On Friday 15 August 2008 00:47:47 Henry Loenwind wrote: > Tobias Wendorff wrote: > > ich denke mal, dass über das Urteil BGH, I ZR 81/96 schon häufig > > diskutiert wurde: http://www.jurpc.de/rechtspr/19990054.htm > > Nein, wurde es nicht, denn: > > Für mich persönlich ist der Fall klar: Die Kartographie, > > das Layout und die Darstellung einer gedruckten Karte ist > > urheberrechtlich geschützt - die Informationen und der > > dargestellte Inhalt jedoch nicht! > > Das ist inzwischen nicht mehr richtig. Genau diese Sammlung von Daten > ist inzwischen als Datenbankwerk eigenständig geschützt. (Und zwar auch, > bzw. gerade dann, wenn jede einzelne Information an sich keinen Schutz > genießt.)
Woraus beziehst du deine Kenntnis, dass Kartografische Werke als Datenbankwerk geschützt sind? (ja, mir sind § 4 und §§ 87a ff UrhG bekannt) Mir ist schon aufgefallen, dass die Vermessungsämter sich häufig auf die oben angeführten Paragrafen berufen, jedoch ist dies für mich noch kein schlagkräftiger Beweis, dass dies vorherrschende Rechtsauffassung sei. Gibt es da einschlägige Urteile welche deine Aussagen untermauern könnten? Gruss Andreas
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