On 13.05.2013 17:30, chris66 wrote:
Am 13.05.2013 16:03, schrieb Masi Master:
StVO § 28 Tiere:
"Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt
sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden
Verkehrsregeln und Anordnungen."
Das heisst sie gelten rechtlich wie Autos ?
Nein, es gelten die Verkehrsregeln, die für Autos, Fahrräder, Motorräder
usw. gleich sind. Wenn eine Regel dagegen z.B. für Autos, aber nicht für
Fahrräder gilt, gilt sie auch nicht für Reiter usw.
Gruß,
Mark
_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de