Re: freie Software Open Source @ Bundestagswahlprogramme der Parteien

2009-09-01 Diskussionsfäden Oliver Heins
Volker Grabsch v...@notjusthosting.com writes:

 micu micuin...@gmx.de schrieb:
 Am Sonntag, 30. August 2009 16:36:40 schrieb Volker Grabsch:
  Ich finde es übrigens sehr sinnvoll, dass das Urheberrecht vererbt wird.
 
 Wieso, wenn ich mal ganz doof fragen darf?

 Mir ging es einfach um die Sache mit dem Mordmotiv. Nur, weil
 ein Urheber stirbt, sollten dessen Werke nicht gleich gemeinfrei
 werden.

 Oder andersrum: Wieso sollte der körperliche Zustand überhaupt
 einen Einfluss auf die Urheberrechte haben? Das erscheint mir
 hinein konstruiert. Warum sollte man sich an dem Tod des Autors
 richten. Sich nach dem Erschaffungs-Zeitpunkt des Werkes zu
 richten erscheint mir viel einfacher und naheliegender.

Weil den Kern des kontinentaleuropäischen Urheberrechts das
Urheberpersönlichkeitsrecht bildet.  Der Urheber, so die Vorstellung,
ist gleichsam der »Vater« des Werks und bleibt seinem Kind über eine
geistige Bande Zeit seines Lebens untrennbar verbunden.  Die
Verwertungsrechte (die übrigens den Kern des angloamerikanischen
Copyrights bilden) sind dagegen bloß abgeleitete und untergeordnete
Rechte.  Die Verwertungsrechte dürfen veräußert werden, das Urheberrecht
als Ganzes hingegen nicht.

Dass das Urheberrecht überhaupt über den Tod des Autors hinausgeht,
entfließt in dieser Tradition ebenfalls dem Urheberpersönlichkeitsrecht,
(wie ja schon in diesem Thread angemerkt wurde): Das Andenken an den
Urheber muss auch im Schutz seiner Werke gewahrt bleiben.

Denkbar wäre aber in diesem Kontext auch, die Schutzdauer des
Urheberrechts zu belassen, die Verwertungsrechte jedoch generell auf 20
Jahre oder so zu beschränken.  

Diese Zeitspanne sollte auch hinreichend sein, freie Software effektiv
vor der Enteignung zu schützen.

 olli

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Re: freie Software Open Source @ Bundestagswahlprogramme der Parteien

2009-08-31 Diskussionsfäden Hannes Hauswedell
Am Sonntag, 30. August 2009 03:30:28 schrieb micu:
 Hallo,

 nicht, dass ich der Meinung wäre, dass freie Software und
 Netz-/IT-Politik allein entscheidend sein sollte --- es gibt sicher
 noch sehr viele andere (wichtigere) Politikbereiche abseits davon.
 Aber dennoch hat es mich einmal interessiert, ob und was die Parteien
 so zu freier Software sagen. Deswegen habe ich ganz naiv einmal die
 Wahlprogramme für die Bundestagswahl 2009 der Parteien

   * CDU / CSU (gemeinsames Programm)
   * FDP
   * SPD
   * Bündnis 90/ Die Grünen
   * Die Linke
   * Piratenpartei


Wir hatten diese Diskussion auch auf der berliner Fellowship-Liste...

 nach den beiden Stichworten Open Source und freie Software
 durchsucht und bin zu dem folgenden, doch recht erstaunlichen
 Ergebnis gekommen:

 1. In den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2009 von CDU/CSU, SPD,
 FDP und Die Linke tauchen diese Begriffe nicht auf.

Aus dem Programmatischen Eckpunkten (Parteiprogramm-Prototyp) der Partei 
Die Linke [1]:

# eine Neuausrichtung der Forschung: Wir treten ein für die Stärkung der 
Grundlagenforschung, für ein ausgewogenes Verhältnis von theoretischer 
und anwendungsorientierter Forschung und Lehre, für den Abbau 
hierarchischer Strukturen und größere Selbstständigkeit des 
wissenschaftlichen Mittelbaus. Wir wenden uns gegen Patente auf Gene von 
Lebewesen oder Teilen von Lebewesen, insbesondere von Menschen. Das gilt 
auch für Software und viele anderen Entwicklungen, die dem Nutzen der 
Menschheit dienen. Wir unterstützen die Open Source- und Open Access 
Software-Bewegung.
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Re: freie Software Open Source @ Bundestagswahlprogramme der Parteien

2009-08-31 Diskussionsfäden micu
Am Sonntag, 30. August 2009 22:36:53 schrieb Oliver Heins:
  Thüringen und Saarland weiß
  ich nicht, denke aber eher nicht.

In Thüringen haben sie auf eine Kandidatur verzichtet, um den Einzug der 
Grünen in den Landtag nicht zu gefährden. Dafür haben die Grünen dort noch 
konkreter ihre Positionen aufgenommen: 
http://www.heise.de/newsticker/meldung/144030

Halte ich für ganz ausgezeichnet, da es darauf schließen lässt, dass es den 
Thüringer Piraten um ihre Inhalte und nicht um die Macht geht. 


 Kommunalwahlen weiß ich auch nicht

In NRW sind sie in einigen Wahlkreisen angetreten und haben sogar zwei 
Stadtratsitze geentert: http://www.heise.de/tp/blogs/8/144525

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Re: freie Software Open Source @ Bundestagswahlprogramme der Parteien

2009-08-31 Diskussionsfäden Volker Grabsch
micu micuin...@gmx.de schrieb:
 Am Sonntag, 30. August 2009 16:36:40 schrieb Volker Grabsch:
  Ich finde es übrigens sehr sinnvoll, dass das Urheberrecht vererbt wird.
 
 Wieso, wenn ich mal ganz doof fragen darf?

Mir ging es einfach um die Sache mit dem Mordmotiv. Nur, weil
ein Urheber stirbt, sollten dessen Werke nicht gleich gemeinfrei
werden.

Oder andersrum: Wieso sollte der körperliche Zustand überhaupt
einen Einfluss auf die Urheberrechte haben? Das erscheint mir
hinein konstruiert. Warum sollte man sich an dem Tod des Autors
richten. Sich nach dem Erschaffungs-Zeitpunkt des Werkes zu
richten erscheint mir viel einfacher und naheliegender.

Bei einem verbundenen Werk macht das die Sache zudem nochmals
komplizierter. Was machst du, wenn es vier Autoren gibt, von
denen zwei plötzlich in einem Unfall gestorben sind? Erlischt
dann deren Urheberrecht und die anderen beiden Autoren kriegen
alles?

Noch anders gesagt: Das Erbrecht kümmert sich doch bereits um
die Angelegenheiten von Toten. Warum sollte das Urheberrecht
in dieser Hinsicht eine Extrawurst braten? Das macht die Rechts-
lage nur unnötig kompliziert, ohne wirklichen Nutzen.

 Wenn mein Vater einen Hit schreibt 
 darf ich als sein Kind auch Jahre nach seinem Tod davon zehren, wenn er z.B. 
 ein erfolgreicher Anwalt ist nicht?

Bitte keine Äpfel mit Birnen vergleichen.

Ein großartiges Kunstwerk wird (leider) nicht nach Stundenlohn
verrechnet, sondern die Leistung wird im Voraus erbracht, und
hoffentlich in den nachfolgenden Jahren durch Lizenzeinnahmen
vergütet. Wenn der Vater bzw. die Mutter schon nicht die Früchte
ihrer Arbeit genießen können (wegen vorzeitigem Ablebens), dann
doch wenigstens ihre Kinder. Ich sehe da kein moralisches Problem.

Und selbst wenn das Kunstwerk nicht durch Lizenzeinnahmen finanziert
wird, also z.B. unter einer freien Lizenz steht, dann ist die
Wirksamkeit der freien Lizenz über den Tod hinaus doch umso
wünschenswerter!


Gruß,

Volker

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Volker Grabsch
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Re: freie Software Open Source @ Bundestagswahlprogramme der Parteien

2009-08-31 Diskussionsfäden Puck.152


Zumindest das Bundesverfasungsgericht war der Meinung, dass das  
Urheberrecht Tod des Künstlers +70 Jahre mit dem  
Urheberpersönlichkeitsrecht begründet ist. Solange der lebende  
Künstler noch im aktiven Gedächtnis der (nicht näher klassifizierten)  
Bevölkerung ist oder sein kann sollte sein Andenken auch im Schutz  
seiner Werke gewahrt werden.


Dass faktisch die Erben oder sonstige Rechteinhaber profitieren ist  
etwas ganz anderes und scheint die grundsätzliche Begründung für ein  
Urheberrecht in eine rein finanzielle zu wandeln. Dies wäre aber ein  
Standpunkt der IMHO so nicht haltbar ist.


Am 31.08.2009 um 18:45 schrieb walter harms:




Volker Grabsch schrieb:

micu micuin...@gmx.de schrieb:

Am Sonntag, 30. August 2009 16:36:40 schrieb Volker Grabsch:
Ich finde es übrigens sehr sinnvoll, dass das Urheberrecht  
vererbt wird.

Wieso, wenn ich mal ganz doof fragen darf?


Mir ging es einfach um die Sache mit dem Mordmotiv. Nur, weil
ein Urheber stirbt, sollten dessen Werke nicht gleich gemeinfrei
werden.

Oder andersrum: Wieso sollte der körperliche Zustand überhaupt
einen Einfluss auf die Urheberrechte haben? Das erscheint mir
hinein konstruiert. Warum sollte man sich an dem Tod des Autors
richten. Sich nach dem Erschaffungs-Zeitpunkt des Werkes zu
richten erscheint mir viel einfacher und naheliegender.



Wann ist der Erschaffungs-Zeitpunkt ? (z.B. Bücher: Erste Auflage ?,
nach Abgabe beim Verlag ?)
Lieber die Diskussion vermeiden und Tod hinschrieben.

[…]

Sie leben von den Toten ...  :) da gibt es einige Erben




Bitte keine Äpfel mit Birnen vergleichen.

Ein großartiges Kunstwerk wird (leider) nicht nach Stundenlohn
verrechnet, sondern die Leistung wird im Voraus erbracht, und
hoffentlich in den nachfolgenden Jahren durch Lizenzeinnahmen
vergütet. Wenn der Vater bzw. die Mutter schon nicht die Früchte
ihrer Arbeit genießen können (wegen vorzeitigem Ablebens), dann
doch wenigstens ihre Kinder. Ich sehe da kein moralisches Problem.

Und selbst wenn das Kunstwerk nicht durch Lizenzeinnahmen finanziert
wird, also z.B. unter einer freien Lizenz steht, dann ist die
Wirksamkeit der freien Lizenz über den Tod hinaus doch umso
wünschenswerter!

ich denke hier kommen wir der Sachen näher, sicherlich hat keiner  
ein Problem

mit der Lizensierung per se, aber mit dem Missbrauch.
Wenn ich den Aschenbecher in einem Auto Lizenzrechlich schütze um  
den Import zu verhinden,

ist das Missbrauch.
Wenn ein Künstler nach Jahren der Arbeit auch etwas von seinem  
Kunstwerk haben möchte, ist das
etwas anderes. Leider ist gesunder Menschenverstand nicht so recht  
gerichtsfest.

[…]

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Re: freie Software Open Source @ Bundestagswahlprogramme der Parteien

2009-08-31 Diskussionsfäden Volker Grabsch
Puck.152 puck@dietpunk.com schrieb:
 Zumindest das Bundesverfasungsgericht war der Meinung, dass das  
 Urheberrecht Tod des Künstlers +70 Jahre mit dem  
 Urheberpersönlichkeitsrecht begründet ist.

Das Urheberpersönlichkeitsrecht kann meinetwegen auch ewig
andauern. Hauptsache, das Verwertungsrecht läuft schneller
aus. :-)

 Solange der lebende  
 Künstler noch im aktiven Gedächtnis der (nicht näher klassifizierten)  
 Bevölkerung ist oder sein kann sollte sein Andenken auch im Schutz  
 seiner Werke gewahrt werden.

Klingt plausibel.

 Dass faktisch die Erben oder sonstige Rechteinhaber profitieren ist  
 etwas ganz anderes und scheint die grundsätzliche Begründung für ein  
 Urheberrecht in eine rein finanzielle zu wandeln.

Man könnte für das Persönlichkeitsrecht andere Fristen als
für das Verwertungsrecht setzen. Es sind ohnehin zwei völlig
separate Unterabschnitte im UrhG.


Gruß,

Volker

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Volker Grabsch
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Re: freie Software Open Source @ Bundestagswahlprogramme der Parteien

2009-08-31 Diskussionsfäden Volker Grabsch
walter harms wha...@bfs.de schrieb:
 Volker Grabsch schrieb:
  Oder andersrum: Wieso sollte der körperliche Zustand überhaupt
  einen Einfluss auf die Urheberrechte haben? Das erscheint mir
  hinein konstruiert. Warum sollte man sich an dem Tod des Autors
  richten. Sich nach dem Erschaffungs-Zeitpunkt des Werkes zu
  richten erscheint mir viel einfacher und naheliegender.
 
 Wann ist der Erschaffungs-Zeitpunkt ? (z.B. Bücher: Erste Auflage ?,
 nach Abgabe beim Verlag ?)
 Lieber die Diskussion vermeiden und Tod hinschrieben.

Du konstruierst hier ein Problem, das es gar nicht gibt. Da könntest
du genausogut fragen, ab wann das Urheberrecht überhaupt gilt. Und
diese Frage ist längst eindeutig geklärt: In dem Moment, in dem
das Werk erschaffen wurde. Also bildlich gesprochen, sobald der
Autor den Stift absetzt bzw. den Absatz zuende getippt hat.

Das erste Manuskript ist genauso geschützt wie die vom Verlag
überarbeitete erste Auflage. Es sind zwei unterschiedliche Dinge,
die jeweils von Beginn ihrer materiellen Existenz an vom Urheberrecht
geschützt sind.

In der Praxis wird es vermutlich darum gehen, wann das Werk zuerst
bekannt wurde. Denn niemand wird dem Autor nachweisen können, dass
das Werk schon früher existierte. Und der wäre ja schön blöd, zu
behaupten, das Werk existiere schon seit Jahren in der Schublade.
Allerdings sehe ich darin auch kein Problem.

Im Gegenteil, ein Problem sähe ich eher, wenn man *ab der Veröffentlichung*
die Zeit zählen würde. Dann hätte man nämlich ähnliche Phänomene
wie bei noch nicht angemeldeten Patenten, wo die Leute das schon
vorher herumzeigen, aber nur wenn die Anwesenden einen NDA unter-
zeichnen. Um derlei Ausartungen beim Urheberrecht zu verhindern,
wäre ich für den Zeitpunkt der Erschaffung statt dem Zeitpunkt
der Veröffentlichung. Das läuft letztlich aufs Gleiche hinaus,
aber ohne die unschönen Seiteneffekte, wie man sie vom Patentrecht
kennt.

  Und selbst wenn das Kunstwerk nicht durch Lizenzeinnahmen finanziert
  wird, also z.B. unter einer freien Lizenz steht, dann ist die
  Wirksamkeit der freien Lizenz über den Tod hinaus doch umso
  wünschenswerter!
  
 ich denke hier kommen wir der Sachen näher, sicherlich hat keiner ein Problem
 mit der Lizensierung per se, aber mit dem Missbrauch.
 Wenn ich den Aschenbecher in einem Auto Lizenzrechlich schütze um den Import 
 zu verhinden,
 ist das Missbrauch.

Kann es sein, dass du hier Patentrecht mit Urheberrecht durch-
einander bringst? Ich kann dein Beispiel nämlich beim besten
Willen nicht auf das Urheberrecht übertragen.

 Und hat schon mal jemand daran gedacht eine Art Ablaufdatum einzubauen ?
 So weit ich weis gibt es das in den USA, damit ist die Registrierung billiger 
 muss aber
 nach X Jahren wiederholt werden.

Was für eine Registrierung? Die gibt es bei Patenten, aber sicher
nicht im Urheberrecht. Das Urheberrecht gilt immer, für jedes Werk,
ohne dass der Autor irgendwas bei irgendwem registrieren könnte.
Eine Registrierung war ganz früher in den USA mal nötig, wurde aber
schon lange abgeschafft.

 Man lässt sein Werk registieren, bekommt eine Lizenz und muss diese nach X 
 Jahren erneuern
 wenn nicht wird das Werk gemeinfrei und erledigt.

Die Wirksamkeit des Urheberrechts an eine Registrierung zu koppeln,
das hat sich historisch nicht bewährt. Ich sehe keinen Sinn darin,
diesen Unsinn wieder einzuführen, vorallem nicht in Hinblick auf den
dringend nötigen Bürokratie-Abbau.

 Ob der Lizenzinhaber nun eine Gemeinschaft
 oder ein einzelner ist, ist dabei egal. Der Aufwand hält sich in Grenzen und 
 wenn digital kann
 es sogar die Deutsche Bibliothek entlasten.

Der Aufwand, jedes Werk, das heute dem Urheberrecht untersteht, zu
registrieren, wäre enorm. Sowohl für die Autoren als auch für die
Behörden. Mag sein, dass es Bibliotheken entlastet, aber um welchen
Preis? Es wäre eine neue Behörde, die elendig viele Steuergelder
frisst ... Dass sich der Aufwand in Grenzen halten würde, glaube
ich ganz und gar nicht.

 (Ein bischen wie bei dem anderen ungeliebten Thema: Patente)

Ja, ein schönes abschreckendes Beispiel. Möchtest du so etwas wie
das europäische Patentamt auch fürs Urheberrecht? *schauder*

 Den Anschluß ans Urheberrecht muß man noch diskutieren aber die 
 Verwertungsseite wäre geklärt.

Die kann und sollte man ohne solch ein Bürokratie-Monster klären.


Gruß,

Volker

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Re: freie Software Open Source @ Bundestagswahlprogramme der Parteien

2009-08-30 Diskussionsfäden micu
 den beiden Stichworten Open Source und freie Software durchsucht

Um das Problem mit der grammatikalischen Beugung des Adjektivs frei (freier 
Software, freien Software etc.) zu umgehen, habe ich die gleichen Dateien 
noch einmal nach dem Term Software durchsucht (wie bei Open Source 
natürlich *nicht* case-sensitive). Folgende Änderungen: 

1. Der Begriff Software taucht in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl der 
Parteien CDU/CSU, SPD und FDP nicht auf.

2. Bei Die Linke. einmal:

[...] - die Aufgabenbereiche und die Arbeits-
organisation überprüfen; die Kommu-
nikation mit den Bürgerinnen und
Bürgern transparent und ergebnis-
orientiert gestalten; elektronische
Informationssysteme von Software-
Monopolisten unabhängig machen; [...]

3. Bei den Piraten mehrfach. Eine weiteres Mal konnte ich so den gebeugten 
Term freie Software finden:

[...] So sollten staatliche Stellen die Nutzung freier Software forcieren, 
[...]

4. Bei den Grünen konnte ich so noch eine weitere Stelle mit dem Stichwort 
freie Software finden:

[...] Wir wollen die Verbindung
gesellschaftlicher Anliegen mit unternehmerischem Handeln
unterstützen, wie die Open-Source- und Freie-Software-Be-
wegung. [...]



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Re: freie Software Open Source @ Bundestagswahlprogramme der Parteien

2009-08-30 Diskussionsfäden list
Am Sonntag, dem 30. Aug 2009 schrieb Oliver Heins:

  Zur Piratenpartei hat aber auch Richard Stallman mal seine Meinung 
  kundgetan:
  http://www.gnu.org/philosophy/pirate-party.html
 
 Das bezieht sich aber auf die Forderung der *schwedischen*
 Piratenpartei, das Urheberrecht pauschal auf fünf Jahre zu verkürzen.
 Die deutsche PP will das nicht; ihr geht es primär um die Einschränkung
 der Verwertungsrechte (sie fordert das Recht auf Privatkopie und das
 Verbot von DRM).  Das Urheberrecht soll lediglich bis zum Tod des
 Urhebers verkürzt werden:
 http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2009/Wahlprogramm#Kapitel_4_-_Immaterialg.C3.BCterrechte

 Also von der PP droht keine Gefahr für freie Software :-)

Soweit ich weiß wurde das aber auch erst nach dem Artikel von Stallman geändert.
Nun gut, aber ganz klar scheint die Linie bei denen auch noch nicht zu sein.
Für das Wahlprogramm ein Wiki zu verwenden zeugt auch nicht gerade von einer 
festgelegten Position. ;-)

Wie ich auch woanders schon geschrieben habe: Das Urheberrecht am Tod des 
Urhebers
fest zu machen könnte sogar gefährlich sein; man könnte damit ein neues 
Mordmotiv
schaffen.

Also, ich bin jetzt nicht gegen die Piraten, aber so richtig überzeugt bin ich
von denen halt auch nicht.


P.S.: Bei Kommunalwahlen treten die jetzt noch nicht an, oder?

-- 
AKFoerster
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Re: freie Software Open Source @ Bundestagswahlprogramme der Parteien

2009-08-30 Diskussionsfäden Thomas Jensch
micu micuin...@gmx.de [2009-08-30 03:30]:
 (wichtigere) Politikbereiche abseits davon. Aber dennoch hat es mich einmal
 interessiert, ob und was die Parteien so zu freier Software sagen. Deswegen
 habe ich ganz naiv einmal die Wahlprogramme für die Bundestagswahl 2009 der
 Parteien
Ich arbeite an einer ähnlichen Fragestellung und analysiere daher auch die 
Regierungs/Wahlprogramme. Allerdings ist dies bei mir noch nicht 
publikationsfähig.
Ich konzentriere mich eher auf die 'APIs' bei den Parteien bzgl. unserer 
Agenda.
Die Wahlprogramme auseinanderzunehmen ist zugeben ein etwas undankbarer Job 
;-) interessant wird es ja dann erst bei der Regierungserklärung.

Wichtig, aber von mir leider noch nicht in Angriff genommen ist auch eine 
lose/willkürliche Sammlung an Interviews, Kommentaren der Parteien bzgl Freier 
Software. 
Für links etc (sowie kurze Zusammenfassung der Position) wäre ich da sehr 
dankbar.

mfg
Thomas Jensch, Intern - Zurich office

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