Am 31.07.2012 um 11:54 schrieb Christian Hauer <xni...@gmail.com>:

> hallo,
> 
> Am 2012-07-29 22:52, schrieb Stefan Kopetzky:
>> Wo siehst du das "jein"?
> entweder stehe ich auf der leitung, oder du ... ;)
> 
> ich probiers mal so:
> im § 8/1 stvo steht im 1. satz, dass einspurige nur geschoben werden dürfen.
> 

Ich denke er ist so gemeint, dass wenn eine Nebenfahrbahn vorhanden ist, man 
das Fahrrad nicht auf der Hauptfahrbahn schieben darf. 

Beachte die Position des Wortes "nur"!

Andreas
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