Hallo. Am Dienstag, 22. Juli 2008 schrieb Stefan Leiner: > Damit könnte man natürlich auch nachverfolgen wann das Auto wo > War, was einer massiven Überwachung des Fahrer entspricht. Ist > das schon arbeitsrechtlich abgeklopft worden? Der Fahrer be- > ziehungsweise die "Besatzung" des Auto müssten da wohl auf > jeden Fall auch zustimmen?
Darüber haben wir gesprochen, aber nicht abschließend. Die Idee war, dass der Arbeitgeber die Daten nicht erhält sondern wir uns direkt vom Fahrer das Gerät am Abend wieder abholen. Dass der Fahrer da zustimmen muss ist klar und dass wir da natürlich eine gewisse selbstverpflichtung zur Anonymisierung abgeben müssen ist auch klar. Wie gesagt, wir haben die Frage angesprochen, klären das aber wenn es konkreter wird. Bisher haben wir nur einen, der dort arbeitet und meint, das wäre "kein Problem". Der aktuelle Status ist, dass er das mal mit seinem Chef bespricht. Gruß, Bernd -- Zölibat ist nicht erblich.
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