Hi!
Das Geodatenzugangsgesetz ist im November geändert worden, so dass jetzt
eine Anfrage möglich sein sollte.
Der § 11 wurde wie folgt geändert.
ALT:
§ 11
Allgemeine Nutzung
Geodaten und Geodatendienste sind vorbehaltlich
der Vorschrift des § 12 Absatz 1 und 2 öffentlich verfügbar
Hallo Adrian,
Wir sind am Überlegen auf diesem Wege Stadtteilgrenzen abzufragen.
Das GeoZG gilt für die Geodaten des Bundes und da gehören
Stadtteilgrenzen leider nicht dazu. In einigen Bundesländern ist wohl
was geplant, aber die Städte wären daran auch nicht gebunden.
Du könntest höchtens so
Am 6. Dezember 2012 09:04 schrieb Adrian Stabiszewski
mynewslet...@nitegate.de:
Hat jemand von euch schon Erfahrung damit?
Das würde mich wundern. Die geldleistungsfreie Nutzung von digitalen
Geodaten des Bundes nach § 11 GeoZG soll durch Verordnung nach § 14
GEOZG näher geregelt werden. Die
Das GeoZG gilt für die Geodaten des Bundes und da gehören
Stadtteilgrenzen leider nicht dazu. In einigen Bundesländern ist wohl was
geplant, aber die Städte wären daran auch nicht gebunden.
Du könntest höchtens so mal anfragen und dabei auf den frischen Wind
in Sachen Geodaten verweisen.
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