Johannes Huesing schrieb:
> G
>> STVO §3 Abschnitt 1 gilt für alle Fahrzeugführer - da steht nichts von KFZ.
>>
>> Jetzt erkläre mir nicht dass Du diesem Absatz bei über 100km/h 
>> ausserorts bzw. 50km/h innerorts
>> mit dem Fahrrad noch gerecht wirst...
>>     
>
> Da gibt es einige Beispiele, mir fällt die Schützenbahn in Essen ein, die
> in einen Tunnel abtaucht, der in Fahrtrichtung be- und entlüftet wird.
> Da kann man mit größerer Sicherheit 60 km/h fahren als 20 km/h auf einem
> Bordsteinradweg.
>
>   
Und Du würdest Dich hier natürlich von Deinem Fahrradnavi ausbremsen 
lassen wenn es Dir sagt dass man hier
nur 50km/h fahren darf...

Garry

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