On 13.05.2013 17:30, chris66 wrote:
Am 13.05.2013 16:03, schrieb Masi Master:

StVO § 28 Tiere:
"Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt
sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden
Verkehrsregeln und Anordnungen."

Das heisst sie gelten rechtlich wie Autos ?

Nein, es gelten die Verkehrsregeln, die für Autos, Fahrräder, Motorräder usw. gleich sind. Wenn eine Regel dagegen z.B. für Autos, aber nicht für Fahrräder gilt, gilt sie auch nicht für Reiter usw.

Gruß,
Mark


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