Hallo Frederik

On Saturday 02 August 2008 20:08:42 Frederik Ramm wrote:
> Der Mann war zwar leicht zu besaenftigen, aber
> dennoch wuerde mich interessieren, ob ich eigentlich im Recht war, oder
> ob man aber einer bestimmten Weg-Beschaffenheit automatisch auf ein
> "Anlieger frei" schliessen muss?

Zunächst einmal scheint das Wegerecht Ländersache zu sein. Je nach dem wo du 
unterwegs warst kann sich dies also unterscheiden. Ich nehme jetzt einmal an, 
dass du in BW unterwegs warst. Dann wäre für dich folgendes maßgeblich:

http://www.landesrecht-
bw.de/jportal/portal/t/qes/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-
StrGBW1992V10P3&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint

§3 Abs.2 Satz 4 kann in BW offensichtlich dahingehend interpretiert werden, 
dass Feldwege nicht befahren werden dürfen. Siehe auch:

http://www.dusslingen.de/ceasy/modules/cms/main.php5?cPageId=461

Gruss Andreas


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