Moin,
On Mon, 29 Oct 2001 17:27:09 +0100
Es geht eigentlich mehr um die rechtliche Sicherheit bei
eCommerce.
Wer heutzutage eine Online-Bestellung aufgibt, kann nacher
immer noch behaupten, dass er es nie bestellt hat, weil der
Haendler keine rechtlich relevante Unterschrift hat.
Ich sehe
*hmmm*
es ist nur der Traeger noetig.. nciht der personalausweis an sich.
Wo liegt der Unterschied... nur in dem mitfuehren von zwei
oder eine karte mit verschiedenen Anwendungszwecken...
ich sehe damit weder eine Einschraenkung der Freiheit
noch eine Ausweitung der Personalausweispflicht,
On 2001-10-29 17:39:14 +0100, Wolfgang Wiese wrote:
Es ist nur eine Frage, wer den Mut hat, mit sicheren Shops
anzufangen. Sobald ein Online-Shop anfaengt und Bestellungen nur
noch nach Vorlage einer DigSig anzunehmen, dann werden die anderen
schnell nachziehen:
Das glaube ich erst, wenn ich's
On 2001-10-29 17:27:09 +0100, Wolfgang Wiese wrote:
Prinzipiell geht es in den meisten Faellen um die Moeglichkeit
Vertraege jeglicher Art unterschreiben zu koennen bzw. eine
Infrastruktur z.B. fuer E-Mail Verschluesselung oder SSL Client
Authentisierung zu haben.
Genau. Es geht eigentlich
Mahlzeit
On Tue, Oct 30, 2001 at 10:39:07AM +0100, Thomas Roessler wrote:
eCommerce. Wer heutzutage eine Online-Bestellung aufgibt, kann
nacher immer noch behaupten, dass er es nie bestellt hat, weil der
Haendler keine rechtlich relevante Unterschrift hat.
Ja und? Der Besteller hat eh
On Tue 2001-10-30 (11:43), Matthias Bruestle wrote:
Es gibt aber auch noch die Möglichkeit, dass jemand die Bestellung
wirklich nicht aufgegeben hat. Das könnte im Internet, wie auch
bei telefonischer Bestellung, in grossem Umfang passieren. Dagegen
Oder auch bei schriftlicher Bestellung im
Zitiere Marcus Klische [EMAIL PROTECTED]:
Wo liegt der Unterschied... nur in dem mitfuehren von zwei
oder eine karte mit verschiedenen Anwendungszwecken...
ich sehe damit weder eine Einschraenkung der Freiheit
noch eine Ausweitung der Personalausweispflicht, sondern nur
eine neue
Sascha,
dieses Problem hast du bei allen Karten, die irgendetwas speichern.
Im speziellen bei Kryptochips, die nicht einmal so alles auslesen
lassen.
Wenn Du diesem nicht traust, brauchst Du ja die dig.sig. nicht anwenden.
Dann unterschreibst Du mit Hand und hoffst, dass keine versteckte Kamera
On Tue, Oct 30, 2001 at 03:27:02PM +0100, Wolfgang Wiese wrote:
Anderes Beispiel:
Wuerden Leute wie 'Andreas Haak', dessen Name und Programm 'ANTS'
derzeit durch einen miesen Virus in den Dreck gezogen wird, nicht gerade
durch die DigSig geschuetzt werden?
Ich denke, wenn er fuer seine
On 2001-10-30 15:27:02 +0100, Wolfgang Wiese wrote:
Ja und? Der Besteller hat eh nach Fernabsatzrichtlinie ein
Rückgaberecht. Für den Händler ist es vollkommen gleichgültig,
mit welcher Begründung die Bestellung zurückgeschickt wird.
Was interessiert mich als Haender die Rechte des Kunden.
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