Re: freie Software Open Source @ Bundestagswahlprogramme der Parteien
Volker Grabsch v...@notjusthosting.com writes: micu micuin...@gmx.de schrieb: Am Sonntag, 30. August 2009 16:36:40 schrieb Volker Grabsch: Ich finde es übrigens sehr sinnvoll, dass das Urheberrecht vererbt wird. Wieso, wenn ich mal ganz doof fragen darf? Mir ging es einfach um die Sache mit dem Mordmotiv. Nur, weil ein Urheber stirbt, sollten dessen Werke nicht gleich gemeinfrei werden. Oder andersrum: Wieso sollte der körperliche Zustand überhaupt einen Einfluss auf die Urheberrechte haben? Das erscheint mir hinein konstruiert. Warum sollte man sich an dem Tod des Autors richten. Sich nach dem Erschaffungs-Zeitpunkt des Werkes zu richten erscheint mir viel einfacher und naheliegender. Weil den Kern des kontinentaleuropäischen Urheberrechts das Urheberpersönlichkeitsrecht bildet. Der Urheber, so die Vorstellung, ist gleichsam der »Vater« des Werks und bleibt seinem Kind über eine geistige Bande Zeit seines Lebens untrennbar verbunden. Die Verwertungsrechte (die übrigens den Kern des angloamerikanischen Copyrights bilden) sind dagegen bloß abgeleitete und untergeordnete Rechte. Die Verwertungsrechte dürfen veräußert werden, das Urheberrecht als Ganzes hingegen nicht. Dass das Urheberrecht überhaupt über den Tod des Autors hinausgeht, entfließt in dieser Tradition ebenfalls dem Urheberpersönlichkeitsrecht, (wie ja schon in diesem Thread angemerkt wurde): Das Andenken an den Urheber muss auch im Schutz seiner Werke gewahrt bleiben. Denkbar wäre aber in diesem Kontext auch, die Schutzdauer des Urheberrechts zu belassen, die Verwertungsrechte jedoch generell auf 20 Jahre oder so zu beschränken. Diese Zeitspanne sollte auch hinreichend sein, freie Software effektiv vor der Enteignung zu schützen. olli -- Oliver Heins he...@sopos.orghttp://oliverheins.net/ http://blog.overheins.net/ F27A BA8C 1CFB B905 65A8 http://scriptorium-adp.de/ 2544 0F07 B675 9A00 D827 1024D/9A00D827 2004-09-24 -- gpg --recv-keys 0x9A00D827 Please avoid sending me Word or PowerPoint attachments: http://www.gnu.org/philosophy/no-word-attachments.html ___ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
Re: freie Software Open Source @ Bundestagswahlprogramme der Parteien
Am Sonntag, 30. August 2009 03:30:28 schrieb micu: Hallo, nicht, dass ich der Meinung wäre, dass freie Software und Netz-/IT-Politik allein entscheidend sein sollte --- es gibt sicher noch sehr viele andere (wichtigere) Politikbereiche abseits davon. Aber dennoch hat es mich einmal interessiert, ob und was die Parteien so zu freier Software sagen. Deswegen habe ich ganz naiv einmal die Wahlprogramme für die Bundestagswahl 2009 der Parteien * CDU / CSU (gemeinsames Programm) * FDP * SPD * Bündnis 90/ Die Grünen * Die Linke * Piratenpartei Wir hatten diese Diskussion auch auf der berliner Fellowship-Liste... nach den beiden Stichworten Open Source und freie Software durchsucht und bin zu dem folgenden, doch recht erstaunlichen Ergebnis gekommen: 1. In den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2009 von CDU/CSU, SPD, FDP und Die Linke tauchen diese Begriffe nicht auf. Aus dem Programmatischen Eckpunkten (Parteiprogramm-Prototyp) der Partei Die Linke [1]: # eine Neuausrichtung der Forschung: Wir treten ein für die Stärkung der Grundlagenforschung, für ein ausgewogenes Verhältnis von theoretischer und anwendungsorientierter Forschung und Lehre, für den Abbau hierarchischer Strukturen und größere Selbstständigkeit des wissenschaftlichen Mittelbaus. Wir wenden uns gegen Patente auf Gene von Lebewesen oder Teilen von Lebewesen, insbesondere von Menschen. Das gilt auch für Software und viele anderen Entwicklungen, die dem Nutzen der Menschheit dienen. Wir unterstützen die Open Source- und Open Access Software-Bewegung. -- +-+ Best Regards,[] | Free Software Foundation Europe | Hannes Hauswedell [][][] | German Team | || | Coordinator for pdfreaders.org | +-+ Please be aware that my E-Mail-Address recently changed to h2*fsfe.org In future I will not receive mail delivered to my old E-Mail-Address (hannes*fsfe.org)! ___ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
Re: freie Software Open Source @ Bundestagswahlprogramme der Parteien
Am Sonntag, 30. August 2009 22:36:53 schrieb Oliver Heins: Thüringen und Saarland weiß ich nicht, denke aber eher nicht. In Thüringen haben sie auf eine Kandidatur verzichtet, um den Einzug der Grünen in den Landtag nicht zu gefährden. Dafür haben die Grünen dort noch konkreter ihre Positionen aufgenommen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/144030 Halte ich für ganz ausgezeichnet, da es darauf schließen lässt, dass es den Thüringer Piraten um ihre Inhalte und nicht um die Macht geht. Kommunalwahlen weiß ich auch nicht In NRW sind sie in einigen Wahlkreisen angetreten und haben sogar zwei Stadtratsitze geentert: http://www.heise.de/tp/blogs/8/144525 ___ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
Re: freie Software Open Source @ Bundestagswahlprogramme der Parteien
micu micuin...@gmx.de schrieb: Am Sonntag, 30. August 2009 16:36:40 schrieb Volker Grabsch: Ich finde es übrigens sehr sinnvoll, dass das Urheberrecht vererbt wird. Wieso, wenn ich mal ganz doof fragen darf? Mir ging es einfach um die Sache mit dem Mordmotiv. Nur, weil ein Urheber stirbt, sollten dessen Werke nicht gleich gemeinfrei werden. Oder andersrum: Wieso sollte der körperliche Zustand überhaupt einen Einfluss auf die Urheberrechte haben? Das erscheint mir hinein konstruiert. Warum sollte man sich an dem Tod des Autors richten. Sich nach dem Erschaffungs-Zeitpunkt des Werkes zu richten erscheint mir viel einfacher und naheliegender. Bei einem verbundenen Werk macht das die Sache zudem nochmals komplizierter. Was machst du, wenn es vier Autoren gibt, von denen zwei plötzlich in einem Unfall gestorben sind? Erlischt dann deren Urheberrecht und die anderen beiden Autoren kriegen alles? Noch anders gesagt: Das Erbrecht kümmert sich doch bereits um die Angelegenheiten von Toten. Warum sollte das Urheberrecht in dieser Hinsicht eine Extrawurst braten? Das macht die Rechts- lage nur unnötig kompliziert, ohne wirklichen Nutzen. Wenn mein Vater einen Hit schreibt darf ich als sein Kind auch Jahre nach seinem Tod davon zehren, wenn er z.B. ein erfolgreicher Anwalt ist nicht? Bitte keine Äpfel mit Birnen vergleichen. Ein großartiges Kunstwerk wird (leider) nicht nach Stundenlohn verrechnet, sondern die Leistung wird im Voraus erbracht, und hoffentlich in den nachfolgenden Jahren durch Lizenzeinnahmen vergütet. Wenn der Vater bzw. die Mutter schon nicht die Früchte ihrer Arbeit genießen können (wegen vorzeitigem Ablebens), dann doch wenigstens ihre Kinder. Ich sehe da kein moralisches Problem. Und selbst wenn das Kunstwerk nicht durch Lizenzeinnahmen finanziert wird, also z.B. unter einer freien Lizenz steht, dann ist die Wirksamkeit der freien Lizenz über den Tod hinaus doch umso wünschenswerter! Gruß, Volker -- Volker Grabsch ---(())--- Administrator NotJustHosting GbR ___ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
Re: freie Software Open Source @ Bundestagswahlprogramme der Parteien
Zumindest das Bundesverfasungsgericht war der Meinung, dass das Urheberrecht Tod des Künstlers +70 Jahre mit dem Urheberpersönlichkeitsrecht begründet ist. Solange der lebende Künstler noch im aktiven Gedächtnis der (nicht näher klassifizierten) Bevölkerung ist oder sein kann sollte sein Andenken auch im Schutz seiner Werke gewahrt werden. Dass faktisch die Erben oder sonstige Rechteinhaber profitieren ist etwas ganz anderes und scheint die grundsätzliche Begründung für ein Urheberrecht in eine rein finanzielle zu wandeln. Dies wäre aber ein Standpunkt der IMHO so nicht haltbar ist. Am 31.08.2009 um 18:45 schrieb walter harms: Volker Grabsch schrieb: micu micuin...@gmx.de schrieb: Am Sonntag, 30. August 2009 16:36:40 schrieb Volker Grabsch: Ich finde es übrigens sehr sinnvoll, dass das Urheberrecht vererbt wird. Wieso, wenn ich mal ganz doof fragen darf? Mir ging es einfach um die Sache mit dem Mordmotiv. Nur, weil ein Urheber stirbt, sollten dessen Werke nicht gleich gemeinfrei werden. Oder andersrum: Wieso sollte der körperliche Zustand überhaupt einen Einfluss auf die Urheberrechte haben? Das erscheint mir hinein konstruiert. Warum sollte man sich an dem Tod des Autors richten. Sich nach dem Erschaffungs-Zeitpunkt des Werkes zu richten erscheint mir viel einfacher und naheliegender. Wann ist der Erschaffungs-Zeitpunkt ? (z.B. Bücher: Erste Auflage ?, nach Abgabe beim Verlag ?) Lieber die Diskussion vermeiden und Tod hinschrieben. […] Sie leben von den Toten ... :) da gibt es einige Erben Bitte keine Äpfel mit Birnen vergleichen. Ein großartiges Kunstwerk wird (leider) nicht nach Stundenlohn verrechnet, sondern die Leistung wird im Voraus erbracht, und hoffentlich in den nachfolgenden Jahren durch Lizenzeinnahmen vergütet. Wenn der Vater bzw. die Mutter schon nicht die Früchte ihrer Arbeit genießen können (wegen vorzeitigem Ablebens), dann doch wenigstens ihre Kinder. Ich sehe da kein moralisches Problem. Und selbst wenn das Kunstwerk nicht durch Lizenzeinnahmen finanziert wird, also z.B. unter einer freien Lizenz steht, dann ist die Wirksamkeit der freien Lizenz über den Tod hinaus doch umso wünschenswerter! ich denke hier kommen wir der Sachen näher, sicherlich hat keiner ein Problem mit der Lizensierung per se, aber mit dem Missbrauch. Wenn ich den Aschenbecher in einem Auto Lizenzrechlich schütze um den Import zu verhinden, ist das Missbrauch. Wenn ein Künstler nach Jahren der Arbeit auch etwas von seinem Kunstwerk haben möchte, ist das etwas anderes. Leider ist gesunder Menschenverstand nicht so recht gerichtsfest. […] ___ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
Re: freie Software Open Source @ Bundestagswahlprogramme der Parteien
Puck.152 puck@dietpunk.com schrieb: Zumindest das Bundesverfasungsgericht war der Meinung, dass das Urheberrecht Tod des Künstlers +70 Jahre mit dem Urheberpersönlichkeitsrecht begründet ist. Das Urheberpersönlichkeitsrecht kann meinetwegen auch ewig andauern. Hauptsache, das Verwertungsrecht läuft schneller aus. :-) Solange der lebende Künstler noch im aktiven Gedächtnis der (nicht näher klassifizierten) Bevölkerung ist oder sein kann sollte sein Andenken auch im Schutz seiner Werke gewahrt werden. Klingt plausibel. Dass faktisch die Erben oder sonstige Rechteinhaber profitieren ist etwas ganz anderes und scheint die grundsätzliche Begründung für ein Urheberrecht in eine rein finanzielle zu wandeln. Man könnte für das Persönlichkeitsrecht andere Fristen als für das Verwertungsrecht setzen. Es sind ohnehin zwei völlig separate Unterabschnitte im UrhG. Gruß, Volker -- Volker Grabsch ---(())--- Administrator NotJustHosting GbR ___ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
Re: freie Software Open Source @ Bundestagswahlprogramme der Parteien
walter harms wha...@bfs.de schrieb: Volker Grabsch schrieb: Oder andersrum: Wieso sollte der körperliche Zustand überhaupt einen Einfluss auf die Urheberrechte haben? Das erscheint mir hinein konstruiert. Warum sollte man sich an dem Tod des Autors richten. Sich nach dem Erschaffungs-Zeitpunkt des Werkes zu richten erscheint mir viel einfacher und naheliegender. Wann ist der Erschaffungs-Zeitpunkt ? (z.B. Bücher: Erste Auflage ?, nach Abgabe beim Verlag ?) Lieber die Diskussion vermeiden und Tod hinschrieben. Du konstruierst hier ein Problem, das es gar nicht gibt. Da könntest du genausogut fragen, ab wann das Urheberrecht überhaupt gilt. Und diese Frage ist längst eindeutig geklärt: In dem Moment, in dem das Werk erschaffen wurde. Also bildlich gesprochen, sobald der Autor den Stift absetzt bzw. den Absatz zuende getippt hat. Das erste Manuskript ist genauso geschützt wie die vom Verlag überarbeitete erste Auflage. Es sind zwei unterschiedliche Dinge, die jeweils von Beginn ihrer materiellen Existenz an vom Urheberrecht geschützt sind. In der Praxis wird es vermutlich darum gehen, wann das Werk zuerst bekannt wurde. Denn niemand wird dem Autor nachweisen können, dass das Werk schon früher existierte. Und der wäre ja schön blöd, zu behaupten, das Werk existiere schon seit Jahren in der Schublade. Allerdings sehe ich darin auch kein Problem. Im Gegenteil, ein Problem sähe ich eher, wenn man *ab der Veröffentlichung* die Zeit zählen würde. Dann hätte man nämlich ähnliche Phänomene wie bei noch nicht angemeldeten Patenten, wo die Leute das schon vorher herumzeigen, aber nur wenn die Anwesenden einen NDA unter- zeichnen. Um derlei Ausartungen beim Urheberrecht zu verhindern, wäre ich für den Zeitpunkt der Erschaffung statt dem Zeitpunkt der Veröffentlichung. Das läuft letztlich aufs Gleiche hinaus, aber ohne die unschönen Seiteneffekte, wie man sie vom Patentrecht kennt. Und selbst wenn das Kunstwerk nicht durch Lizenzeinnahmen finanziert wird, also z.B. unter einer freien Lizenz steht, dann ist die Wirksamkeit der freien Lizenz über den Tod hinaus doch umso wünschenswerter! ich denke hier kommen wir der Sachen näher, sicherlich hat keiner ein Problem mit der Lizensierung per se, aber mit dem Missbrauch. Wenn ich den Aschenbecher in einem Auto Lizenzrechlich schütze um den Import zu verhinden, ist das Missbrauch. Kann es sein, dass du hier Patentrecht mit Urheberrecht durch- einander bringst? Ich kann dein Beispiel nämlich beim besten Willen nicht auf das Urheberrecht übertragen. Und hat schon mal jemand daran gedacht eine Art Ablaufdatum einzubauen ? So weit ich weis gibt es das in den USA, damit ist die Registrierung billiger muss aber nach X Jahren wiederholt werden. Was für eine Registrierung? Die gibt es bei Patenten, aber sicher nicht im Urheberrecht. Das Urheberrecht gilt immer, für jedes Werk, ohne dass der Autor irgendwas bei irgendwem registrieren könnte. Eine Registrierung war ganz früher in den USA mal nötig, wurde aber schon lange abgeschafft. Man lässt sein Werk registieren, bekommt eine Lizenz und muss diese nach X Jahren erneuern wenn nicht wird das Werk gemeinfrei und erledigt. Die Wirksamkeit des Urheberrechts an eine Registrierung zu koppeln, das hat sich historisch nicht bewährt. Ich sehe keinen Sinn darin, diesen Unsinn wieder einzuführen, vorallem nicht in Hinblick auf den dringend nötigen Bürokratie-Abbau. Ob der Lizenzinhaber nun eine Gemeinschaft oder ein einzelner ist, ist dabei egal. Der Aufwand hält sich in Grenzen und wenn digital kann es sogar die Deutsche Bibliothek entlasten. Der Aufwand, jedes Werk, das heute dem Urheberrecht untersteht, zu registrieren, wäre enorm. Sowohl für die Autoren als auch für die Behörden. Mag sein, dass es Bibliotheken entlastet, aber um welchen Preis? Es wäre eine neue Behörde, die elendig viele Steuergelder frisst ... Dass sich der Aufwand in Grenzen halten würde, glaube ich ganz und gar nicht. (Ein bischen wie bei dem anderen ungeliebten Thema: Patente) Ja, ein schönes abschreckendes Beispiel. Möchtest du so etwas wie das europäische Patentamt auch fürs Urheberrecht? *schauder* Den Anschluß ans Urheberrecht muß man noch diskutieren aber die Verwertungsseite wäre geklärt. Die kann und sollte man ohne solch ein Bürokratie-Monster klären. Gruß, Volker -- Volker Grabsch ---(())--- Administrator NotJustHosting GbR ___ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
Re: freie Software Open Source @ Bundestagswahlprogramme der Parteien
den beiden Stichworten Open Source und freie Software durchsucht Um das Problem mit der grammatikalischen Beugung des Adjektivs frei (freier Software, freien Software etc.) zu umgehen, habe ich die gleichen Dateien noch einmal nach dem Term Software durchsucht (wie bei Open Source natürlich *nicht* case-sensitive). Folgende Änderungen: 1. Der Begriff Software taucht in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl der Parteien CDU/CSU, SPD und FDP nicht auf. 2. Bei Die Linke. einmal: [...] - die Aufgabenbereiche und die Arbeits- organisation überprüfen; die Kommu- nikation mit den Bürgerinnen und Bürgern transparent und ergebnis- orientiert gestalten; elektronische Informationssysteme von Software- Monopolisten unabhängig machen; [...] 3. Bei den Piraten mehrfach. Eine weiteres Mal konnte ich so den gebeugten Term freie Software finden: [...] So sollten staatliche Stellen die Nutzung freier Software forcieren, [...] 4. Bei den Grünen konnte ich so noch eine weitere Stelle mit dem Stichwort freie Software finden: [...] Wir wollen die Verbindung gesellschaftlicher Anliegen mit unternehmerischem Handeln unterstützen, wie die Open-Source- und Freie-Software-Be- wegung. [...] ___ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
Re: freie Software Open Source @ Bundestagswahlprogramme der Parteien
Am Sonntag, dem 30. Aug 2009 schrieb Oliver Heins: Zur Piratenpartei hat aber auch Richard Stallman mal seine Meinung kundgetan: http://www.gnu.org/philosophy/pirate-party.html Das bezieht sich aber auf die Forderung der *schwedischen* Piratenpartei, das Urheberrecht pauschal auf fünf Jahre zu verkürzen. Die deutsche PP will das nicht; ihr geht es primär um die Einschränkung der Verwertungsrechte (sie fordert das Recht auf Privatkopie und das Verbot von DRM). Das Urheberrecht soll lediglich bis zum Tod des Urhebers verkürzt werden: http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2009/Wahlprogramm#Kapitel_4_-_Immaterialg.C3.BCterrechte Also von der PP droht keine Gefahr für freie Software :-) Soweit ich weiß wurde das aber auch erst nach dem Artikel von Stallman geändert. Nun gut, aber ganz klar scheint die Linie bei denen auch noch nicht zu sein. Für das Wahlprogramm ein Wiki zu verwenden zeugt auch nicht gerade von einer festgelegten Position. ;-) Wie ich auch woanders schon geschrieben habe: Das Urheberrecht am Tod des Urhebers fest zu machen könnte sogar gefährlich sein; man könnte damit ein neues Mordmotiv schaffen. Also, ich bin jetzt nicht gegen die Piraten, aber so richtig überzeugt bin ich von denen halt auch nicht. P.S.: Bei Kommunalwahlen treten die jetzt noch nicht an, oder? -- AKFoerster ___ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
Re: freie Software Open Source @ Bundestagswahlprogramme der Parteien
micu micuin...@gmx.de [2009-08-30 03:30]: (wichtigere) Politikbereiche abseits davon. Aber dennoch hat es mich einmal interessiert, ob und was die Parteien so zu freier Software sagen. Deswegen habe ich ganz naiv einmal die Wahlprogramme für die Bundestagswahl 2009 der Parteien Ich arbeite an einer ähnlichen Fragestellung und analysiere daher auch die Regierungs/Wahlprogramme. Allerdings ist dies bei mir noch nicht publikationsfähig. Ich konzentriere mich eher auf die 'APIs' bei den Parteien bzgl. unserer Agenda. Die Wahlprogramme auseinanderzunehmen ist zugeben ein etwas undankbarer Job ;-) interessant wird es ja dann erst bei der Regierungserklärung. Wichtig, aber von mir leider noch nicht in Angriff genommen ist auch eine lose/willkürliche Sammlung an Interviews, Kommentaren der Parteien bzgl Freier Software. Für links etc (sowie kurze Zusammenfassung der Position) wäre ich da sehr dankbar. mfg Thomas Jensch, Intern - Zurich office -- http://fsfe.org | http://fellowship.fsfe.org Your donation powers our work! (http://fsfe.org/donate) Free Software Foundation Europe e.V. is a German Verein registered at the Registergericht Hamburg (VR 17030). Its president is Karsten Gerloff. signature.asc Description: This is a digitally signed message part. ___ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de