Am 15.10.2013 um 18:58 schrieb Ronnie Soak <chaoschaos0...@googlemail.com>:
> Jetzt meine Frage: Gibt es schon Erfahrungen, ob Bundesämter oder andere
> Verwaltungsämter, die von der Verordnung betroffen sind, davon Ausnahmen
> machen bzw. ihre konkrete Datenlizenz freier ausgestalten? (Die würde ich
> dann im Anschreiben gerne als Referenz angeben.)
> 
> Gibt es bereits Importe solcher Daten, bei denen der Importeur die Lizenz
> nicht so ... ähhh ... negativ interpretiert hat wie ich und "Bundesdaten"
> bereits ohne gesonderte Vereinbarung durch die Datenbank schwimmen?

Ja. Die Daten aus Berlin haben genau so eine Quellenangabe und da hat Joachim / 
Behörde eine Lösung gefunden. 
Der Trick ist, das wir schon so viele Daten haben ;-)

"Wenn die veränderten Geodaten nur einen untergeordneten Anteil an dem 
Folgeprodukt haben, dann kann der Quellenvermerk auch an einer anderen Stelle 
angebracht werden."

siehe http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=367583#p367583

Mfg Marc
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