Am 14.07.2010 09:40, schrieb Norbert Kück:
Ja, es kann ein personenbezogenes Datum in so einer Aufnahme liegen:
[...]
- Der Erhaltungszustand und die erkennbare Ausstattung des Gebäudes
lassen Schlüsse auf die Finanzkraft der Eigentümer/Bewohner zu.
- Erkennbare Einrichtungen (oder deren
Hallo
am 14.07.2010 10:41 schrieb Tobias Knerr:
Am 14.07.2010 09:40, schrieb Norbert Kück:
Ja, es kann ein personenbezogenes Datum in so einer Aufnahme liegen:
[...]
- Der Erhaltungszustand und die erkennbare Ausstattung des Gebäudes
lassen Schlüsse auf die Finanzkraft der Eigentümer/Bewohner
Am 14.07.2010 07:43, schrieb Martin Simon:
Das ganze liest sich um Seite 20 herum für mich (kein Jurist)
tatsächlich so, als könne ein Eigentümer oder Mieter die komplette
Abbildung seiner Objekte unterbinden, _ausdrücklich_ auch, wenn es
sich um bedeutende, denkmalgeschützte oder touristisch
Am 14.07.2010 09:40, schrieb Norbert Kück:
In dem Spezialfall der massenhaften georeferenzierten Fotografie soll
Massenhaft steht da aber nicht. Da steht gewerbsmäßig.
Und das heisst beim LG Hamburg alles was auf Dauer ausgelegt ist (z.B.
Jahresvertrag beim Provider), auch wenn man es nur
am 14.07.2010 22:21 schrieb Johann H. Addicks:
Am 14.07.2010 09:40, schrieb Norbert Kück:
In dem Spezialfall der massenhaften georeferenzierten Fotografie soll
Massenhaft steht da aber nicht. Da steht gewerbsmäßig.
Lese die Begründung - da steht massenhaft als Erläuterung dessen was
am 14.07.2010 22:17 schrieb Johann H. Addicks:
Was geschäftsmäßig bedeutet, das wissen wir ja aus den Urteilen zur
Impressumspflicht bei Webseiten: Jeder der eine Seite anbietet, die
länger als nur ein paar Tage verfügbar ist, dem wird unterstellt,
geschäftsmäßig zu handeln, selbst dann
Am 14. Juli 2010 09:40 schrieb Norbert Kück o...@nk-bre.net:
Hallo
am 14.07.2010 07:43 schrieb Martin Simon:
Das Wort massenhaft wird im Gesetzestext selbst nicht verwendet. Dort steht
der Begriff großräumig, der in der Begründung auch erläutert wird. Danach
greift die Vorschrift ab der
Am 13. Juli 2010 08:40 schrieb Norbert Kück o...@nk-bre.net:
Wer die vom BR beschlossene Fassung [1] inkl. Begründung gelesen hat, weiß,
dass die bisherige Panoramafreiheit unangetastet bleibt. Hier gelten schon
heute Regeln zum Schutz von Persönlichkeitsrechten - welche, kann man auch
in der
Am 10. Juli 2010 20:41 schrieb Walter Nordmann walter.nordm...@web.de:
ich schieße an einem typischen mapping-tag so etwa 100-300 photos fur den
abend. ein kurzer blick auf die heutigen bilder hat kein einziges ergeben,
dass irgendwen im geringsten interessieren dürfte. was soll ich mit denen
Hallo Tobias,
Tobias Knerr schrieb am: Freitag, 9. Juli 2010 23:03
An: Openstreetmap allgemeines in Deutsch
Betreff: [Talk-de] Bundesratsinitiative für StreetView-Gesetz
Momentan betrifft uns dieses Gesetz wohl noch nicht. Das Gesetz dürfte
es aber auch für die Zukunft unmöglich machen
Am 10.07.2010 08:06, schrieb Dietmar:
Da wäre ich nicht mehr dabei, wenn openstreetmap da was ähnliches vorhätte.
Ich gehe davon aus, daß ein GPS-Empfänger und das Füllen des
entsprechenden Feldes in den Foto-Metadaten zum Standard der nächsten
Kameragenerationen gehören wird. Dann könnte
Am 10.07.2010 09:37, schrieb Thomas Reincke:
Dann könnte fast jedes Foto unter
dieses Gesetz fallen, wenn es so schwammig wie üblich formuliert wird.
Fotografieren mit dem IPhone4 verboten
-jha-
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