André Reichelt schrieb:
> Tobias Wendorff schrieb:
>> Ich denke, es gibt genug Verfahren, die das Briefgeheimnis nicht
>> verletzen ... mit starkem Licht durchblenden, Röntgen etc. etc.
> 
> Und das soll also nicht das Breifgeheimnis verletzen? Ich dachte immer,
> es ist generell verboten, mit welchen Mitteln auch immer "in" den
> Briefumschlag zu sehen. Und wenn ich es hell erleuchten würde, könnte
> ich lesen, was drin steht. Ich glaube also kaum, dass die genannten
> Methoden auch nur den Hauch von legal sind!

Stimmt, das steht in § 202 StGB Abs. 1 Nr. 2.

Die Frage ist nur, was Art. 10 GG Abs. 2 für Beschränkungen genehmigt.
Der Abfluss von Devisen aus Deutschland bzw. dem Euro-Raum?

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an