On Mon, 8 Jun 2009, Florian Lohoff wrote:

Wenn sie es zur verfuegung stellen ists keine Urheberrechtsverletzung wenn wir
abdigitalisieren aber niemand sagt das es zur verfügung stellen müssen
(Leider). Doofe situation ...

Doch. Die Vermessungsgesetze sagen etwas darüber - z.B. in Sachsen ist das Amt verpflichtet die Daten zur Verfügung zu stellen (wenn es keinen Hinderungsgrund gibt). Die Frage ist nur ob kostenlos oder nicht. Der freie Zugang zu den WMS für private Nutzung ist eine Abwägung der Ämter. Da sie Gebühren entsprechend der Nutzung erheben müssen und private Nutzung kaum Gebühren einbringen würde, stellen sie es lieber gleich frei und ersparen sich den Verwaltungsaufwand.

Die an mich ergangene Ablehnung resultiert auch darauf, dass ich als OpenStreetMap-Unterstützer als gewerblicher Teilnehmer angesehen werde und aufgrund der fehlenden Zweckbestimmung die Gebührenfrage nicht klärbar ist. Mir in dem Rahmen gewerbliche Tätigkeit zu unterstellen ist aber kaum haltbar, da damit ja keinerlei Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist.

Zu dem Thema, ob das Amt überhaupt Rechte an den abgezeichneten Daten hat, haben sie sich nicht geäußert.

Ciao
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