>
> Fakten sind Fakten, die kannst du nach Lust und Laune aus "unfreiem"
> Material übernehmen, solange keine "Datenbank" quasi 1:1 kopierst.
> Aus Gründen der wissenschaftlichen Redlichkeit sollte man allerdings
> die verwendeten Quellen angeben.
>
mit dem unfreien Material wäre ich mir nicht so sicher, was hingegen
das Datenbank 1:1 kopieren angeht, ist das vielversprechend, solange
es sich um "freie" Daten handelt, die die Grenzen m.E. sein müssten
(weil amtlich veröffentlicht und Teil eines Gesetzes o.Ä.). Übrigens
werden ja auch Bebauungspläne von den Gemeinden veröffentlicht und
haben nach endgültiger Veröffentlichung quasi gesetzlichen Charakter.
Hat das schonmal jemand daran gedacht? Kann man die evtl. auch
verwenden?

Martin
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