Re: [FYI] LG München: Verlinkung auf urheberrechtswidrige Kopier-Software

2005-05-09 Diskussionsfäden Rigo Wenning
Aus der Entscheidung quote Es ist zwar insoweit zu berücksichtigen, dass die Möglichkeit, den Text von Online-Berichten direkt mit Hyperlinks zu unterlegen, eine gegenüber klassischen Printmedien sowie Rundfunk- und Fernsehberichterstattung ungleich größere Vielfalt der Informationsauswahl für

Re: [FYI] LG München: Verlinkung auf urheberrechtswidrige Kopier-Software

2005-05-09 Diskussionsfäden Thomas Stadler
Am 8 May 2005, um 16:54 hat Lars Weitze geschrieben: Zumindest hat der OP offenbar nicht verstanden, daß sich die von ihm kritisierten Erwägungen auf die Bemessung des Streitwertes bezogen, nicht aber auf die Frage, ob der Link nun erlaubt war oder nicht. Dafür sind sie bedeutungslos.