Hallo,

Tobias Wendorff wrote:
> Zusammenfassung:
> 1. Bestehende geographische Namen *müssen nicht* umbenannt werden.
> 2. Die Anwendung der neuen Rechtschreibung bei bestehenden Namen
> ist den jeweiligen Behörden (Vermessungsamt etc.) überlassen.
> 3. Bei neuen Namen müssen die neuen Regeln angewendet werden.

Und was machen wir, wenn eine Behoerde sich an (3) nicht haelt - wenn 
sie ein neues Schloss baut in dies "Schloß Blafasel" nennt? Sagen wir 
dann: "Mag ja sein, dass ihr über den Eingang des Gebäudes 'Schloß 
Blafasel' geschrieben habt, aber OpenStreetMap weiss es besser"?

Bye
Frederik


_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an