July 2005 18:39 verlautbarte PILCH Hartmut : Und der ist dem Wortlaut, der Systematik, dem Zweck und der Historie nach nichts anderes als eine Kodifizierung der EPA-Doktrinen. Er liesse sich nicht sinnvoll anders auslegen. Diese Annahme negiert die gesamte Debatte der vergangenen Jahre. Das ist eigentlich nicht sehr optimistisch. Du tust so, als hätte es nie einen ersten Beschluss des Parlaments gegeben. Das ist Zweck-defaitismus im Rahmen der hiesigen Diskussion. Gruss Rigo pgpwCewUt3fwM.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Nimmt man das gesagte, sind Deine Schlussfolgerungen absolut gerechtfertigt. Am Monday 11 July 2005 23:34 verlautbarte Gert Doering : Beschränkung. Wenn da steht, dass eine Software nur dann patentierbar ist, wenn sie einen technischen Beitrag leistet, der über das hinausgeht, was naheliegt, dann bedeutet das eben, dass Software nicht per se patentierbar ist. Es stellt sich dann eben die Frage, wie dieses Kriterium auszulegen ist. Also eigentlich folgt aus den *Einschraenkungen* fuer die Patentier- barkeit von Software streng logisch, dass sie in allen *anderen* Faellen eben doch per se patentierbar ist. Betrachtet man aber die Situation über das gesagte hinaus, dann führt der Umkehrschluss zu wilden Gebilden ;) Der Umkehrschluss als Argument ist nicht überall möglich, insbesondere wenn es sich nicht um eine abgeschlossene und in sich konsistente Menge von Elementen handelt. Hier löst es sich folgendermassen auf. Von allen möglichen Fällen sind nur einige patentierbar. Nichts ist per se patentierbar. Werden einige Kriterien erfüllt (Neuheit, technischer Beitrag) dann wird eine Erfindung patentierbar. Von dieser Menge soll jetzt wieder eine Teilmenge ausgeschlossen werden. Wie Lutz richtig bemerkt hat, versäumt Thomas uns das genaue Kriterium für den Ausschluss zu nennen und bezieht sich wieder auf die allgemeinen Kriterien, die aber eben nicht die besondere, sondern die allgemeine Einschränkung betreffen. Gruss Rigo pgpp0UUwmSQYS.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Nachdem wir gesehen haben, dass die rechtlichen Erwägungen von Hartmut teilweise nicht wasserdicht waren (sind, denn ich glaube kaum, dass er seine Meinung ändert, was auch nicht schlimm ist) Nachdem wir jetzt das Problem isoliert haben, können wir die Ratsrichtlinie hinter uns lassen und anfangen kreativ nach Vorne zu sehen. Die Entscheidung des Parlaments hat nachgewiesen, dass eine Harmonisierung in Richtung einer Erweiterung der Patentansprüche nicht mehrheitsfähig war. Axel sagt, das Abgrenzungsproblem bleibt (jetzt mal abgesehen von Hartmuts Ansicht man könne den Anspruch auf das beschriebene Gerät beschränken) Wenn es aber schwierig ist abzugrenzen, weil man Turing-Maschinen beliebig umformen kann, wie kann man dann einerseits Turing-Dinge in der Aufzugsteuerung zulassen und im PC nicht? Axel behauptet, das ginge nicht. Ich kenne zuviele Bereiche des Rechts, die nicht abgrenzbares abgrenzen, um ihm auf diesem Argument zu folgen. Denn letztlich ist es eine Wertentscheidung. Wertentscheidungen müssen aber anhand Kriterien abgegrenzt werden, die man entscheidungshalber gut identifizieren kann. Dabei fallen mir ein ganze Menge Dinge ein: Alles was oberhalb I/O ist z.B. könnte herausgenommen werden. Oder eben alle algorithmen, die eine reine Datenveränderung zum Ziel haben. Alles was Richtung Bildschirm geht. Wir haben das hier 'mal zu Data-Retentions durchexerziert und sind bei einer Frist von 3 Wochen gelandet. (BTW, dazu sollten wir irgendwann ein Whitepaper machen.) Das gleiche Ziel verfolge ich hier. Ich will abseits vom politischen Schlachtgetöse ein Abgrenzungskriterium finden. Gruss Rigo Am Tuesday 12 July 2005 10:23 verlautbarte Lutz Donnerhacke : ich glaube nach wie vor, dass der Ratsentwurf aus Sicht der freien Softwarentwickler besser gewesen waere, als das was das EPA derzeit praktiziert. D.h. noch lange nicht, dass es nicht sinnvolle Verbesserungsvorschlaege gibt. Auch hier habe ich eine andere Ansicht. Momentan ist Deine Aussage sicher berechtigt, jedoch gilt sie nicht lange genug, um beruhigt Urlaub machen zu können. pgpPXTwWOOaoe.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Okay und sorry, falsche person.. nachdem _ich_ gesehen habe und überzeugt bin, dass die Ausführungen von Hartmut inzwischen besser geworden sind, aber immer noch nicht wasserdicht (Du machst immer noch Urheberrecht an Apparaten), siehe Auslegung des ABS-Urteil, als dem BGH noch nicht klar war, dass die Turing-Maschine seine Abgrenzung unhaltbar macht Ich kann einen komplizierten, innovativen, logischen Vorgang einen Hammer bewegen lassen... Ist die if/then Anweisung im ABS geschützt? Oder nur das Ventil? Rigo Am Tuesday 12 July 2005 16:32 verlautbarte PILCH Hartmut : Nachdem wir gesehen haben, dass die rechtlichen Erwägungen von Hartmut teilweise nicht wasserdicht waren Wo hat wer das gesehen? pgp2FREVTh6yF.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Da ist er wieder, der unsaubere Umkehrschluss. Der hält logisch nicht. Nur weil ich niemanden umbringen darf, muss ich nicht laufend Leben produzieren. Nur weil ich maximal 50km/h fahren darf, muss ich auch 50km/h fahren... Am Tuesday 12 July 2005 22:56 verlautbarte PILCH Hartmut : Auch da steht nur drin, dass naheliegende und nicht technische Trivialvorgaenge und Geschaeftsmethoden nicht patentfaehig seien. M.a.W. eine technische und nicht naheliegende Geschaeftsmethode ist demnach patentierbar. Ausserdem nimmst Du an, dass sich naheliegende und nicht technische auf Trivialvorgaenge und Geschäftsmethoden gleichermassen bezieht. Das ist aber nur eine mögliche Interpretation und Du sagst uns nicht, warum es die richtige sein soll. Nimmt man naheliegende und nicht technische Trivialvorgaenge als einen Begriff und Geschäftsmethoden als einen anderen Begriff, dann macht die Interpretation von Thomas mehr Sinn. Denn dann sind Geschäftsmethoden unzulässig unabhängig von der Frage, ob sie naheliegend oder nicht technisch sind. BTW, was ist eine technische Geschäftsmethode? Rigo pgpwkTCKurSWE.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Am Tuesday 12 July 2005 22:42 verlautbarte PILCH Hartmut : Da steht explizit, dass Geschaeftsmethoden patentfaehig sind. Und schon wird die Fehlinterpretation aus falschem Umkehrschluss und falscher Strukturauslegung zur Wahrheit. Mit sowas habe ich 'mal eine Klausur versemmelt. Hinterher verstehst Du dann nimmer, warum Dir weder Thomas noch ich die Wahrheit abnehmen. Rigo pgpA3IYywcMiG.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Am Tuesday 12 July 2005 15:52 verlautbarte Lutz Donnerhacke : Ja, aber was ist eine technische Wirkung? Der normale Programmablauf reicht jedenfalls nicht. Keine Sophismen bitte. In der Praxis hatten IDEA, MP3, RSA, LZW und Co. nie Probleme eine technische Wirkung hinzuschreiben. Die Nebenansprüche sind ja dann von der technischen Wirkung befreit. Die waren als hartcodierte Maschine angemeldet. Eine Software-Implementierung ist dann eine mittelbare Verletzung (Axel hat mir das mittelbare schon hundert mal erklärt, ich krieg es aber immer noch nicht hin) D.h. der Anspruch aus der dampfenden Schleuder gilt auch gegen den nichtdampfenden Zentraldenker. Das ist eine Methode, die seit dem ABS-Urteil oder sogar schon früher funktioniert hat. Es gibt hier einen finalen Dissens darüber, was eigentlich gewollt ist mit der Diskussion: Thomas versucht eine mögliche restriktive Auslegung des Ratsentwurfs juristisch sauber herzuleiten um diese in der späteren politischen Auseinandersetzung nutzen zu können. (Selbst der Ratsentwurf..) Alle anderen sind allein schon beim Terminus Ratsentwurf so verschreckt (verständlicherweise), dass sie Teufelswerk rufen und die übelste Auslegung für die wahrscheinlichste halten. Dabei verlässt Hartmut mit falschen Umkehrschlüssen und der bekannten Methode Gleichheit im Unrecht das Feld der juristisch noch vertretbaren Auslegung (das ist gar nicht so einfach, weil viele Meinungen als interessant akzeptiert werden) und ist von der allgemein anerkannten (herrschenden) Meinung damit meilenweit weg. Das findet Thomas, sollte nicht die zukünftige Diskussion vergiften und versucht, Hartmut nachzuweisen, dass er falsche Umkehrschlüsse und unlautere Gleichheitsbeziehungen herstellt. Hartmut versteht dieses Anliegen als Loblied auf den Ratsentwurf und ruft Teufelswerk Go to line 26 and get one infinite loop Rigo pgpKrx61WzfqV.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Am Saturday 09 July 2005 09:38 verlautbarte Florian Weimer : begründet, sondern eher mit dem Naturrecht auf (geistiges) Eigentum. Das Naturrecht auf (geistiges) Eigentum ist ein Bär, den man uns seit 200 Jahren aufzubinden sucht. Gruss Rigo pgpA95cT7W3fF.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Am Monday 11 July 2005 11:29 verlautbarte PILCH Hartmut : Dort, wo Patentgesetze gemacht werden, fuehrt wiederum der Wunschtraum von Florian, Hendrik Weimer u.a. nicht weiter, und der Ansatz von Axel war eine Nebelkerze, von einem, der es haette besser wissen muessen. Warum? Rigo pgpSnfwYFpYE3.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Florian, selbst dafür gibt es Lösungen. Die Standardisierung muss sich aber Gedanken dazu machen und ein adäquates Prozedere anbieten, wenn so ein Haifisch auftaucht. Wir haben es im eolas-Prozess geschafft, den Tod des Plugin zu verhindern. Wenn wir es nicht geschafft hätten, dann hätte sich die gesamte Plugin-Technik verändert. Aber wir wären jedenfalls immer am Steuer dieses Prozesses geblieben um die Integrität des Web zu schützen. Gruss Rigo Am Saturday 09 July 2005 10:17 verlautbarte Florian Weimer : Nein, da niemand die Patentinhaber zwingt, sich an den Normierungsprozessen zu beteiligen. Die gefährlichen Inhaber sind sowieso die, die keine realen Produkte entwickeln und deswegen auch nicht sich um Normierungsfragen sorgen müssen. pgpHPG8Pk7vwA.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Am Friday 08 July 2005 16:01 verlautbarte Gert Doering : ... und die IETF hat derzeit immer wieder massive Probleme mit patent-encumbed-Standards. Was niemandem nuetzt und alle bremst. Der IETF-Prozess hat massive Probleme in diesem Bereich, weil sie zu spät bemerkt haben dass ihre frühere Regel nicht mehr funktioniert. Die IETF geht nach wie vor davon aus, dass wenn es 2 interoperable Implementierungen gibt, dass es auch dann kein Problem mit Patenten gibt. Inzwischen explodieren die Patente aber schon während der Entwicklung und sprengen die Arbeitsgruppe. (Wobei ich das Patentwesen in Gaenze auch etwas ueberholt finde, aber es behindert mein Leben ausserhalb des Bereichs Software nicht in einer Weise, die ich direkt sehen wuerde, und da bleibt man bequem) Florian hat ein gutes Beispiel gebracht, wo man ansetzen kann, nämlich bei der Verwendung. Den Gedanken hat auch Axel in Ansatz gebracht, als er eine Privilegierung von Open Source gefordert hat. Gruss Rigo pgpkkucQEh4kB.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Wenn die Katze arbeitet, dann tanzen die Mäuse auf dem Tisch. Thomas hat Dir mehrfach nachgewiesen, dass Du Tatsachen verdrehst und darauf aufbauend argumentierst. Der von Dir hier karikierte Absatz ist nur eine letztliche Schlussfolgerung daraus. Diese wird von Dir wiederum in einer sinnenstellenden Weise verdreht. Dabei wird ein wir gebildet und angreifbar gemacht, das so nicht existiert. Es wird wieder eine falsche Tatsache mit dem Ziel geschaffen, in eine bestimmte Richtung zu polemisieren. Hartmut, Du argumentierst hier auf Troll-Niveau. Die Zeitungen mögen das gut finden, denn man scheint es verkaufen zu können. Politisch mag es auch ein Kampfmittel sein. Als Paradigma in einer FITUG-Diskussion ist dieser Stil vollständig ungeeignet. Eine Lösung ist damit auch nicht zu erreichen. Also schliesse ich mich langsam der Meinung von Thomas an, dass den Entwicklern hier eher ein Bärendienst erwiesen wird. Eigentlich schade, denn ich hatte ein paar interessante Aspekte von Dir in der Diskussion gesehen. Rigo Am Monday 11 July 2005 13:58 verlautbarte PILCH Hartmut : So richtig auf die Barrikaden habt Ihr die Softwarentwickler aber nur gebracht, indem ihr ein drastisches Szenario gezeichnet habt, das aber nie ernsthaft zu befuerchten stand. Ich deute obigen Satz im Zusammenhang als Ausdruck von etwa folgendem Bauchgefuehl der herrschenden Patentrechtspriester: Auf die Barrikaden sind die Softwareentwickler gegangen, als sie gewisse Patente (z.B. Blocksatz) sahen, die uns zu diskreditieren geeignet sind. Solche Patente wollen wir natuerlich nicht, und das sollte man uns glauben. Andererseits wollen wir nicht das Kind (z.B. IDEA) mit dem Bade ausschuetten. Denn wegen IDEA wuerden ja nicht so viele Leute auf die Barrikaden gehen, wieso sollen wir uns solche Errungenschaften aus der Hand schlagen lassen? Im Ratstext haben wir ja mit entsprechenden Formeln unseren guten Willen bekundet. Nur Demagogen legen diese Formeln auf die Goldwaage. Das hierin steckende Gefuehl diffusen Vertrauens in die herrschende Kaste ist allerdings milieubedingt und nicht vermittelbar. pgpRXZS7GJNub.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Am Monday 11 July 2005 18:41 verlautbarte PILCH Hartmut : Ich habe nicht den Eindruck, dass du ausser Schlammwerfen etwas beitraegst. Argumente habe ich von dir noch nicht vernommen. Ein Liste der Dinge von Dir Hartmut: Und er arbeitet nach wie vor mit den offensichtlichen Falschaussagen, Nur Demagogen legen diese Formeln auf die Goldwaage. In den Schreiben von Thomas Stadler sehe nich noch einmal bestaetigt, wie selbstverstaendlich gutsherrenartig man in diesem Milieu mit gewaehlten Parlamenten umgeht Peinlich, peinlich ... Und das nach all den Zeitungsannoncen von SAP, BSA etc ... Peinlich, peinlich, und das nach den ganzseitigen Anzeigenkampangnen von BSA und SAP. Ueberall diese aufgeblasenen Ignoranten aus dem Juristenstand. Schreibe nie der Boshaftigkeit zu, was auch durch Dummheit zu erklaeren ist... Im EP wollte ich es nicht so recht glauben, jetzt bin ich ueberzeugt. Wenige begriffliche Abgrenzungen sind so klar und leicht handhabbar wie diese. Wenn unsere Juristen nicht einmal diese Abgrenzung hinkriegen, sind sie mit dem sonstigen Rechtssystem sowieso hoffnunglos ueberfordert, und wir muessten ernstnaft an die Einfuerhung der Einheitsstrafe und die Abschaffung des Juristenstandes nachdenken. Von dir ist bislang keinerlei Lernbereitschaft gekommen, obwohl das hier in dem Diskussionsfaden schon oft angeboten wurde. Irgendwann nach vielen Versuchen naehert sich das Gespraech dann unweigerlich dem Plonk-Punkt. Ab einem gewissen Zeitpunkt überliest man es oder man geht aus der Diskussion raus. Natürlich wirst Du jetzt sagen, ich sei noch schlimmer und jede Menge Beweise finden, z.B. das ich Deinen Diskussionsstil angemahnt habe. Auch wenn Du jetzt 5 emails als reply schreibst bedeutet es mitnichten eine Lufthoheit in der mailing-liste. Allerdings hilft mir das Archiv von Fitug mit gutem Google-Karma. Dort kann man sehr wohl nachlesen, wer ungehalten reagiert und irgendwelche Konspirationstheorien der Juristen vermutet. Ich hoffe, Du kehrst nicht zu den alten -noch polemischeren- Zeiten zurück. Gruss Rigo pgpVbkxcBjuCn.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Florian die Sorge ist relativ, denn die Plugins fügen sich normalerweise in die Architektur ein, denn sie sind abhängig von Host-Dokumenten oder von der ganzen Web-Infrastruktur um HTTP und URIs. Und natürlich, man kann auch dem Web schädliche Dinge mit Plugins tun. Dazu braucht man aber nicht unbedingt Plugins.. Rigo Am Monday 11 July 2005 16:39 verlautbarte Florian Weimer : Das ist ein eigenwilliger Standpunkt. Ich beobachte eher, daß die Plugins selbst die Integrität des Webs untergraben, weil sie meist hochproprietär sind und sich nur sehr bedingt in die textuelle, hyperlink-gestützte Infrastruktur integrieren. 8-/ pgpdcGYGQDeVh.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Schau Dir das idea patent an. Die Patentanmeldung erfolgte mit einem hart verdrahteten Apparat. Da das Patent die Idee schützt, sind auch Umsetzungen mittels Software eine Patentverletzung (mittelbare patentverletzung) Gruss Rigo Am Thursday 07 July 2005 21:14 verlautbarte Thomas BOHN : Mich würde mal interessieren, worin die Technizität von zum Beispiel LZW oder IDEA besteht? pgpQNBIRR8ZiB.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Hartmut, Axel hat es sehr juristisch und ausführlich erklärt. Du wendest hier Regeln des Urheberrechts auf das Patentrecht an. Der verdrahtete Apparat ist nur _eine_ Instanz/Ausbildung der Erfindung. Wenn man Deiner Idee folgt, dann hat man eine Art Urheberrecht auf Apparate, aber kein Patentrecht mehr. Denn geschützt ist dann eine gewisse Form und eine gewisse Implementierung einer Idee. Das mag eine Idee sein, die de lege ferenda durchaus betrachtenswert ist. Sie hilft hilft aber im aktuellen System nicht. Das ist das, was Axel -vergeblich- versucht, Dir seit 3 Jahren beizuweichen. Erst wenn Du diesen fundamentalen Unterschied akzeptierst, kommst Du an die eigentlichen Probleme, die wir hier haben. Die Probleme können nicht auftauchen, wenn man ein Urheberrecht auf Apparate im Kopf hat. Das ist aber etwas ganz anderes und hat auch ein vollkommen anderes Schutzniveau. Gruss Rigo Am Friday 08 July 2005 09:23 verlautbarte PILCH Hartmut : Rigo, du bist auf Axels Mindermeinung hereingefallen. Das Patent schuetzt nicht eine Idee sondern genau das, was beansprucht wird. pgprTHtBBBEFf.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Im Zweifel ist es doch die Verbindung eines Apparates mit einer Rechenidee. Der Patentanwalt wird es schon richten, dass die Erfindung nicht allein in der Rechenidee besteht. Am Friday 08 July 2005 09:23 verlautbarte PILCH Hartmut : Auf Technizitaet wir im uebrigen nicht nur der Anspruchsgegenstand als ganzer sondern vor allem auch die in ihm beschriebene Erfindung (Beitrag, Problemloesung) geprueft. Und falls der nur in einer Rechenidee liegt, muesste die Anmeldung nach den traditionellen Regeln des Patentrechts durchfallen. Da bist wohl mit Axel einer Meinung. Aber diese Fälle treten uns eher als Unfall der Prüfung entgegen. Das Grundproblem bleibt die Masse der Anmeldungen, die nicht mehr vernünftig geprüft werden kann im derzeitigen System. Man braucht also ein System, das skaliert. Ich sehe bisher niemanden in der Diskussion, der ein skalierbares System fordert, das dieser Masse gerecht wird und nicht durch eine Anfrageflut unzuverlässig wird. Gruss Rigo pgposp6A1GYtD.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Am Friday 08 July 2005 11:01 verlautbarte PILCH Hartmut : Das Patentwesen ist ein System, was eine konkret verkoerperte Leistung in einen eigentumsaehnlichen Rechtstitel verwandelt. Die Regeln dieser Verwandlung kann man mit dem Begriff Erfindung recht gut erklaeren. Aber Gegenstand des Schutzes ist die konkrete im Anspruch beschriebene Leistung. Hartmut, eine konkret verkörperte Leistung ist Urheberrecht an Apparaten. Mir war noch nie so klar wie weit Du von der Problemstellung weg bist. Vor Deinem Standpunkt und Deiner Vorstellung _kannst_ Du die eigentlichen Probleme gar nicht sehen. Gruss Rigo pgpG2PeIv4j8g.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Da steht Device[1]. Damit sollte also nach Deiner Lesart PGP den idea algo benutzen können, ohne dass es eine Verletzung des Patents ist? Was ist dann noch geschützt? Ein hartverdrahteter Apparat, aber nicht mehr der innovative Teil. Jeder kann jetzt mitteils eines Computers die gleichen Methoden anwenden und gleiche Ergebnisse erzielen. Was bleibt dann noch von dem Patent übrig? Axel sagt zusätzlich, dass wenn man einen Computer (Universalrechner) benutzt und den idea-algo darauf laufen lässt, dann hat man den Computer in ein idea-device verwandelt für die Zeit der Benutzung des Algo und damit das Patent verletzt. D.h. entweder man akzeptiert, dass turing-complete - Dinge nicht patentierbar sind, oder man weitet den Schutz auf die Universalmaschinen aus. Sonst macht es keinen Sinn. Das hat auch Thomas Stadler so gesagt. Mich erstaunt, dass Du mit so schlechten Argumenten kommst wie z.B. meine Argumente einfach herumzudrehen.. (Nein, DU misst ...) Das Niveau hast Du nicht nötig. Ich lese Deine Mails auch, wenn Du nicht recht hast. 1.http://patft.uspto.gov/netacgi/nph-Parser?Sect1=PTO1Sect2=HITOFFd=PALLp=1u=/netahtml/srchnum.htmr=1f=Gl=50s1=5,214,703.WKU.OS=PN/5,214,703RS=PN/5,214,703 Rigo Am Friday 08 July 2005 10:37 verlautbarte PILCH Hartmut : Wenn im IDEA-Patent nur ein Verdrahteter Apparat, dadurch gekennzeichnet dass .. im Anspruch steht. dann kann man mit diesem Patent nicht Software schuetzen. Und zwar de lege late, nicht de lege ferenda. pgp70Xa363O8z.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Gert, Du akzeptierst die Ansicht, dass es um diese Innovation geht und sagst offen: Wir brauchen den für die Interoperabilität, also sollte das nicht patentierbar sein. BTW, Interoperabilität ist eine Frage des Standards und der Standardsorganisationen und wie sie mit Patenten umgehen. Damit kommen wir irgendwann in jede Hardware-Steuerung hinein und ein OS steuert eben Computerhardware. Die interessante Frage ist dann, wo die Grenze ist und wo die Grenze gezogen werden soll, damit die innovative Steuerung von Einspritzpumpen noch patentierbar bleibt, aber die Universalrechner nicht behindert werden. Eine Möglichkeit wäre z.B. ein Zweck-Element einzuführen. Das meint auch Hartmut (kodiert, denn er sieht das Zweck-Element in der Formulierung des Anspruchs, was aber nicht weit führt). Gruss Rigo Am Friday 08 July 2005 15:31 verlautbarte Gert Doering : Ein Crypto-Algorithmus ist nur dann nuetzlich, wenn er interoperabel verwendet werden kann, ohne patentbehindert zu sein. pgpVBZEgU5K9R.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Lutz, die Stotterbremse funktioniert auch mit einem schnellen Fuss. Das verletzt keine Patente. Vielmehr ist es die Kombination eines Regelkreislaufs mit der Bremse um die Stotterbremse effektiver zu machen, also die Benutzung eines Computers, um einen bekannten Vorgang zu beeinflussen. Damit ist die Steuerung patentfähig hat der BGH entschieden. Nun willst Du eine gleiche Steuerung zum bremsen des Flackerns eines Bildschirm einsetzen. Jetzt frage ich Axel, ob das geht oder ob es eine Patentverletzung wäre.. ...wir kommen der Sache näher.. Rigo Am Friday 08 July 2005 12:08 verlautbarte Lutz Donnerhacke : Ist es aber nicht vielmehr so, daß sich der Patentschutz beim ABS auf die Art des physikalischen Bremsvorhang erstreckt, der beispielweise durch ein Programm implementiert wurde? pgpK5zPydj3rY.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Neko, er meint den juristischen Begriff der Mindermeinung: Wenn man etwas durchbekommen will, muss man sich an das halten, was die Gerichte sagen, denn die entscheiden letztlich. Wenn dazu noch die wichtigen Theoretiker zustimmen, dann nennt man das eine herrschende Meinung. Man kann in Jura dann immer noch was anderes behaupten, aber spätestens bei Gericht wird man scheitern. Das ist das, was Axel hier meint. Nur was gerichtlich durchsetzbar ist, ist praxisrelevant. Gruss Rigo Am Thursday 07 July 2005 18:35 verlautbarte Neko (Simone Demmel) : Meinst Du jetzt eine Minderheit in Personenzahl oder eine Minderheit an finanzkraeftigem Kapital? Letzteres glaube ich Dir sofort, ersteres wage ich zu bezweifeln. pgpeNPxUwPx0X.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Axel, die meisten Stimmen nach der Wahl sagten, dieser unseelige, schlechte Text sei nun aus der Welt (letztlich hat sich auch die PPE verweigert, weil daraus noch etwas schlimmeres hätte werden können). Jetzt könne man endlich anfangen über einen vernünftigen Ausgleich der Werte zu diskutieren. Also wird es gerade nicht als ein Ende, sondern als ein Neuanfang gesehen. Und da bin ich auf innovative Diskussionen gespannt. Bisher hat man die Büchse der Pandora nicht gefunden und daraufhin eine tour de force versucht. Das ist schief gegangen. Vielleicht sind ja jetzt wieder (nach einer Bedenkzeit) Kompromisse möglich. Im Befürworterlager jedenfalls sehe ich die Stimmen Hardliner geschwächt, denn sie sind in die Wand gefahren. Vielleicht gibt es auch die Chance, -nach dem sich der Rauch des Gefechts etwas verzogen hat- dass FFII und andere no-patents Fans sich etwas mehr auf den Sachverstand moderater Patent-Experten einlassen. Ich weiss, ich bin ein Träumer... Rigo Am Thursday 07 July 2005 17:41 verlautbarte Axel H Horns : Das EU-Gemeinschaftspatent-Projekt liegt derzeit im Tiefschlaf, und ich sehe in Anbetracht der dertig desolaten Lage in der EU nicht, dass etwas so heikles wie die Sprachenfrage (an der das Projekt ja gescheitert war) erfolgreich angepackt werden kann. pgpCx3RCjVpRW.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente abgelehnt
Das ist ein grosser politischer Erfolg auf europäischer Ebene. Es ist insofern beispielhaft, als quer durch die Nationen organisiert wurde und es eine echte europäische Diskussion gab. Meinen Glückwunsch an die Macher der politischen Opposition, denn ihre Leistung ist beeindruckend. Rigo Am Wednesday 06 July 2005 13:18 verlautbarte Kristian Koehntopp : http://blog.koehntopp.de/archives/902-Softwarepatente-Abgelehnt!.html -- Kristian =?iso-8859-15?q?K=F6hntopp?= [EMAIL PROTECTED] pgpSXZuMtpvXB.pgp Description: PGP signature
[FYI] Supreme Court Entscheidung zu Grokster P2P
Hallo zusammen, die Begründung der Entscheidung ist schon draussen: http://www.supremecourtus.gov/opinions/04pdf/04-480.pdf Der Supreme Court nimmt Anstiftung zur illegalen Kopie an, weil Grokster und StreamCast Werbung mit den Möglichkeiten zum illegalen download gemacht hätten und sich damit aktiv und zielgerichtet für mehr Tausch von geschützten Werken eingesetzt haben. Die ersten 4 Seiten sind die eigentliche Entscheidung und sind verständlich, wenn man sich ein wenig mit Jura auskennt. Anschliessend gibt es eine detaillierte Erklärung. Insgesamt weitet der Supreme Court den Anwendungsbereich der urheberrechtlichen Unterlassungs- und Strafnormen erheblich aus. Allerdings ist das Urteil fest verankert im common law. Die Argumentation im civil law (z.B. deutsches Recht) sähe sicherlich vollständig anders aus. Grosso modo wurden als dreist empfundene Vertreter der P2P - Szene in die Schranken gewiesen, aber P2P als ganzes nicht in Frage gestellt. Gruss Rigo pgp1Hym1REN0a.pgp Description: PGP signature
Re: [FYI] Supreme Court Entscheidung zu Grokster P2P
Am Wednesday 29 June 2005 15:03 verlautbarte Thomas Stadler : Die zentrale Praemisse des Supreme Courts ist es, dass derjenige, der eine Vorrichtung vertreibt und gleichzeitig damit wirbt, dass diese Vorrichtung (Filesharing-Software) zur Verletzung von Urheberrechten benutzt werden kann, dann auch verantwortlich ist fuer die Verletzung die durch Dritte begangen wird. Das ist mir schon klar. Dennoch frage ich mich, wie man im dt. Recht die Ausdehnung des Anwendungsbereichs einer sanktionierenden Norm rechtfertigen würde. Man kann an objektive Zurechnung denken oder an adäquat kausale Verursachung. Also dürfte ein Autohersteller niemals damit werben, dass man mit seinem Auto Geschwindigkeiten überschreiten kann? Es gibt doch den Willensentschluss dazwischen, der dem verfügbaren Störer zugerechnet wird. Mir ist noch nicht klar, wo sie wieder zumachen können, wenn das Feld zu weit wird? Gruss Rigo pgpvQ1p2Fwxkp.pgp Description: PGP signature
Re: Horns und Lehne
Eine überzeugende Antwort vom Lenz-Blog, der 'mal über den Tellerrand des PATENT-klein-Kriegs geht: http://k.lenz.name/LB/archives/001059.html Gruss Rigo Am Saturday 25 June 2005 09:01 verlautbarte PILCH Hartmut : Auf http://www.ipjur.com/2005/06/ffii-ad-hominem-against-mr-klaus.php3 legt Patent-Blogger Axel Horns dem FFII Ad-Hominem-Angriffe gegen MdEP Klaus-Heiner Lehne zur Last. pgpUO34XIySlr.pgp Description: PGP signature
Re: Falsche Zitate in wirtschaftsfeindlichem WiWo-Artikel
Am Sunday 26 June 2005 18:10 verlautbarte PILCH Hartmut : Patente sind Diebstahl tönt etwa Hartmut Pilch [...] :) es tönt so schön im Alpenglühen... Wehr Dich! eine Prüfung wert. Es gibt zwar kein Marktversagen im Bereich des Geistigen Eigentums der Software, aber es gibt wohl ein Versagen unseres Medienwesens gegenüber Maulwürfen, die sich mit teuren Kampagnen redaktionelle Beiträge in angesehenen Zeitschriften kaufen, um sich zu Lasten der Allgemeinheit staatlich gewährte Pfründe zu sichern. So eine Sauerei, einen redaktionellen Beitrag bekommt man nur mit einer teuren Kampagne... Wir wären auch bereit, einen Ihnen Artikel zu liefern, der -- selbstverständlich globalisierungs- und wirtschaftsfreundlicher Sicht -- Ihren Lesern erklärt, was hier auf dem Spiel steht. Wir lieben das System nicht, aber jedenfalls spielen wir kräftig mit und senden Ihnen einen redaktionellen Beitrag anbei ... Sach'ma würde Hase sagen ;) Es fing alles so toll an und dann der gezielte Schuss in den eigenen Fuss.. Rigo pgp8arqzmWVDw.pgp Description: PGP signature
Re: crypto gesetzgebung in .de [u]
Mir ist keine andere Resource bekannt, aber Du kannst einfach 'mal beim BSI (http://www.bsi.de) Die Crypto-Sachen sind immer noch als double-use Technologie angesehen. Diese ist geregelt in der VERORDNUNG (EG) Nr. 3381/94 DES RATES vom 19. Dezember 1994 ber eine Gemeinschaftsregelung der Ausfuhrkontrolle von Gtern mit doppeltem Verwendungszweck. http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoclg=DEnumdoc=31994R3381model=guichett Dazu gibt es Ausfhrungsbestimmungen des Auswrtigen Amtes. Aber, wie gesagt, das BSI sollte sowas wissen. Danach kann man immer noch hinterfragen. Gruss Rigo Am Tuesday 07 June 2005 11:01 verlautbarte Andreas Jellinghaus [c] : Mir geht es darum, source und binaries von openssl verfgbar zu machen (im bundle mit anderer software, die openssl braucht, alles aber weiterhin open source), und ich frage mich, ob ich das nun noch bei irgendeiner behrde anzeigen und abstempeln lassen muss. pgpfZ0MiF1id1.pgp Description: PGP signature
Re: FYI: Runder Tisch Software und Patente
Am Friday 03 June 2005 15:25 verlautbarte PILCH Hartmut : Warum gibt es dann diese Bestrebungen, das Patentrecht eher auszudenen als zu beschränken? Weil an den Schaltstellen Leute sitzen, die das Patentwesen nicht als ein Instrument der Wirtschaftspolitik bewerten sondern einfach glauben, dass es irgendwie auf dem Berg Sinai an die Menschheit uebergeben wurde und per se gut ist. Nein, das sind Leute, denen konkrete Zahlen zum Geldverdienen vorgelegt werden. Die Geldflüsse zu Lizenzen sind viel leichter zu messen und darzustellen als die Bewertung (in Geld) der Vorteile einer Einschränkung. Es geht einfach konkret um Geld. Deswegen denken einige auch, es ginge um ihren Skalp. Rigo pgpQL0iGyUbEV.pgp Description: PGP signature
FYI: Runder Tisch Software und Patente
hat getagt. Und so sieht die Justizministerin das Ergebnis: http://www.bmj.de/enid/58.html?presseartikel_id=2150 =CUT== Die Grenzen für die Patentierung software-gestützter technischer Erfindungen sollen schärfer als bisher gezogen werden. Die Patentierung von bloßen Algorithmen oder Geschäftsmethoden soll ausdrücklich ausgeschlossen bleiben. Das Patentrecht will auch künftig Computerprogramme als solche nicht schützen. Etwas anderes gilt aber für technische Erfindungen, bei denen auch ein Computerprogramm eine Rolle spielt. Das Antiblockiersystem bei Kraftfahrzeugen ist ein Beispiel. Hier erstreckt sich der Patentschutz auch auf das Computerprogramm, weil es Bestandteil der Erfindung insgesamt ist. Im Interesse des Innovationsstandorts Deutschland müssen solche technischen Erfindungen patentierbar sein. =CUT== pgpTjQ8gnlgVi.pgp Description: PGP signature
Re: [FYI] LG München: Verlinkung auf urheberrechtswidrige Kopier-Software
Hartmut, eine Perle! Rigo Am Thursday 19 May 2005 18:59 verlautbarte PILCH Hartmut : Sie ziehen es noch immer vor, stumpfsinnig bekanntes zu uebertragen, in der bequemen Annahme, das Recht sei ein internet-freier Raum. pgpL6IyRt2i2t.pgp Description: PGP signature
Re: Einwanderung fuer IT-Spezialist aus Singapur
Peter, die Ausbildung hat den Staat (alle Steuerzahler) über 100K gekostet. Es wird ein Fachkräftemangel beklagt. Natürlich finden diejenigen, die die Arbeitslosigkeit am schlimmsten trifft, auch in AU keinen Job (wenn man sie denn rein lässt) Wer abwandert sind best-ausgebildete Leute die die Volkswirtschaft eine Menge Geld gekostet haben und als potentielle Konkurrenz von aussen wieder kommen. (Brain-Drain Richtung US, CA, AU) Insofern kostet das nicht 12.5Mrd, sondern 512,5Mrd plus selbstgeneriertem Wettbewerbsnachteil. Wenn es EU-Länder wären, könnte man es noch verstehen. Man braucht sich also nicht zu wundern, dass der Staat langsam Pleite geht. Gruss Rigo (auch quasi ausgewandert, aber nicht so weit) Am Friday 20 May 2005 01:45 verlautbarte Peter Ross : Es mag gelegentlich die Falschen treffen, aber im Grossen und Ganzen ist es schon verstaendlich, dass man ueber jeden der inzwischen 5 Mio. Arbeitslosen, der sein Glueck anderswo versucht, froh ist. 5000 Mark kostet die gleiche Person ja schon bei 2, 3 Monaten Arbeitslosigkeit - also, auch wenn es privat ganz nett ist, ist es in einer Rechnung der Arbeitsaemter doch eher ein Klacks, den man aus der Protokasse bazahlen kann (stell Dir vor, jeder Arbeitslose kriegt 2500 Euro in die Hand, und dann soll er sich wegscheren - mit einmal 12,5 Mrd. Euro waere das Problem der Arbeitslosigkeit in Deutschland geloest.. fuer diese Billigloesung wuerde Dir manch Politiker um den Hals fallen.) pgpdQD24ZUkf1.pgp Description: PGP signature
Re: Einwanderung fuer IT-Spezialist aus Singapur
Von welchem Arbeitsamt? DE oder AU? Rigo Am Thursday 19 May 2005 02:02 verlautbarte Peter Ross : hat mein Partner vom Arbeitsamt eine finanzielle Unterstuetzung fuer Auswanderung bekommen pgpIakkBRWEpr.pgp Description: PGP signature
Re: Einwanderung fuer IT-Spezialist aus Singapur
Das haut mich ziemlich um.. nicht nur, dass das Arbeitsamt 100K für das Invertieren der Farben des Logos bezahlt. Nein, sie bezahlen aus den ohnehin zu hohen Lohnnebenkosten auch noch den wirklich schlimmen Brain-Drain in DE. Die verbleibenden bezahlen sozusagen ihren eigenen Untergang. Besser geht nicht. (Das betrifft nicht Dich oder Deinen Kumpel, weil 5k ist Geld, das man beim Auswandern schon gebrauchen kann) *kopfschüttelnd* Rigo Am Thursday 19 May 2005 09:44 verlautbarte Peter Ross : hat mein Partner vom Arbeitsamt eine finanzielle Unterstuetzung fuer Auswanderung bekommen Vom deutschen. Wenn man arbeitslos ist, konnte man im Jahre 2002 5000 DM (wurde nach Einfuehrung des Euros auf die exakte Euro-Summe festgesetzt) bekommen, wenn man Arbeit im Ausland annahm. 2500 Mark sofort und 2500 nach einem Jahr, wenn man dort noch arbeitete. pgpphKfp7drCd.pgp Description: PGP signature
Re: [FYI] LG München: Verlinkung auf urheberrechtswidrige Kopier-Software
Aus der Entscheidung quote Es ist zwar insoweit zu berücksichtigen, dass die Möglichkeit, den Text von Online-Berichten direkt mit Hyperlinks zu unterlegen, eine gegenüber klassischen Printmedien sowie Rundfunk- und Fernsehberichterstattung ungleich größere Vielfalt der Informationsauswahl für den Internetleser mit sich bringt. Im Sinne einer Verhältnismäßigkeitsabwägung war die Verlinkung vorliegend sicherlich ein geeignetes Mittel, die Informationsverschaffung und damit den Auftrag der Presse zu fördern. Er war jedoch zur Erfüllung dieses Auftrags vorliegend nicht unbedingt erforderlich, da der Leser bereits durch die in dem Artikel wieder gegebenen Informationen sehr weitgehend unterrichtet werden konnte. Ganz sicher war die Verlinkung aber nicht verhältnismäßig im engeren Sinne, da hiermit über die Zurverfügungstellung weiterer Informationen hinaus zugleich eine so schwerwiegende Rechtsgefährdung der ebenfalls grundgesetzlich geschützten Rechte der Verfügungsklägerin an ihrem geistigen Eigentum nach Art. 14 Abs. 1 GG verbunden war, dass dem gegenüber das vergleichsweise geringe Plus an Information das Setzen eines Links im Einzelfall nicht gebot. /quote Der Link bringt wenig Informationsgewinn, ist aber gefährlich, wie aus der Begründung für die Höhe des Streitwerts ersichtlich ist. Für mich liest sich das Urteil wenig konsistent. Man kann nicht einerseits sagen, Links sind so unwichtig, dass man sie in der Berichterstattung eigentlich nicht braucht (berichten durfte Heise ja), aber andererseits sagen, es ist so gefährlich, dass es einen hohen Streitwert rechtfertigt. Verurteilt wurde der mittelbare link, also ein Hinweis auf die Existenz einer domain (eben kein link im engeren Sinne) Das ist ein weiterer Schritt Richtung Maulkorb, denn zur vorsätzlich(en) Beihilfe zur Einfuhr und Verbreitung von Vorrichtungen reicht es aus, eine domain zu nennen auf der man http-junk bekommt und der Richter von hier aus 'was strafbares findet (immerhin zwei klicks, mit google braucht man weniger) Es geht also nur um eine traffic-weiterleitung von heise richtung antigua. Es geht nur noch darum, dass das Auffinden durch das aktive Setzen des Links um ein Vielfaches bequemer gemacht wurde. Da wurde die Gefahr durch Bequemlichkeit gegen die Pressefreiheit abgewogen. Die Gefahr durch Bequemlichkeit ist natürlich so schlimm, dass es nicht hinnehmbar ist. Meiner Meinung nach war es bequemer Heise zu verurteilen, denn etwas anderes hätte mehr Arbeit und mehr Folgen bedeutet. Das ist eben die Gefahr der Bequemlichkeit. Gruss Rigo Am Sunday 08 May 2005 16:14 verlautbarte Thomas Hochstein : Lars Weitze schrieb: Oft liegt das Verständnisproblem - wie hier - nicht auf der Seite der Richter. Wie meinen? Das gemeine Volk hat diese hoechstrichterliche, ja konfunzianische, Entscheidung nicht verstanden? Zumindest hat der OP offenbar nicht verstanden, daß sich die von ihm kritisierten Erwägungen auf die Bemessung des Streitwertes bezogen, nicht aber auf die Frage, ob der Link nun erlaubt war oder nicht. Dafür sind sie bedeutungslos. -thh pgp0b97VaOSxA.pgp Description: PGP signature
Re: [FYI] LG Mnchen: Verlinkung auf urheberrechtswidrige Kopier-Software
Es ist unter vielen anderen Dingen eine Frage der Persönlichkeit und der verlangten Erledigungsquote. Ausserdem vermute ich hier einen das-wäre-ja-noch-schöner Faktor entstanden durch einen guten Verkauf der Klägeranwälte. Gruss Rigo Am Monday 02 May 2005 18:18 verlautbarte Alvar Freude : Irgendwie zweifle ich manchmal an der geistigen Fähigkeit von Richtern, komplexe Sachverhalte zu verstehen. Oder ist es nur eine Frage des Wollens? pgppGRZPqmOhi.pgp Description: PGP signature
Re: 60% der IT-Firmen: Existenz durch Swpat gefährdet
Hartmut, Eine gute Analyse, die zu dem passt, was der EKD-Präsident laut Spiegel gerade gesagt hat. Das trifft mein zentrales Argument, verkennt aber die Tatsache, dass die betroffenen Unternehmen, die ich meine, irgendwo zwischen Siemens und der 5-Mann-Linux Kommune angesiedelt sind. Allerdings sicherlich ein bedenkenswertes Argument. Gruss Rigo Am Sunday 20 March 2005 23:34 verlautbarte PILCH Hartmut : unabhaengig davon, ob die abkupfern oder nicht. In ein paar Jahren ist m.E. das aber auch vorbei, und es gilt ohnehin viel eher fuer die Telekomausruester als etwa fuer den Grossteil der Softwarebranche. Erstere (z.B. Alcatel, Philips, Siemens) werden in ein paar Jahren wohl vor allem von China aus die Patente am EPA anmelden und dann dafuer sorgen, dass ihnen kein hiesiges KMU mehr KOnkurrenz machen kann. Das zeichnet sich jetzt schon deutlich ab, s. den Artikel in China Daily, der in http://wiki.ffii.org/FairTechEn zitiert wird. pgpIoHHEJ4sdi.pgp Description: PGP signature
Re: 60% der IT-Firmen: Existenz durch Swpat gefährdet
Am Saturday 19 March 2005 12:14 verlautbarte Lars Weitze : On Sat, 19 Mar 2005 11:54:21 +0100 Axel H Horns [EMAIL PROTECTED] wrote: So, wie das jetzt gelaufen ist, ist es nichts als pure Propaganda. Propaganda VS Propaganda. Wo ist dein Problem? Niemand weiss eigentlich mehr wirklich, was abgeht und was sinnvoll ist. Wenn es keine Patente gibt, dann wird Deine Arbeit bald von einem Chinesen gemacht. Wenn es zuviele gibt, dann wird die Wirtschaft und die Innovation abgewürgt. Man fragt die, die es auch nicht wissen. Toll! Rigo pgpMbO8LUhEgo.pgp Description: PGP signature
Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft beschliesst Softwarepatent-Vereinbarung]
Willst Du wirklich auf dem Niveau weiter diskutieren? Alles was nicht meine Meinung ist ist FUD? Das ist doch FUD ;) Rigo Am Thursday 10 March 2005 23:03 verlautbarte Hendrik Weimer : Die erste und die dritte Formulierung halte ich für weitestgehend äquivalent. Die zweite ist nur eine Nebelkerze von Dir, um FUD zu streuen. pgpUJFhml7MGt.pgp Description: PGP signature
Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft beschliesst Softwarepatent-Vereinbarung]
Also..., Am Tuesday 08 March 2005 21:15 verlautbarte Axel H Horns : Die EU will nicht Patente auf computer-implementierte Erfindungen einfuehren. Das braucht sie auch nicht, die sind naemlich schon laengst da. Das ist ja gut und schön. Mit dem derzeitigen Stand der Dinge könnte man ja leben. Du sagst ja auch, dass es eigentlich nicht viele Verletzungsprozesse gibt. Es geht aber darum, dass das Parlament gesagt hat: Lasst uns von vorne anfangen weil das hier ist echt schlecht gelaufen, die Positionen sind zu verhärtet und der initiale Ansatz war zu schlecht. Ehrlich gesagt stimme ich dem Parlament persönlich zu. Axel, wenn Du schon über KMU's redest. Kannst Du abschätzen (in 10k schritten), was ein Prozess wegen Verletzung eines Patents auf computerimplementierte Erfindung gegen einen dicken Fisch wie IBM/MS/Siemens etc kostet? Das Problem ist doch, dass ein Patent eine Rechtsposition herbeiführt, die man nachher sehr gut durchsetzen kann, also ein strategischer Vorteil der Grossen die viele Patente produzieren. Es ist auch so, dass die KMU's eben gerade nicht an den cross-license-agreements teilnehmen. Insofern ist das Patent ideal, die KMU's vom Markt auszusperren: Kein cross-license und nicht genug Geld, sich wirklich zu wehren. Sollte das nicht in einer Richtlinie oder Neuregelung des Patentrechts berücksichtigt werden? Wenn ja, ist der gegenwärtige Entwurf dazu nicht ungeeignet? (oder überhaupt ungeeignet Deine Qualitätsanforderungen an einen Text zu erfüllen) Neko, so einfach ist das auch nicht mit den grossen Scheinen... Rigo pgpbOWdHPuny2.pgp Description: PGP signature
Gefahr für das dt. Hacker-Privileg?
Hallo zusammen, Der Rat der Europäischen Union hat einen Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme angenommen. quote Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der vorsätzliche und unbefugte Zugang zu einem Informationssystem als Ganzes oder zu einem Teil eines Informationssystems zumindest dann unter Strafe gestellt wird, wenn kein Bagatellfall vorliegt. /quote http://register.consilium.eu.int/pdf/de/04/st15/st15010.de04.pdf Ich denke, der CCC hat viel Interesse, sich an dieser Diskussion via Innenministerium DE zu beteiligen Rigo pgpJmNWz8jyR2.pgp Description: PGP signature
Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft beschliesst Softwarepatent-Vereinbarung]
Natürlich habe ich vergessen zu sagen, dass die Richtlinie wohl initial eine Ausdehnung der gegenwärtigen Praxis bedeutet hätte. Am Wednesday 09 March 2005 10:44 verlautbarte Rigo Wenning : Das ist ja gut und schön. Mit dem derzeitigen Stand der Dinge könnte man ja leben. Du sagst ja auch, dass es eigentlich nicht viele Verletzungsprozesse gibt. pgphzGbNJRuSz.pgp Description: PGP signature
Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft beschliesst Softwarepatent-Vereinbarung]
Am Wednesday 09 March 2005 23:08 verlautbarte Axel H Horns : Wie ist denn nun demgegenueber der Begriff Softwarepatent zu definieren? Das Gefühl, das Du bekommst, wenn Du mit dem USPTO zu tun hast. Wir wissen also nur, was wir nicht wollen. Wir wissen allerdings noch nicht, was wir wollen. Ich glaube es will niemand die Einspritzpumpen mit China sozialisieren... Allerdings hat noch keiner einen Weg gefunden, das so auszudrücken, dass es passt ;) Rigo pgprg9yQj29sI.pgp Description: PGP signature
Re: [FYI] KEINE LINKS
Also, wenn man nicht linken darf, ist das ein Maulkorb. Weil aber das LG München sehr wohl die Auseinandersetzung mit Art. 5 GG gescheut hat, hat es gesagt: Ihr dürft Reden, aber nicht linken. Wenn aber linken reden ist, dann dürft ihr auch nicht Reden. Ich suche mir mal den Volltext. Falls jemand eine bessere Quelle hat, bitte posten, denn der Blog hat aufgegeben (timeout) Rigo Am Monday 07 March 2005 20:20 verlautbarte Axel H Horns : http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/03/07/keine-links/ 7. 3 .2005 KEINE LINKS heise online darf nach einem Urteil des Landgerichts München I zwar nicht auf den Hersteller einer Kopiersoftware verlinken, jedoch über die Programme und die damit verbundene Diskussion weiter berichten. pgp02KD41zS2M.pgp Description: PGP signature
Cryptoanalyse zu RSA 1024
Eigentlich interessant. Ich frage mich nur, wieviel davon vom Begehren nach publicity gesteuert ist. http://www.madchat.org/crypto/cbtwirl.pdf ---CUT It has been often claimed that 1024-bit RSA keys are safe for the next 15 to 20 years, since when applying the Number Field Sieve to such composites both the sieving step and the linear algebra step would be unfeasible (e.g., [4, 21] and a NIST guideline draft [16]). However, these estimates relied on PC-based implementations. We presented a new design for a custombuilt hardware implementation of the sieving step, which relies on algorithms that are highly tuned for the available technology. With appropriate settings of the NFS parameters, this design reduces the cost of sieving to about $10M (plus a one-time cost of $20M). Recent works [14, 9] indicate that for these NFS parameters, the cost of the matrix step is even lower. ---CUT pgpWPeDoycfe0.pgp Description: PGP signature
Re: Softwarepatente: Dänische Zeitung berichtet über Erpressung der dänischen Regierung durch Bill Gates
Hallo, Ich kenne das Gegenbeispiel. Im W3C arbeiten wir in Working Gruppen sehr oft mit indischen Ingenieuren, die bei einer Mitgliedsfirma arbeiten. Mir ist kein Unterschied in der Qualität der Beiträge aufgefallen. Allerdings sind die Jungs auch nicht billiger als ein europäischer Ingenieur. Denn die wissen, was sie können. Die Gefahr liegt bei industrieller Arbeit, die keine besonderen Kenntnisse erfordert. Ich sehe China irgendwie als Fortsetzung der Internet-bubble mit anderen Mitteln. Denn ob es wirklich was bringt (ausser für Kleider etc) ist noch nicht raus. Es erinnert mich irgendwie an Japan, denn am Anfang wurde das auch als Tiger betrachtet, der die europäische Wirtschaft frisst. Wenn das Regime in China die Ausbeutung seines Volkes weniger stramm organisiert, dann werden auch diese Sozial-Gewinne weniger stark ausfallen. Aber ernst nehmen würde ich die Chinesen, wie auch die Inder. Problem bleibt, dass man nicht einfach delokalisieren kann. Aber man kann bei Neu-Investitionen nach Indien gehen und dort das Projekt hoch ziehen. Aber ob das letztlich so viel billiger ist weiss ich nicht. Eins ist allerdings sicher: Dort herrscht noch nicht ein derartiger Regelungsdschungel wie bei uns, der eine Armada von Steuerberatern und Anwälten erfordert. Das wiederum macht die Sache _erheblich_ billiger. D.h. in Europa sehe ich das Problem darin, dass die Anzahl der wirklich produktiven Leute zu gering ist im Verhältnis zu den Erzverhinderern und Bedenkenträgern. Gruss Rigo Am Wednesday 16 February 2005 05:07 verlautbarte Peter Ross : gemacht werden musste, oder erhebliche Gelder wegen Terminverzoegerungen oder Nacharbeiten anschliessend aufgewendet werden mussten. Wirklich, das positive Gegenbeispiel ist mir noch nicht begegnet. pgpn8eSKDlQlK.pgp Description: PGP signature
Re: Die Internet-Filter sind da
Am Wednesday 17 November 2004 02:31 verlautbarte Alvar Freude : Auch wenn man in dem Falle zig Begründungen (zu Recht) finden kann, warum das nicht auf andere (Hochschulen) übertragbar ist: der Grundtenor keinen interessiert es bleibt. Da bin ich mir sicher. Und das finde ich erschreckend. Sehr erschreckend! :-[ Nein, es zeigt die Wertigkeit der Information. Ihr hättet 'mal die Ergebnisse von Klausuren fälschen sollen oder Vorlesungszeiten etc. Zeitungen und andere info ist sowieso per se unsicher und wird hinterfragt. In eurem Experiment wurde ja nicht getestet ob die Leute dachten, dass die Zeitung heute schon wieder einen wilden Schwachsinn schreibt. Wenn ich ein Filterer wäre, dann würde ich auch erstmal das sperren, was sowieso keinen ausser dem Filterer interessiert. Ist die Realität des Filterns erstmal etabliert, dann kann man an die sensibleren Informationen gehen. Wir sind derzeit noch in Phase 1. Gruss Rigo pgpval0XiZG6g.pgp Description: PGP signature
Re: Namen (was: Re: Zwei Gedanken zu Links)
Am Monday 08 November 2004 10:13 verlautbarte Florian Weimer : * Rigo Wenning: Das Problem geht sogar so weit, daß man (nicht zuletzt dank der Selbstregulierung) keinen tatsächlich nutzbaren, global eindeutigen und unbeschränkt gültigen Namen registrieren kann. Wer hat Dir denn das erzählt? Ich habe mich halt mal umgeschaut, wie reale Bezeichner vergeben werden, und was für Probleme dabei so auftreten. Dann hast Du vergessen nachzuschauen, wie OIDs vergeben werden. (ISO/DIN) Oder besser, was ist Deine Anforderung an eindeutig und unbeschränkt und Namen? Wesentlich ist, daß ein Verlust aufgrund von Fahrlässigkeit von anderen (und meinetwegen auch von mir, zu einem gewissen Grad) ausgeschlossen ist. In einer welt der menschen ist das ausgeschlossen, es sei denn, Du schliesst die menschen aus Deinem system aus. Für den Namen kommt sowieso fast nur eine zufällige Ziffernfolge in Betracht, weil man alles andere u.U. wegklagen kann. Der Erwerb von (rechtlichen, nicht netzlichen) Namensrechten an Ziffernfolgen dürfte unmöglich sein, also hilft uns die rechtliche Seite auch nicht beim ersten Problem weiter. Nein, siehe OIDs, die eine int-ziffer, eine nationalziffer (für DIN) und eine individualziffer enthalten. Man sollte auch nicht von der derzeitigen verwaltung der tlds com und net auf eine charakteristik des systems schliessen. Jeder der eine IP oder eine Domain hat kann einen eindeutigen Namensraum generieren. Die gegenwärtigen Mechanismen für die Vergabe von Domains sind auf eine zeitlich beschränkte Nutzung ausgerichtet und bevorzugen meist den Wechsel des Domaininhabers gegenüber der Stabilität der Delegation. Nur unter .ARPA und .INT mag das anders sein, aber dort sind Domains für Endanwender kaum zu bekommen. Was Du nicht begreifst ist, dass man einen institutionellen hintergrund für des versprechen der ewigkeit braucht. W3C hat dazu sogar ne policy[1]. Aber garantieren in Deinem sinn tun wir auch nix, weil das IMHO kaum möglich ist. 1. http://www.w3.org/Consortium/Persistence Gruss Rigo pgpilxNJryKVG.pgp Description: PGP signature
Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Am Monday 25 October 2004 11:14 verlautbarte Thomas Stadler : Wenn die Zeitung das Phamphlet vollständig druckt, dann verbreitet sie selbst. Ein Link weist dagegen auf ein _anderes_ Angebot und gerade nicht das eigene. Was allerdings fuer die Frage der Privilegierung nach § 86 Abs. 3 StGB unerheblich ist. Wir kommen bei sauberer Subsumtion (ok, vergiss das beim Amtsgericht) nach meiner Lesart gar nicht erst zur Privilegierung, da der Tatbestand selbst mangels Verbreitung schon nicht gegeben ist. Insofern war mein Argument nicht gegen 86 (3) sondern gegen 86 insgesamt. Nach meiner Lesart ist ein reiner Link keine Verbreitung und kein Zueigenmachen und keine Beihilfe zur Verbreitung. Es ist ein sozialadäquater Hinweis. Allerdings ist es sehr wohl möglich, einen inkriminierten Inhalt mit Worten so zu preisen, dass man ihn als eigene Aussage zurechnen kann. Da nützt der Link auch nix mehr zur Privilegierung ;) Darum geht es hier aber nicht. Es geht um a href=rotten.comunappetitliches Beweismaterial aus amerikanischen Strafprozessen/a Note:wenn der Mailer das umsetzt ist er kaputt Das aber halte ich erst gar nicht für tatbestandlich. Gruss Rigo pgp6RqcZVLeGH.pgp Description: PGP signature
Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Am Saturday 23 October 2004 00:44 verlautbarte Thomas Hühn : Einen Zeitungsbericht der Art ...bei Ausschreitungen im Anschluß an das Fußballspiel Rot-Weiß Grünheim gegen den 3. FC Schlumpfhausen haben Rechtsradikale eine türkische Familie zusammengeschlagen und außerdem folgendes Flugblatt verteilt: [30 Zeilen Abdruck des Flugblatts -- ausführliche Auschwitzlüge inklusive] Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich: Wenn die Zeitung das Phamphlet vollständig druckt, dann verbreitet sie selbst. Ein Link weist dagegen auf ein _anderes_ Angebot und gerade nicht das eigene. pgpGfGqQ4sosr.pgp Description: PGP signature
Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Schlimmer, derzeit reden wir von einem wesentlich erhöhten _strafrechtlichen_ Risiko für das Linksetzen. Dann wird selbst der, der will nicht mehr linken. Es klingt hier an, was das für Folgen hätte. Gruss Rigo Am Saturday 23 October 2004 04:20 verlautbarte Peter Ross : Trotzdem gibt es keine Pflicht, Links zu Seiten zu setzen, aus denen man nicht gerade wohlwollend zitiert. pgp3q98kLdv4D.pgp Description: PGP signature
Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Am Saturday 23 October 2004 09:45 verlautbarte Oliver Gassner : ANZEIGE BEI DER POLIZEI, dabei wurde klar, dass Die betreffenden Flugblätter sind [kostenlos / gegen eine Gebühr von 2 EUR] in Briefmarken im Versand erhältlich bei: . Und jetzt? Solange es sich um allgemeinzugängliche Quellen handelt, ist der Bezug erlaubt. Ist der Hinweis dann eine Verbreitung? Wenn Du auf den Import von Zeitungen (aus der DDR) und aus den USA anspielst, dazu gibt es eine reichhaltige Rechtsprechung des BVerfG aus den 50er und 60er Jahren, als Kommunisten noch als Hexen verfolgt wurden. Gleichfalls reichhaltige Quellen findet man beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinsichtlich Störsendern und grenzüberschreitendem Rundfunk (Radio Free Europe etc), Satellitenfernsehen.. Da passt übrigens auch Büssow 'rein, denn der will Feindradio verbieten. Demnächst darf man in NRW dann kein AFN mehr hören, denn die könnten ja über rotten.com reden.. Rigo pgpFS6YvGOryn.pgp Description: PGP signature
Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
hmmm, da ich noch nie der Ansicht war, dass eine schrankenlose Meinungsfreiheit sinnvoll wäre, muss das ein Mißverständnis oder eine Verwechslung sein. :-) Dann war es ein Missverständnis und ich bin jetzt auch zu faul, die genaue Passage rauszusuchen.. Rigo pgpkpbD0QkUuI.pgp Description: PGP signature
Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Am Friday 22 October 2004 19:52 verlautbarte Alvar Freude : eben weil es überhaupt nicht um die gesperrten Inhalte geht, sondern ums Filtern an sich. das kommt auf den Kontext drauf an! Selbstverständlich geht es um Lauck, Rotten, Stormfront. Selbstverständlich muss man diese Seiten sehen um darüber reden zu können. Selbstverständlich ist eine Antwort auf die Frage was soll denn gesperrt werden wichtig! Das ist sehr sehr missverständlich was Du da sagst. Ich will nicht deren Verbreitung schützen sondern MEINEN ungehinderten Zugang. Ich muss die Seiten nicht sehen, aber ich muss sie notfalls linken dürfen. Dabei ist unwesentlich ob sie dann noch lange existieren. Achte _sehr genau_ darauf, welche Dinge Du forderst sonst kann man Dich sehr schnell und einfach in die falsche Ecke stellen. Gruss Rigo pgpXmXAIm7AoH.pgp Description: PGP signature
Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Olaf, full ACK Alvar hatte es hier auf der Liste einmal anders dargestellt. Danke fuers posting. Rigo Am Wednesday 20 October 2004 00:48 verlautbarte Joerg-Olaf Schaefers : Mit Verlaub, so haben wir nie argumentiert. Ganz im Gegenteil: --snip-- http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/51930 [..] Ihm gehe nicht um eine Ausweitung der Meinungsfreiheit auf rechtsradikale Gesinnungen, sondern vielmehr um Rezipientenfreiheit, um die uneingeschränkte Möglichkeit, sich aus allen Quellen zu informieren. Das Internet sei nie ein rechtsfreier Raum gewesen und solle es auch nicht werden. [..] pgps74nV5yiaM.pgp Description: PGP signature
Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Am Monday 18 October 2004 21:14 verlautbarte Florian Weimer : Nein, sauber darüber reden. Ich kann über eine Gerichtsverhandlung auch berichten, wenn ich die Zeugen und den Angeklagten nicht beim vollen Namen nenne. Bei den beiden Webseiten ist es für die Diskussion um die Sperrverfügung auch völlig ausreichend, auf entsprechende aufklärende Seiten zu verlinken -- eben weil es überhaupt nicht um die gesperrten Inhalte geht, sondern ums Filtern an sich. In der DDR durfte man nicht sagen Honecker ist doof. Es wurde in Witze verpackt. Unter einer freiheitlich demokratischen Grundordnung stelle ich mir jedenfalls etwas anderes vor als einen Maulkorb. Meinungsfreiheit ist condicio sine qua non, also eine absolut notwendige Bedingung fuer Demokratie. Aber klar, wenn wir mal vom vorliegenden Beispiel abstrahieren, sieht das vielleicht anders aus. Eben. Diejenigen unter Euch, die Links pauschal als potentiell strafbares Verbreiten und Zugänglichmachen ansehen, müssen auch sagen dass ... - eine Antwort auf die Frage Was soll denn konkret gesperrt werden strafbar ist wäre Nicht zwangsläufig, siehe oben. Oh doch, denn Du musst einen anderen Terminus fuer rotten.com einfuehren. Wie wuerdest Du das denn nennen? - sich die Verantwortlichen des FITUG e.V. strafbar machen Mein Mitleid mit FITUG ist in diesem Punkt ziemlich begrenzt, was aus deren Einstellung zur Integrität des Archives und den damit verbundenen Konsequenzen resultiert. Wir koennten ja auch wild in den Archiven herumeditieren und Deine Meiungen ganz anders darstellen? Dein eeprom muss nachjustiert werden, denn Deine ganze Konstruktion ist nicht stringent. Die Franzosen hatten eine tolle Loesung: Nur wenn ein Gericht entschieden hatte, mussten die Dinge heruntergenommen werden. Damit obliegt es nicht mehr der Laiensphaere, was noch machbar ist und was nicht. - diejenigen, die die URLs in Newsgroups, Mailinglisten, Chats und Foren nennen, sich strafbar machen würden Chats als Form der Veröffentlichung? Wenn es kein geschlossener Personenkreis ist, dann ist es oeffentlich. Es sollten aber doch mehr als 3 Personen sein. [...] Bei zivilrechtlichen Sachen bist Du als Linksetzender heute schon regelmäßig der Dumme, da es auf ein Verschulden meist überhaupt nicht ankommt. Beim Strafrecht wird immerhin die Schuld berücksichtigt. Das ist so nicht ganz richtig, aber ich habe schon vor Jahren gesagt, dass das zueigen machen a la Spindler und Hoeren fuers Web eine Katastrophe ist. Hier würde jegliche Diskussion über entsprechende Inhalte zensiert. Ich halte das ein wenig für übertrieben. Schrieb Rigo nicht mal vor einiger Zeit, daß selbst das Bundesverfassungsgericht nicht in seine Urteil hineinschreiben könne, was es eigentlich meine, und man die Urteile deswegen zwischen den Zeilen lesen müsse. (Wolfgang Leonhard erläuterte mal in einem Vortrag diese Lesetechnik, allerdings mit Blick auf die Prawda.) Ich bin hier der falsche Zeuge. Das BVerfG _kann_ sehr wohl reinschreiben, was es fuer richtig haelt. Die Richter sind jedoch zurueckhaltend. Deswegen muss man manchmal zwischen den Zeilen lesen. Bei der von mir zitierten Entscheidung sind sie uebrigens sehr deutlich geworden. Kurzum: Mit ein bißchen Verrenkung müssen wir immer leben müssen, und ein Teil ist schlicht aus, wie soll ich sagen, metaphysischen Gründen unvermeidbar. Mit dem Argument kannst Du die DDR ohne Not als Demokratie bezeichnen. Hallo, was hälst Du von [Lauck-URL]? Privat ist das völlig in Ordnung. In der Öffentlichkeit ist das etwas völlig anderes. Nun ist es zugegebenermaßen etwas schwierig, sich z.B. via Blog nicht öffentlich zu äußern. Woher willst Du es denn noch wissen, wenn das Feindradio verboten ist? Bei den Nazis konnte man auch noch privat ueber die BBC reden, obwohl... Uebrigens unterscheidet das Strafrecht nicht zwischen oeffentlich und privat. Wenn ein link ein Zugaenglichmachen oder Verbreiten ist, dann ist es das auch auf einer privaten Site mit Zugangskontrolle. Sollen wir uns jedes mal in einer Diskussion Gedanken machen müssen, ob die Nennung einer URL nötig sein ist? Als Richtschnur könnte ich mir so etwas schon vorstellen -- unter der Prämisse, daß man wirklich davon ausgehen muß, daß die Inhalte zum einen gefährlich sind, zum anderen auch tatsächlich von Schutzbedürftigen eingesehen werden. Wer soll das denn beurteilen, was gefaehrlich und tatsaechlich eingesehen wird? Nein und Nein. Das BVerfG sieht eine um Meilen weitere Freiheit, wenn es schreibt: Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt die Meinungskundgabe unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (vgl. BVerfGE 33, 1 14 f.; 61, 1 7; stRspr). Auch die polemische oder verletzende Formulierung der Aussage entzieht sie nicht seinem Schutzbereich (vgl. BVerfGE 54, 129
Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Hendrik, Du nimmst mir das Wort aus dem Mund. Florian hat immer noch nicht nachgewiesen, wie er _über_ eine Tatsache im Netz reden will, ohne in Honecker-Witze zu verfallen ;) BTW: Zu Zeiten von François Premier war es guter Ton der Post ggü dem König, daß die Briefe auf Kritik am König überprüft wurden. Auf Witze und Schmähungen stand natürlich die Todesstrafe. Die Briefeschreiber wandten deshalb einen Code an (Crypto), aber bald wurde das versenden von verschlüsselten Briefen mit dem Tode bestraft. Die Nachrichten wurden nun zwischen den Zeilen versteckt (Stegano) Soweit will ich eigentlich nicht kommen. Ich will frei _über_ die Dinge reden. D.h. aber nicht, daß ich eine Meinungsfreiheit a la USA will. Das halte ich in Europa für nicht durchsetzbar. Es ist auch ein Kardinalfehler in Alvars Argumentation. Das first amendment kann man eben nicht einfach in DE anwenden und es ist als juristische Argumentation im Gericht denkbar ungeeignet. Gruss Rigo Am Tuesday 19 October 2004 22:59 verlautbarte Hendrik Weimer : Florian Weimer [EMAIL PROTECTED] writes: Ein Link zu einer Seite wie http://lexikon.idgr.de/s/s_t/stormfront/stormfront.php. Das ist dann aber auch schon zugänglich machen. Es macht ja wohl kaum einen Unterschied, ob die Domain im Bild oder in Form eines Links genannt wird. pgp3VFIp1g8jQ.pgp Description: PGP signature
Re: Das Stuttgarter Linkurteil: Eine Verschwörung dummer Juristen?
Am Wednesday 13 October 2004 23:10 verlautbarte Oliver Gassner : Das sehen verschiedene Leute verschieden. Sicher ist es juristisch anfechtbar. Faktisch aber _konnte_ die Richterin verurteilen, weil über manche Dinge sehr wischiwaschi geredet worden ist. Nur um Dir mal Deine Naivität zu nehmen: Faktisch konnte die Richterin verurteilen, weil eine Verurteilung samt Begründung sie maximal 2-3 Stunden kostet während ein Freispruch sie mindestens einen Tag Arbeit -wenn nicht mehr- gekostet hätte. Eine andere Möglichkeit der Beurteilung gibt es nur, wenn die schwarze arme Witwe Opfer einer üblen Intrige geworden ist. Verstehst Du? Die Richterin _musste_ aus Zeit- und Opportunitätsgründen so entscheiden, _weil_ sie Amtsrichterin ist und keine Zeit hat und noch befördert werden will. Deswegen ist es auch eine _strukturelle_ Spannung zwischen Meinungsfreiheit (schwieriges Gebiet) und Amtsgericht (einfache Serienjustiz). Gruss Rigo pgpa8sec9UUCD.pgp Description: PGP signature
Re: {FYI] What The World Needs Is More Lawer-Bots
And the answer is: http://www.w3.org/P3P/ was auch schon einige Male in den USA angemerkt wurde: http://archive.salon.com/tech/col/garf/2000/07/11/p3p/print.html Gruss Rigo Am Thursday 14 October 2004 00:36 verlautbarte Jan Meyer : http://www.wired.com/wired/archive/12.10/view.html?pg=2 ~ Mark Rasch, founder and former head of the U.S. Justice Department's computer crimes unit, says that the increasing trend toward lengthy, tiny-font policy agreements that users must click on before they can access a Web site are generating the need for more legal oversight. Increasingly, companies have been putting some pretty nasty things into their clickwrap agreements -- such as that they can collect and sell your detailed personal information or install software that will capture your every keystroke? This is not legal boilerplate, the kind that everybody assents to when renting a car or buying a ticket to a ball game. It affects the privacy, security, and operability of all of the information you access online. Rasch says what's desperately needed is a law robot -- a browser-based automaton that could be adjusted to match your tolerance for legal mumbo-jumbo? Once you establish privacy settings, your browser would transfer personal data (after prompting you) only to sites that conform with your privacy requirements. Rasch says such technology would go a long way toward eradicating such online nuisances as porn spam and spyware. We will never fully automate the reading of contracts or agreements online. Nor would we want to -- after all, Internet lawyers need jobs, too. But by automating the vetting of clickwraps or implied agreements we could make everybody sleep a little easier. pgpMuSIXgYno9.pgp Description: PGP signature
Re: Das Stuttgarter Linkurteil: Eine Verschwörung dummer Juristen?
Am Wednesday 13 October 2004 14:31 verlautbarte Oliver Gassner : Genau, das z.B. wäre herauszuheben gewesen, dass es gar keine Veranlassung gab, die Lauck-Website zu kommentieren. (Der StA warf indirekt vor, dass nicht von anfag an eine Distanzierung da gewesen sei.) Ihr wollt also dem Autor vorschreiben, was zu seiner Satire gehört und was nicht? Hans Dieter Hüsch hat einmal ein lesenswertes Buch über die Demokratie geschrieben: Den will ich sehen, der .. Ich bleibe wehrhaft gegenüber Versuchen, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung durch eine verwaltungstechnisch obrigkeitliche zu ersetzen. Und die Berufs-Einknicker hier wollen nicht wirklich in der Welt leben, die sie da beschreiben. Dein TP-Ding war daneben. Punkt. Heisst ja nicht bestreiten, dass Du schon gute Dinge geschrieben hast und gute Dinge schreiben wirst. Aber versuch bitte nicht im Nachhinein Dich da rauszustehlen und prozesstaktische Tips zu geben. Dein FR-Artikel war besser. Langsam wünschte ich mir, die freiheitlich demokratische Grundordnung würde ein Fach in der Grundschule. Diese Freiheit lässt dem Netz die Luft, die es zum atmen braucht. Gruss Rigo pgp6IQmlzL08M.pgp Description: PGP signature
Re: Zwei Gedanken zu Links
Am Tuesday 12 October 2004 07:41 verlautbarte Florian Weimer : Übrigens scheint URI nicht für Unique Resource Identifier zu stehen, sondern für Uniform Resource Identifier. Sowohl URLs (Locator) als auch URNs (Name) sind URIs, wobei nur URNs in eindeutiger Weise Dokumente bezeichnen. Unique Resource Identifier stammt von Tim Berners-Lee und wurde in der IETF zu Uniform Resource Locator verhunzt. Und damit nicht nur als URI ein Dokument identifizieren (so wie ein Literatur- verweis), sondern gleichzeitig als URL einen Zugriffspfad mitliefern, uud der Zugriffspfad das ist, was von Staatsanwalt und Richter als das ist eine Zugänglichmachung ausgelegt wird? Und einige Techniker behaupten sehr lautstark, die Verschränkung von Zugriffspfad und Name sei unvermeidbar -- und unternehmen auch nichts, dies zu ändern, selbst wenn dies wünschenswert wäre. Wieso? Die Verschränkung (was ein Wortmonstrum) ist gewünscht und erfüllt viele Funktionen. Rede über rotten.com. Es ist URI, URL und eine Bezeichnung für ein Phänomen. Wenn ich nicht sagen kann, dass Rotten.com Scheisse ist, dann habe ich ein Problem wie in der DDR. Es wird dann mit Witz umgangen. Aber soweit soll es doch nicht kommen. Das Problem geht sogar so weit, daß man (nicht zuletzt dank der Selbstregulierung) keinen tatsächlich nutzbaren, global eindeutigen und unbeschränkt gültigen Namen registrieren kann. Selbst wenn man den Namen direkt bei IANA registriert, gibt es nicht so wahnsinnig viele Protokolle, mit dem er sich nutzen lassen würde. Wer hat Dir denn das erzählt? Oder besser, was ist Deine Anforderung an eindeutig und unbeschränkt und Namen? Jeder der eine IP oder eine Domain hat kann einen eindeutigen Namensraum generieren. Was willst Du bei der IANA registrieren? Mime-types, Header? Rigo pgpU3OWUut83t.pgp Description: PGP signature
Re: Das Stuttgarter Linkurteil: Eine Verschwörung dummer Juristen?
Am Tuesday 12 October 2004 16:08 verlautbarte Uwe Tetzlaff : Diese Personen werden jetzt mit einer Sichtweise zum selben Sachverhalt konfrontiert, die - wie man nach den verfügbaren Informationen annehmen kann - im totalen Gegensatz zu der obigen Position steht. Richtig, die Auffassung kenne ich zur Genüge von Seiten einer bestimmten Kaste von Juristen. Ich nenne sie die Liebhaber der ledernen Buchrücken. Genau diese ledernen Buchrücken sehen sie durch das GBI gefährdet. Diese Leute sind sehr wohl in der Lage, in ihrem System stringent zu argumentieren. Das macht den Charme der Argumenation, denn sie bieten eine Lösung _im_ System an. Allerdings sind einige Grundannahmen falsch. Dies führt zum Einsturz des gesamten Gebäudes. Das Verbot von Links macht nur Sinn, wenn es in DE einen abgeschotteten Binnenmarkt für Informationen gibt und wenn wir uns nicht mehr über allgemein zugängliche Quellen informieren dürfen. Die Vermischung von Ortsbeschreibung und Nomen führt zu einem Verbot _über_ etwas zu reden. Das ist dann China live. Wer bestreitet hier, dass rotten.com eine allgemein zugängliche Quelle mit Beweisstücken aus anglo-amerikanischen Strafprozessen ist? Und dann findet man das Erklärungsmuster : Das Gericht habe a.) keine Ahnung, jedenfalls b.) seine Arbeit nicht richtig gemacht, es sei c.) voreingenommen gewesen oder d.) - sinngemäß - sowieso nur mit Absicht an die Sache herangegangen, so einem einmal einen Denkzettel zu verpassen. Von dem, was man im Usenet und in Foren sonst noch so alles zu hören bekommen, rede ich mal gar nicht. Ich halte das mit der Netzkompetenz der Richterin für eine Fehleinschätzung. Sie wusste vielleicht noch was ein Browser ist und wo man klicken muss, damit die nächste Seite kommt. Ich kann mich auch noch gut an die Zeit nach dem Somm-Urteil erinnern, als ich mich damals mit ein paar befreundeten Juristen über jenes Urteil gestritten habe. Diese Leute sind nun keinesfalls innenpolitische Eisenfresser - eher schon das Gegenteil. Trotzdem begrüßten sie das Urteil damals. Ich kann mich daran erinnern, dass der Medienrat klüger war 1997. Zu den Leuten die das Urteil gut fanden, siehe oben. Es erfüllte alle dort genannten Voraussetzungen: 1/ Primat des Rechts wiederhergestellt 2/ einfache Lösung _im_ System gefunden Ich bin in frühen Zeiten als Jurist geschnitten und bekämpft worden, weil manche um das Primat des Rechtsstaates fürchteten angesichts des enormen Potential des Web. Denn die Auflösung von Raum und Zeit und Grenzen trifft die Juristen ins Mark. Sie sind territorial gebunden und das ganze Regelungsgerüst zerfliesst und wird teilweise unbrauchbar. Die Folge ist, dass versucht wird mit dem grossen Hammer Fliegen totzuschlagen. Nur eine Hinwendung auf die wirklichen und neuen Aufgaben, eine Globalisierung justiziellen Handelns wäre ein Antwort. Das ist höllisch kompliziert. Da ist es einfacher, eine Sau durchs Dorf zu jagen und abwechselnd die Domains oder die Links für die Auflösung des bequemen Sessels verantwortlich zu machen. Die Verurteilung war für die Amtsrichterin also viel einfacher als ein Freispruch. Sie ging den Weg des geringsten Widerstandes, aus ihrer Sicht. Aus justizdynamischer Sicht war das fast zwingend. Das hat Thomas Stadler auch dazu bewogen alle Hoffnung auf Einsicht in der ersten Instanz zu dämpfen. Nach all dem scheint mir das Problem nicht so sehr beim Gericht zu liegen. Vielmehr darin, daß hier eine prekäre Monokultur gedeiht. Oh doch, denn es gibt zu wenig Richter, die entsprechend ausgebildet sind. Es werden kaum Spezialkammern gebildet und nicht genug in die Ausbildung von Amtsrichtern investiert. Dieser Mangel an Kenntnis hatte uns damals bewegt, FITUG zu gründen. Heute weiss ich, dass Ausbildung allein nichts bringt, denn nur die Teilnahme am interaktiven Handeln bringt die notwendigen Einsichten. Wer heute mit einem Problem im Zusammenhang mit Web oder P2P zu einem Amtsgericht kommt, der hat verloren. Deshalb sprach ich in meiner ersten email zum Prozess auch von einem strukturellen Problem Gruss Rigo pgp7MotjAnF2h.pgp Description: PGP signature
Re: Zwei Gedanken zu Links
Am Saturday 09 October 2004 16:26 verlautbarte Florian Laws : 1) Zur Transitivität: eine Seite mit einem Meta-Refresh.) Andererseits kann man transitive Verantwortung nicht beliebig ausdehnen, da gibt es den Einwand mit in 6 Klicks durch das Web oder auch mit Links beispielsweise auf ein Web-Directory oder eine Suchmaschine. Warum nicht alle sittenwidrigen Links mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestrafen? Genau das ist im Wettbewerbsrecht passiert: Einer deutschen Niederlassung wurde die Web-site des US-Konzerns zugerechnet. Dort gab es (ganz normal) vergleichende Werbung und der Konzern wurde verurteilt und hat sich aus DE zurückgezogen. Ich finde es allerdings durchaus vertretbar, zu fordern, dass sich transitive Verantwortung für verlinkte Inhalte auch auf die Unterseiten bezieht, die ebenfalls von der Person/Organisation erstellt wurden, die auch für die verlinkte Seite verantwortlich ist. Egal was Du machst, Du wirst den Deckel nie wieder zukriegen, den Du da aufmachst. Es läuft auf ein quasi-Verbot des Web hinaus, weil eine Web-site einfach ein zu grosses Haftungsrisiko bedeutet wegen der Links. Es wird zu monolithischen Einzelsites kommen, die im Radio mit: surfen sie zu example.com beworben werden. 2) Links als Literaturverweis oder Zugänglichmachung Zweifellos ist die Entsprechung eines Literaturverweises im WWW der Hyperlink, aber ich denke, ein Link im WWW geht in seiner Funktion über den bloßen Literaturverweis hinaus, eben weil man so schön einfach darauf klicken kann, und dann beinahe sofort das referenzierte Dokument angezeigt wird. Richtig, deswegen wird demnächst im RFC 3483 ein neues Protokoll für DAUs eingeführt, damit der DAU und die Polizei die Seite erst nach 2 Wochen bekommt, damit solch erhellendes gedankliches Kleinod seine Entsprechung findet. Ich gebe es auf.. Rigo pgpa1QisJfm4k.pgp Description: PGP signature
Re: Zwei Gedanken zu Links
Florian, du beginnst nur zu begreifen, was eine URI ist: Ein unique resource identifier. Wenn die Räder noch ein bisschen weiter drehen, wirst Du vielleicht auch anfangen zu glauben, dass man Dir den WebNetz-Mund verbietet. Gruss Rigo Am Sunday 10 October 2004 22:46 verlautbarte Florian Weimer : Obskure Sonderfälle? Mir fallen eine ganze Reihe von unterschiedlichen Funktionen ein, die Links inzwischen wahrnehmen. pgpAP1yGf6I2y.pgp Description: PGP signature
Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Am Friday 08 October 2004 01:04 verlautbarte Florian Weimer : * Rigo Wenning: Am Friday 08 October 2004 00:11 verlautbarte Florian Weimer : Über den Sachverhalt bestand ja, von irgendwelchen Terminen abgesehen, doch Einigkeit. Da nur die rechtliche Bewertung Weil viele Juristen einen Link gleichsetzen mit etwas, wo man im Internet Explorer(win95) draufklicken kann, wenn sie es je schon Netz benutzt haben. Rigo, das ist doch völlig in Ordnung. Nein, ist es nicht, weil Links mehr Funktionen haben als click und weil der rein user-interface orientierte Eindruck entsteht, es bestehe ein Zusammenhang zwischen den Seiten. Wenn Du es in Ordnung findest, dass man Dir verbietet nazi zu sagen, dann ist das Dein Problem, es ist aber gerade nicht meine Vorstellung von einer Demokratie, die kritische Stellungnahmen erlaubt. Ich wette, ich finde im Archiv von Debate Dinge, die ich Dir nach dieser Meinung an den Hals haengen kann. Ergo wissen sie gar nicht, was ein Link ist und welche Funktion er in der Dynamik des Web hat. Spielt das eine Rolle? Nur weil die Verfolgung einer Straftat politisch nicht opportun ist, kann sie ja nicht eingestellt werden. Darum geht es doch gar nicht. Du gehst schon von einer Straftat aus waehrend die ganze Diskussion hier darum geht, dass es keine Straftat ist ueber Straftaten zu reden. Das zeigt mir, dass Du die Problematik nicht verstanden hast und deswegen alles nicht so schlimm sagst. Auch glaube ich nicht, daß Links wirklich ein so besonderes Pflänzchen sind. Selbst Alvar tritt nicht für generelle Linkfreiheit ein. Sie sind es, sonst wuerden wir beim W3C nicht so einen Terz darum machen. Die URL/URI - Debatte wird dann ploetzlich sehr aktuell. Wenn Du nicht verstanden hast, dass die Benennung quasi notwendig ist fuer die Auseinandersetzung, dann ist Dein Verstaendnis eben auch noch auf dem Niveau click. Diese Info bräuchten sie aber, wenn sie korrekt Meinungsfreiheit gegen öffentliche Ordnung abwägen sollen, weil die Folgen der Entscheidung auch bedacht sein wollen. Nein, sie müssen nur wissen, daß zwischen der Seite mit dem Verweis und der verwiesenen Seite kein weiterer Zusammenhang jenseits des Links bestehen muß. Das war den Verfahrensbeteiligten aber offensichtlich klar. Eben nicht jenseits des Links. Es besteht kein Zusammenhang, weil es z.B. keinen Rueckverweis gibt. Genau das unterscheidet doch das Web von Hypertextsystemen von vor 1990. Wenn wir Annehmen, daß das deutsche Strafrecht tatsächlich gravierende Auswirkungen auf den Weiterbetrieb des WWW (d.h. Inhaltserstellung) in Deutschland hätte, wäre es m.E. nicht der Job einer Amtsrichterin, dies durch Uminterpretation des Strafrechts zu korrigieren. Dann wäre ganz klar der Gesetzgeber gefragt. Oh doch! Sie soll ja nicht uminterpretieren. Du hast nicht verstanden, dass sie zugaenglichmachen im Lichte des GG und damit des Art. 5 auslegen muss INSBESONDERE im Bereich Strafrecht und bei den seltenen politischen Straftaten wie Volksverhetzung. Will Alvar denn das Volk verhetzen? Diese Frage musst Du Dir stellen. Ich finde Deine Argumentation hier sehr flach. Pragmatisch heisst es: Wer Meinungsfreiheit geltend macht wird wahrscheinlich vorm BVerfG zum ersten Mal ernsthaft angehört. Alle vorher denken, man sei ein Querulant. Glaube ich nicht. http://www.bverfg.de/entscheidungen/frames/rk20010801_1bvr190697 ist nur _ein_ Beispiel einer Serie, die mit dem Lueth-Urteil von 1950 angefangen hat. Gruss Rigo -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Am Friday 08 October 2004 01:03 verlautbarte Thomas Hühn : Das W3C ist weitgehend irrelevant. Die Ideen der Gründer und Normierer kann man einfließen lassen, aber wichtiger wären Fachaufsätze in juristischen Zeitschriften oder Lehrmeinungen, die über Liebwein-Niveau hinausgehen. Gegen dieses Argument kaempfe ich als Jurist seit 1994. Es ist eine ungeheuerliche Borniertheit der Juristen in Deutschland zu glauben, dass sie es besser wissen und im Besitz der allein seelig machenden Wahrheit zu sein. Dabei erreicht das Niveau der Diskussion oftmals nicht mal Knoecheltiefe, wenn man sich Aufsaetze aus den Papierzeitungen ansieht. Gruss Rigo pgpsYFA4J5Fr0.pgp Description: PGP signature
Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Am Friday 08 October 2004 12:37 verlautbarte Thomas Stadler : Das Problem ist naemlich, zumindest nach der juristischen Argumentation der StA Stuutgart nicht nur der Link, sondern bereits die blosse Nennung. Auch auf den fehlenden Vorsatz kann sich dann auch keiner mehr berufen, wie wir seit gestern wissen. Denn jeder hier weiss zumindest allgemein, dass es auf stormfront.org irgrndwo strafbare Inhalte gibt und nimmt deshalb billigend in Kauf, dass ein anderes Mitglied dieser Mailingliste die Mail liest und stormfront.org ueber seinen Browser aufruft. Auch wenn das fuer die meisten wie Polemik klingen mag, es ist leider keine. Und genau da ist auch mein Problem und das werde ich offensiv angehen. Aber jetzt bin ich erstmal für ein paar Tage off (privat) Es wäre nicht gut, wenn das Urteil die letzten Worte in dieser Angelegenheit sind. Gruss Rigo pgpgo5JZRDohP.pgp Description: PGP signature
Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Am Friday 08 October 2004 11:33 verlautbarte Thomas Stadler : Nein. Sie sagte in der muendlichen Urteilsbegruendung ziemlich woertlich: Das mit den Links ist ein Zugaenglichmachen. Mehr kam dazu nicht. Es gab nicht mal den Ansatz einer Begruendung. Die Arme, der ist das Judiz abhanden gekommen in einem Fall, den sie nicht versteht.. Ich kann mir jetzt die Atmosphäre vorstellen. Danke Rigo pgpSFlXhT9LzP.pgp Description: PGP signature