Am 19. September 2008 13:51 schrieb Tobias Wendorff
<[EMAIL PROTECTED]>:
> Okay, mal abgesehen davon, dass das abfilmen von Straßenschildern
> und spätere auswerten patentrechtlich geschützt ist, _könnte_
> es gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen. Grund: Der Zweck
> der Aufnahmen werden nicht mehr zum privaten Zweck erzeugt
> (auch wenn die eigentlichen Fotos niemand sieht).

Sehe ich anders.
Das Video wird nie veröffentlicht und ist somit für das Recht am
eigenen Bild nicht relevant.
So etwas triviales wie das manuelle Filmen von Schildern und dann
manuelle abtippen ist nicht patentwürdig.

>> http://www.myguidegps.com/main/geotagging/micatcher/
>> http://www.chip.de/news/MyGuide-m.icatcher-Videos-mit-Geodaten_32780250.html
>
> Zeichnet es die Himmelsrichtung auf, in die gefilmt wurde?
> Wenn nicht, ist es nutzlos.

Es ist ein Video, kein Photo. Du siehst wie die Kamera gedreht wird
und wie du die Straße entlang gehst/fährst. Insofern ist die Ausrichtung
bekannt.

Marcus
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