* Dieter TD ([EMAIL PROTECTED]) [081001 01:23]:
> Ich denke schon, in der Entscheidung Bahnhof oder Haltepunkt sollten wir
> uns von dem Gesetz leiten lassen, in dem Fall der Eisenbahn-Bau- und
> Betriebsordnung. Und dort steht nun mal in §4:
> 
> (2) Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge
> beginnen, enden, ausweichen oder wenden dürfen. 
> ...
> (8) Haltepunkte sind Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten,
> beginnen oder enden dürfen.
> 
> Also: Gibt’s eine Weiche, liegt da also irgendwo ein zweites Gleis, ist
> es ein Bahnhof. railway=station Ist da, wo der Zug planmäßig hält, keine
> Weiche ist es ein Haltepunkt. Also railway=halt 

Nur das station und halt auf Englisch *nicht* mit Bahnhof und Haltepunkt
korrekt übersetzt sind.



Viele Grüße,
Andi

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