> Am 02/giu/2014 um 08:41 schrieb Falk Zscheile <falk.zsche...@gmail.com>: > > [1] > http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110222_1bvr069906.html >
bin kein Jurist, aber der erste Satz vermittelt mir gleich die Idee, dass das so nicht auf Einkaufszentren übertragbar ist: Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen in Privatrechtsform unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung. Bei einem EKZ handelt es sich normalerweise nicht um "Von der öffentlichen Hand beherrschte ... Unternehmen" Gruß, Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de