Am 15.10.2013 um 18:58 schrieb Ronnie Soak <chaoschaos0...@googlemail.com>: > Jetzt meine Frage: Gibt es schon Erfahrungen, ob Bundesämter oder andere > Verwaltungsämter, die von der Verordnung betroffen sind, davon Ausnahmen > machen bzw. ihre konkrete Datenlizenz freier ausgestalten? (Die würde ich > dann im Anschreiben gerne als Referenz angeben.) > > Gibt es bereits Importe solcher Daten, bei denen der Importeur die Lizenz > nicht so ... ähhh ... negativ interpretiert hat wie ich und "Bundesdaten" > bereits ohne gesonderte Vereinbarung durch die Datenbank schwimmen?
Ja. Die Daten aus Berlin haben genau so eine Quellenangabe und da hat Joachim / Behörde eine Lösung gefunden. Der Trick ist, das wir schon so viele Daten haben ;-) "Wenn die veränderten Geodaten nur einen untergeordneten Anteil an dem Folgeprodukt haben, dann kann der Quellenvermerk auch an einer anderen Stelle angebracht werden." siehe http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=367583#p367583 Mfg Marc _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de