Hallo,

ich hatte dann am Donnerstag nochmal nachgehakt (siehe unten) und genau auf
die OSM-Lizenz hingewiesen.

Es kam dann eben diese Antwort, die sich leider auf meine erste Mail vom
Donnerstag früh bezog, aber klar eine Antwort auf meine unten aufgeführte
konkretisierte Nachfrage war.

Das ist jetzt doch eindeutig ein grünes Licht, oder?

Grüße
Dietmar


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Sehr geehrter Herr x,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Aus unserer Sicht spricht nichts gegen eine
Verwendung unserer Gemeindegrenzkarten als Grundlage für die Zuordnung von
Straßen zu Gemeinden. Hierzu bedarf es keiner Lizenzerteilung. Die grafische
Ausgestaltung unserer Gemeindegrenzkarten ist jedoch urheberrechtlich
geschützt.

Sollten Sie statt der in unserem Webshop verfügbaren PDF-Dateien andere
Grafikformate bevorzugen, schreiben Sie bitte an meinen Grafik-Kollegen
px...@lfstad.bayern.de

Eine komplette Straßenliste für Bayern geordnet nach Gemeinden liegt nach
unserer Kenntnis in der Bayerischen Vermessungsverwaltung vor,
http://vermessung.bayern.de/. Die Bezugsbedingungen sind uns jedoch nicht
bekannt.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Px Dx
Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
Neuhauser Straße 8
80331 München
Tel 089 2119-x
Fax 089 2119-x
Mail i...@statistik.bayern.de
http://www.statistik.bayern.de
"


Meine konkretisierte Nachfrage war am Donnerstag nachmittag:


"
Sehr geehrter Herr Kx,

Die Lizenz von Openstreetmap ist so definiert:

"Alle Daten in der OpenStreetMap-Datenbank stehen unter der Lizenz "Creative
Commons Attribution-Share Alike 2.0" (auf Deutsch: "Namensnennung unter
gleichen Bedingungen"). Die Lizenz besagt, dass jegliche Art der Nutzung von
OSM-Daten, auch gewerblich, zulässig ist; es muss jedoch angegeben werden,
woher die Daten stammen, und jedes Werk, das aus OSM-Daten abgeleitet ist,
muss wiederum unter der CC-BY-SA-Lizenz stehen.
"
Hier der Link zur offiziellen Lizenz:
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/legalcode

Wir können also Ihre Vorgaben für die Weiterverwendung nicht einhalten, weil
wir die gewerbliche Weiternutzung zulassen.

Da es mir aber nur um die Verwaltungsgrenzen geht, ist eine Nutzung unter
der o.g. OSM-Lizenz vielleicht doch für uns möglich?

Ich würde mich über eine positive Antwort freuen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Dietmar x
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