On Tue, 2009-04-14 10:52:16 +0200, Frederik Ramm <frede...@remote.org> wrote:
> 
> Zweitens, umgekehrt, sichert eine Share-Alike-Lizenz ja eben *nicht* zu, 
> dass irgendetwas zurueckgegeben wird, zumindest nichts von Wert. Das 
> Bundesverfassungsgericht setzt unsere Karte auf seiner Webseite als 
> Anfahrtsskizze an. Was ist bedeutsamer:
> 
> (a) dass OSM dadurch an Status und Bekanntheit gewinnt oder
> (b) dass jeder die zwei OSM-Karten-Bitmaps von der Webseite des Gerichts 
> herunterkopieren und weiterverbreiten darf?
> 
> Was, bitte, gibt das BVerfG an das Projekt "zurueck"?

Sie sind nur /Nutzer/ und haben die Daten (auf der ersten Blick) in
keiner Form angereichert.  Dagegen sagt niemand etwas, das ist einfach
nur ein gutes Beispiel für die Nutzbarkeit.

MfG, JBG

-- 
      Jan-Benedict Glaw      jbg...@lug-owl.de              +49-172-7608481
 Signature of:                    Don't believe in miracles: Rely on them!
 the second  :

Attachment: signature.asc
Description: Digital signature

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an