> > Fakten sind Fakten, die kannst du nach Lust und Laune aus "unfreiem" > Material übernehmen, solange keine "Datenbank" quasi 1:1 kopierst. > Aus Gründen der wissenschaftlichen Redlichkeit sollte man allerdings > die verwendeten Quellen angeben. > mit dem unfreien Material wäre ich mir nicht so sicher, was hingegen das Datenbank 1:1 kopieren angeht, ist das vielversprechend, solange es sich um "freie" Daten handelt, die die Grenzen m.E. sein müssten (weil amtlich veröffentlicht und Teil eines Gesetzes o.Ä.). Übrigens werden ja auch Bebauungspläne von den Gemeinden veröffentlicht und haben nach endgültiger Veröffentlichung quasi gesetzlichen Charakter. Hat das schonmal jemand daran gedacht? Kann man die evtl. auch verwenden?
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