On Mon, 7 Mar 2005 20:20:55 +0100, Axel H Horns
[EMAIL PROTECTED] wrote:
Nach Auffassung der Industrie handelt es sich
auch bei redaktionellen Beiträgen um (unzulässige) Werbung für
Kopiersoftware.
Es gab wohl in den 50ern(?) das 'Südkurier'-Urteil, das
interessanterweise Anzeigen (damals
Also,
wenn man nicht linken darf, ist das ein Maulkorb. Weil aber das LG
München sehr wohl die Auseinandersetzung mit Art. 5 GG gescheut hat,
hat es gesagt: Ihr dürft Reden, aber nicht linken. Wenn aber linken
reden ist, dann dürft ihr auch nicht Reden.
Ich suche mir mal den Volltext. Falls
Hallo Liste,
Tuesday, March 8, 2005, 1:58:15 PM, Rigo Wenning wrote:
...
Ich suche mir mal den Volltext. Falls jemand eine bessere Quelle hat,
bitte posten, denn der Blog hat aufgegeben (timeout)
Siehe Heise selbst: http://www.heise.de/newsticker/meldung/57152:
Den sehr viel weiter gehenden
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/03/07/keine-links/
7. 3 .2005
KEINE LINKS
heise online darf nach einem Urteil des Landgerichts München I zwar
nicht auf den Hersteller einer Kopiersoftware verlinken, jedoch über
die Programme und die damit verbundene Diskussion weiter berichten.