Aus der Entscheidung
quote
Es ist zwar insoweit zu berücksichtigen, dass die Möglichkeit, den Text
von Online-Berichten direkt mit Hyperlinks zu unterlegen, eine
gegenüber klassischen Printmedien sowie Rundfunk- und
Fernsehberichterstattung ungleich größere Vielfalt der
Informationsauswahl für
Am 8 May 2005, um 16:54 hat Lars Weitze geschrieben:
Zumindest hat der OP offenbar nicht verstanden, daß sich die von ihm
kritisierten Erwägungen auf die Bemessung des Streitwertes bezogen,
nicht aber auf die Frage, ob der Link nun erlaubt war oder nicht.
Dafür sind sie bedeutungslos.