André Reichelt schrieb: > Tobias Wendorff schrieb: >> Ich denke, es gibt genug Verfahren, die das Briefgeheimnis nicht >> verletzen ... mit starkem Licht durchblenden, Röntgen etc. etc. > > Und das soll also nicht das Breifgeheimnis verletzen? Ich dachte immer, > es ist generell verboten, mit welchen Mitteln auch immer "in" den > Briefumschlag zu sehen. Und wenn ich es hell erleuchten würde, könnte > ich lesen, was drin steht. Ich glaube also kaum, dass die genannten > Methoden auch nur den Hauch von legal sind!
Stimmt, das steht in § 202 StGB Abs. 1 Nr. 2. Die Frage ist nur, was Art. 10 GG Abs. 2 für Beschränkungen genehmigt. Der Abfluss von Devisen aus Deutschland bzw. dem Euro-Raum? _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de