Johannes Huesing schrieb: > G >> STVO §3 Abschnitt 1 gilt für alle Fahrzeugführer - da steht nichts von KFZ. >> >> Jetzt erkläre mir nicht dass Du diesem Absatz bei über 100km/h >> ausserorts bzw. 50km/h innerorts >> mit dem Fahrrad noch gerecht wirst... >> > > Da gibt es einige Beispiele, mir fällt die Schützenbahn in Essen ein, die > in einen Tunnel abtaucht, der in Fahrtrichtung be- und entlüftet wird. > Da kann man mit größerer Sicherheit 60 km/h fahren als 20 km/h auf einem > Bordsteinradweg. > > Und Du würdest Dich hier natürlich von Deinem Fahrradnavi ausbremsen lassen wenn es Dir sagt dass man hier nur 50km/h fahren darf...
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