* Rigo Wenning wrote:
da noch einige Male Schreien wird. Wir haben hier bei FITUG versucht,
ein vernünftiges Mass der Speicherung zu finden und sind bei 6 Wochen
für detailliertee Logs gelandet.
Ich gebe Mindermeinungen zu bedenken.
--
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For additional
* Rigo Wenning:
Es heisst aber nicht, dass das was bei einigen ISP heute praktiziert
wird, legal ist. ;) Du bist also Dein eigener Prophet, was man Dir
nicht verdenken kann. Aber 'diese' Datenschützer wissen jedenfalls,
wovon sie reden.
Bist Du Dir sicher?
Das sind immerhin diejenigen,
Am Friday 09 July 2004 11:07 verlautbarte Florian Weimer :
* Rigo Wenning:
was man Dir nicht verdenken kann. Aber 'diese' Datenschützer wissen
jedenfalls, wovon sie reden.
Bist Du Dir sicher?
Ja!
Das sind immerhin diejenigen, die einem von ihnen zertifizierten
Projekt empfohlen,
Hallo Liste,
Saturday, July 10, 2004, 12:49:16 AM, Rigo Wenning wrote:
...
Come on! JAP zu massakrieren gehört scheinbar jetzt zur Mode. Das ist
ein anderes Schlachtfeld auf dem andere Regeln gelten.
JAP hat sich leider selber massakriert. Mehrfach. Für mich als Aussen-
stehenden stellt es
Am Thursday 01 July 2004 10:12 verlautbarte Florian Weimer :
Nicht die Datenschuetzer, sondern diese Datenschuetzer.
Es entspricht jedenfalls dem Wortlaut des Gesetzes.
die, dass die Access Provider zumindest bei Flatrates keinen
vernuenftigen Grund haben, die Zuordnung
* Holger Voss wrote:
Lutz Donnerhacke schrieb/wrote (02.07.2004 11:23):
| Das TDDSG enthält *kein* Verbot der Speicherung, sondern eine
| Erlaubnis zur Speicherung von personenbezogenen Daten. Liegen die
| Vorraussetzung des TDDSG zur Speicherung nicht vor, können andere
| Gesetze/Verträge diese
* Lutz Donnerhacke:
Aus dem TDDSG ergeben es keine weiteren Gründe für eine Speicherung
als die Aufgeführten. Aus anderen Gesetzen kann es weitere Gründe
geben.
Das scheint übrigens auch die Auffassung des ULD zu sein, schließlich
sorgten sie mittelbar dafür, daß bei JAP nicht
* Heiko Gilles wrote:
Nach §6 Absatz 1 ist das aber so korrekt:
Es ist doch relativ eindeutig: diese Daten dürfen nicht einmal
erhoben werden.
Du liest das Gesetz falsch :-)
Das TDDSG enthält *kein* Verbot der Speicherung, sondern eine Erlaubnis zur
Speicherung von personenbezogenen Daten.
-BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-
Hash: SHA1
Lutz Donnerhacke schrieb/wrote (02.07.2004 11:23):
| * Heiko Gilles wrote:
|
| Nach §6 Absatz 1 ist das aber so korrekt:
|
| Du liest das Gesetz falsch :-)
| Das TDDSG enthält *kein* Verbot der Speicherung, sondern eine
| Erlaubnis zur Speicherung von
On Wed, 30 Jun 2004 18:21:10 +0200, Axel H Horns [EMAIL PROTECTED] wrote:
--- Forwarded message follows ---
Date sent: Wed, 30 Jun 2004 15:21:57 +0200
From: ULD SH [EMAIL PROTECTED]
Organization: ULD-SH
To: [EMAIL
On 1 Jul 2004, at 9:01, Felix Deutsch wrote:
Es wird die Identifikation (Kundendaten, ladungsfähige Anschrift) des
Kunden verlangt, der diese IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt
nutzte, und zwar ohne den beschwerlichen (rechtsstaatlichen) Weg über
die zuständigen hoheitlichen Organe
On Thu, 1 Jul 2004 09:36:51 +0200, Axel H Horns [EMAIL PROTECTED] wrote:
On 1 Jul 2004, at 9:01, Felix Deutsch wrote:
Es wird die Identifikation (Kundendaten, ladungsfähige Anschrift) des
Kunden verlangt, der diese IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt
nutzte, und zwar ohne den
* Axel H Horns wrote:
Wieso Verwirrung? Wenn ich die Datenschuetzer richtig verstehe, sagen
die, dass die Access Provider zumindest bei Flatrates keinen
vernuenftigen Grund haben, die Zuordnung
IP-Adresse + Zeitpunkt -- Kundenstammdatensatz
zu protokollieren.
Auch sonst nicht.
Am 1 Jul 2004, um 9:01 hat Felix Deutsch geschrieben:
Die IP-Adresse wird wohl kaum verlangt werden, da diese den
zukünftigen Bedarfsträgern doch bekannt ist und überhaupt erst den
Anlass zu der Anfrage gibt.
Die Anfrage lautet, welcher Nutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt mit
einer
On Thu, Jul 01, 2004 at 07:48:04AM +, Lutz Donnerhacke wrote:
* Axel H Horns wrote:
Wieso Verwirrung? Wenn ich die Datenschuetzer richtig verstehe, sagen
die, dass die Access Provider zumindest bei Flatrates keinen
vernuenftigen Grund haben, die Zuordnung
IP-Adresse +
On Thu, Jul 01, 2004 at 08:07:38AM +, Lutz Donnerhacke wrote:
* Marc Haber wrote:
On Thu, Jul 01, 2004 at 07:48:04AM +, Lutz Donnerhacke wrote:
Auch sonst nicht.
Eventuell ist es notwendig, um die Rechnung dem Kunden gegenüber
belegen zu können, analog zum
* Axel H. Horns:
Wieso Verwirrung? Wenn ich die Datenschuetzer richtig verstehe, sagen
Nicht die Datenschuetzer, sondern diese Datenschuetzer.
die, dass die Access Provider zumindest bei Flatrates keinen
vernuenftigen Grund haben, die Zuordnung
IP-Adresse + Zeitpunkt --
* Thomas Stadler:
Was ist dennn fehlerhaft?
Zum Beispiel das hier:
| Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein weist
| darauf hin, dass nach dem Teledienstedatenschutzgesetz die Speicherung
| von Nutzungsdaten rechtswidrig ist, sobald sie für die Inanspruchnahme
| eines
* Marc Haber:
On Thu, Jul 01, 2004 at 08:07:38AM +, Lutz Donnerhacke wrote:
IP-Adressen sind nicht mit abrechnungsrelevanten Verbindungen korreliert.
Beispiel: Im Fall von Kanalbündlung wird eine Adresse für mehrere
abrechnungsrelevante Verbindungen benutzt, die noch dazu ständig
On Thu, 1 Jul 2004 09:54:14 +0200, Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] wrote:
Am 1 Jul 2004, um 9:01 hat Felix Deutsch geschrieben:
Die IP-Adresse wird wohl kaum verlangt werden, da diese den
zukünftigen Bedarfsträgern doch bekannt ist und überhaupt erst den
Anlass zu der Anfrage gibt.
Am 1 Jul 2004, um 10:13 hat Florian Weimer geschrieben:
* Thomas Stadler:
Was ist dennn fehlerhaft?
Zum Beispiel das hier:
| Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein weist
| darauf hin, dass nach dem Teledienstedatenschutzgesetz die Speicherung
| von
On Thu, Jul 01, 2004 at 11:45:22AM +0200, Thomas Stadler wrote:
Am 1 Jul 2004, um 10:13 hat Florian Weimer geschrieben:
* Thomas Stadler:
Was ist dennn fehlerhaft?
Zum Beispiel das hier:
| Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein weist
| darauf hin,
On Thu, Jul 01, 2004 at 09:52:28AM +, Lutz Donnerhacke wrote:
Man muss den Schluss zulassen, dass IP Adressen nur dann abrechnungsrelevant
sind, wenn ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde. Dieser Vertragstyp
ist aber praktisch sehr selten.
Komisch, wir haben eine ganze Menge davon.
* Thomas Stadler:
Am 1 Jul 2004, um 10:13 hat Florian Weimer geschrieben:
* Thomas Stadler:
Was ist dennn fehlerhaft?
Zum Beispiel das hier:
| Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein weist
| darauf hin, dass nach dem Teledienstedatenschutzgesetz die
* Marc Haber wrote:
On Thu, Jul 01, 2004 at 09:52:28AM +, Lutz Donnerhacke wrote:
Auch dann ist das Kundeninterface und nicht eine IP Adresse interessant.
IP Adressen in der Abrechnung sagen nichts über Spoofing oder ungewollt
ankommenden Traffic aus. Beides ist nicht abrechnungsrelevant.
* Kurt Jaeger wrote:
On Thu, Jul 01, 2004 at 09:52:28AM +, Lutz Donnerhacke wrote:
Man muss den Schluss zulassen, dass IP Adressen nur dann abrechnungsrelevant
sind, wenn ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde. Dieser Vertragstyp
ist aber praktisch sehr selten.
Komisch, wir haben
* Florian Weimer wrote:
* Lutz Donnerhacke:
* Marc Haber wrote:
Bitte Dialup-Brille absetzen. Volumentarifierte und/oder RADIUS-freie
Anbindungsmodelle existieren.
Auch dann ist das Kundeninterface und nicht eine IP Adresse interessant.
Es ist alles interessant, was die Korrektheit des
* Lutz Donnerhacke:
* Florian Weimer wrote:
* Lutz Donnerhacke:
* Marc Haber wrote:
Bitte Dialup-Brille absetzen. Volumentarifierte und/oder RADIUS-freie
Anbindungsmodelle existieren.
Auch dann ist das Kundeninterface und nicht eine IP Adresse interessant.
Es ist alles interessant, was
* Florian Weimer wrote:
* Lutz Donnerhacke:
* Florian Weimer wrote:
Es ist alles interessant, was die Korrektheit des
Abrechnungsverfahrens untermauern kann.
Nein. Da ist das TDDSG vor. Zum Glück.
TDDSG? Bei einer (Quasi-)Standleitung?
Ja. Datensammelwut ist nicht nur bei Dialup gebremst.
Hi!
[lutz]
Man muss den Schluss zulassen, dass IP Adressen nur dann
abrechnungsrelevant
sind, wenn ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde. Dieser Vertragstyp
ist aber praktisch sehr selten.
Komisch, wir haben eine ganze Menge davon.
Da steht wirklich drin, dass der Kunde den
* Kurt Jaeger wrote:
Da steht wirklich drin, dass der Kunde den Traffic zu zahlen hat, der an
einer vom Kunden nicht beeinflussbaren Messstelle entfernt von seiner Leitung
(Leistungserbringungspunkt) ihm zugeordnet wird?
Ungefaehr so. Fuer den Traffic von ihm zu uns oder zu anderen Kunden
Am 1 Jul 2004, um 12:08 hat Florian Weimer geschrieben:
Nur, wenn es wirklich um Internetdienste geht, die unter das TDDSG
fallen. Die Pressemitteilung erwähnt aber aber Internetprovider. Eine
Eingliederung eines Systems in das Internet ist wird, soweit ich
unterricht bin, nicht als
--- Forwarded message follows ---
Date sent: Wed, 30 Jun 2004 15:21:57 +0200
From: ULD SH [EMAIL PROTECTED]
Organization: ULD-SH
To: [EMAIL PROTECTED],
[EMAIL PROTECTED]
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