Garry wrote:
> Stefan Hirschmann schrieb:
>>> Warum meinst Du alles was sich bewährt hat über den Haufen zu werfen?
>>>     
>> Weil es scheinbar die Gerichte anders sehen?
>> Z.B. in Östereich:
>> OGH-Entscheidung 23. März 2007, Geschäftszahl 2Ob262/05a
>> Zitat: "eine Geschwindigkeit von 5 km/h (Schrittgeschwindigkeit)
>> eingehalten" (Zitat Ende).
>>
>> Ein Gerichtsurteil, welches deine 7 km/h im Urteil stehen hat, ist mir
>> nicht bekannt.
>>
>> Und alle mir bekannten Schätzungen gehen von 5 km/h für Fußgänger aus.
>> Den Wert von 1.94 m/s (7 km/h) halte ich für Schrittgeschwindigkeit
>> einfach zu schnell.
>>
>>   
> Weisst Du überhaupt wovon Du sprichst?

Ja. Davon, dass der Wert 7 ein Blödsinn ist.

> Kannst Du in Deinem Fahrzeug korrekt 5 und 7km/h unterschreiten
> und einhalten?

Natürlich kann ich es unterschreiten. Wenn das Auto steht, dann habe ich
es unterschritten. Wenn du mich provozieren willst, dann benutze auch
die richtigen Worte.


> Probiers mal aus - ohne dass einer nebenher läuft!

Ich habe eine digitale Geschwindigkeitsanzeige. Die zeigt mir den
Unterschied zwischen 5 und 7 an. Ob die Anzeige mit der Realität
übereinstimmt, ist natürlich eine andere Sache.


> Zeig mir mal ein Gerichtsurteil bei dem der Fahrer Schuld bekam weil er 
> statt 5km/h nachweislich 7km/h gefahren ist!

Zeig mir mal zuerst irgendein Gerichtsurteil wo von 7 km/h die Rede ist.
Da es so eines vermutlich nicht gibt, wird es auch das von dir
gewünschte nicht geben.


> Wenn Dir ein Fussgänger vors Auto läuft darfst Du ihn weder mit 5 noch 
> mit 7km/h bedrängen oder gefährden sondern
> musst gegebenfalls anhalten!

Willst du hiermit sagen, dass es absolut sinnlos ist, die
Schrittgeschwindigkeit eine konkrete Zahl zuweisen? Dein letztes
Argument lässt mal keinen anderen Schluss zu.

MfG Stefan

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