Am 17 Jan 2005, um 15:26 hat Martin Uecker geschrieben:
> > Laut Oberstaatsanwalt Peter Boie ist A. nicht vorbestraft, war aber > bereits zweimal ins Visier der Polizei geraten, wegen eines > Sexualdeliktes und gefährlicher Körperverletzung. Man konnte ihm zwar > nichts nachweisen, doch hatte Herisch A. freiwillig eine Speichelprobe > abgegeben und war daher in der DNA-Datenbank gespeichert. -- cut -- Tja, dann war die Speicherung in der BKA-Datenbank wohl rechtswidrig. Nach § 8 Abs. 3 BKA-G muessen die Daten beim BKA naemlich wieder geloescht werden, wenn rechtskraeftig freigesprochen oder das Verfahren (endgueltig) eingestellt worden ist. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] http://www.internet-law.de _____________________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Jahnstr. 11, 85356 Freising [EMAIL PROTECTED] http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]