Garry wrote: > Stefan Hirschmann schrieb: >>> Warum meinst Du alles was sich bewährt hat über den Haufen zu werfen? >>> >> Weil es scheinbar die Gerichte anders sehen? >> Z.B. in Östereich: >> OGH-Entscheidung 23. März 2007, Geschäftszahl 2Ob262/05a >> Zitat: "eine Geschwindigkeit von 5 km/h (Schrittgeschwindigkeit) >> eingehalten" (Zitat Ende). >> >> Ein Gerichtsurteil, welches deine 7 km/h im Urteil stehen hat, ist mir >> nicht bekannt. >> >> Und alle mir bekannten Schätzungen gehen von 5 km/h für Fußgänger aus. >> Den Wert von 1.94 m/s (7 km/h) halte ich für Schrittgeschwindigkeit >> einfach zu schnell. >> >> > Weisst Du überhaupt wovon Du sprichst?
Ja. Davon, dass der Wert 7 ein Blödsinn ist. > Kannst Du in Deinem Fahrzeug korrekt 5 und 7km/h unterschreiten > und einhalten? Natürlich kann ich es unterschreiten. Wenn das Auto steht, dann habe ich es unterschritten. Wenn du mich provozieren willst, dann benutze auch die richtigen Worte. > Probiers mal aus - ohne dass einer nebenher läuft! Ich habe eine digitale Geschwindigkeitsanzeige. Die zeigt mir den Unterschied zwischen 5 und 7 an. Ob die Anzeige mit der Realität übereinstimmt, ist natürlich eine andere Sache. > Zeig mir mal ein Gerichtsurteil bei dem der Fahrer Schuld bekam weil er > statt 5km/h nachweislich 7km/h gefahren ist! Zeig mir mal zuerst irgendein Gerichtsurteil wo von 7 km/h die Rede ist. Da es so eines vermutlich nicht gibt, wird es auch das von dir gewünschte nicht geben. > Wenn Dir ein Fussgänger vors Auto läuft darfst Du ihn weder mit 5 noch > mit 7km/h bedrängen oder gefährden sondern > musst gegebenfalls anhalten! Willst du hiermit sagen, dass es absolut sinnlos ist, die Schrittgeschwindigkeit eine konkrete Zahl zuweisen? Dein letztes Argument lässt mal keinen anderen Schluss zu. MfG Stefan _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de