On Tue, 2009-04-14 10:52:16 +0200, Frederik Ramm <frede...@remote.org> wrote: > > Zweitens, umgekehrt, sichert eine Share-Alike-Lizenz ja eben *nicht* zu, > dass irgendetwas zurueckgegeben wird, zumindest nichts von Wert. Das > Bundesverfassungsgericht setzt unsere Karte auf seiner Webseite als > Anfahrtsskizze an. Was ist bedeutsamer: > > (a) dass OSM dadurch an Status und Bekanntheit gewinnt oder > (b) dass jeder die zwei OSM-Karten-Bitmaps von der Webseite des Gerichts > herunterkopieren und weiterverbreiten darf? > > Was, bitte, gibt das BVerfG an das Projekt "zurueck"?
Sie sind nur /Nutzer/ und haben die Daten (auf der ersten Blick) in keiner Form angereichert. Dagegen sagt niemand etwas, das ist einfach nur ein gutes Beispiel für die Nutzbarkeit. MfG, JBG -- Jan-Benedict Glaw jbg...@lug-owl.de +49-172-7608481 Signature of: Don't believe in miracles: Rely on them! the second :
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