Stefan Hirschmann schrieb:
>> Warum meinst Du alles was sich bewährt hat über den Haufen zu werfen?
>>     
>
> Weil es scheinbar die Gerichte anders sehen?
> Z.B. in Östereich:
> OGH-Entscheidung 23. März 2007, Geschäftszahl 2Ob262/05a
> Zitat: "eine Geschwindigkeit von 5 km/h (Schrittgeschwindigkeit)
> eingehalten" (Zitat Ende).
>   
Es hindert niemand, in Österreich  5km/h abweichend zu Deutschland zu 
taggen.


MfG
Michael.


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