Hallo Hauke,
du meintest am 23.10.01 um 19:46 zum Thema Re: Verlust der Verfassung:
Angenommen, die Grundrechte des Grundgesetzes binden wie in Art. 1
III GG vorgesehen alle staatliche Gewalt (Gesetzgebung, vollziehende
Gewalt und Rechtsprechung); auch dann, wenn es sich um nicht direkt
On 2001-10-21 21:20:56 +, Lutz Donnerhacke wrote:
EU-Richtlinien, die ihrerseits Gesetzescharakter annehmen. Für die
gesetzgeberische Aktivität der EU fehlt aber eine Verfassung, die ein
juristisches Regulativ, das diese Gesetze aufheben kann, definiert. Ebenso
ACK. Die Europäische
On Sun 2001-10-21 (21:20), Lutz Donnerhacke wrote:
Abgesehen von Kais Hinweisen auf die direkte Aushälung der
Verfassung in Frankreich und des Grundgesetzes in Deutschland gibt
es ein schwerwiegendes Problem mit der EU. Rechtsdogmatisch wird
ACK. Ein Narr, wer arges dabei denkt?
--
MfG/best
Hallo Lutz,
du meintest am 21.10.01 um 21:20 zum Thema Verlust der Verfassung:
Problem mit der EU. Rechtsdogmatisch wird derzeit der EuGH als übergeordnete
Instanz der einzelstaatlichen Verfassungsgerichte angesehen. Ebenso
Das ist nicht ganz zutreffend. Dogmatisch gibt es derzeit zwei
Wolfgang Kopp:
[Lutz Donnerhacke:]
Problem mit der EU. Rechtsdogmatisch wird derzeit der EuGH als übergeordnete
Instanz der einzelstaatlichen Verfassungsgerichte angesehen.
Das ist nicht ganz zutreffend. Dogmatisch gibt es derzeit zwei
Perspektiven, die sich nur praktisch sehr weit
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht der Meinung, daß ihm eine
Prüfung untersagt wäre, sondern daß es zwar eine Prüfungskompetenz
hat, diese aber nicht ausübt, solange der EuGH einen vergleichbaren
Genau.
Grundrechtsschutz gewährleistet. Das ist rechtsdogmatisch natürlich
nicht haltbar.
Abgesehen von Kais Hinweisen auf die direkte Aushälung der Verfassung in
Frankreich und des Grundgesetzes in Deutschland gibt es ein schwerwiegendes
Problem mit der EU. Rechtsdogmatisch wird derzeit der EuGH als übergeordnete
Instanz der einzelstaatlichen Verfassungsgerichte angesehen. Ebenso