> wenn es nach "Umweltrecht" (wie Du schreibst, habe ich jetzt nicht
> geprüft) verboten ist, wäre es ja nicht "künstlich" sondern ganz real
> eine Sperrung.

Wenn du das wie in dem Fall zufällig weißt dann ja. Aber der normale Mapper 
studiert doch nicht sämtliche Gesetzestexte bzw. weiß davon nichts. Der 
guckt auf das was er vor Ort sieht.

Das ist dann auch am Objekt selbst nicht nachvollziehbar. Da kannst du nur 
in den Note schreiben das hier statt 250 irgendein Gesetz gilt und darauf 
hoffen das es auch beachtet wird.

Ändert aber am Grundproblem nichts. Hier sind gesperrte Feldwege nur mit 
Schild gesperrt. Für offene existiert soweit mir bekannt keinerlei andere 
Regelung. Da wäre irgendeine Sperrung also wirklich frei erfunden.

BTW bezieht sich das im Dammbereich auf:

Thüringer Wassergesetz (ThürWG)
§ 77 Besondere Pflichten zum Schutze und zur Unterhaltung der Deiche

(1) Auf Deichen und ihren beiderseitigen, vom Deichfuß aus mindestens drei 
Meter breiten Geländestreifen,
sind das

1. Entfernen der Grasnarbe,
2. Halten von Geflügel,
3. Weiden und Treiben von Vieh, außer Schafhütung,
4. Lagern von Stoffen und beweglichen Sachen,
5. Fahren mit Kraftfahrzeugen und Reiten

untersagt. Auf Deichen ist das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern untersagt. 
Die Wasserbehörde
kann Ausnahmen zulassen, wenn sie der Unterhaltung des Deiches dienen oder 
öffentliche Belange
nicht entgegenstehen.

Hätte ich auch nicht gewusst, wenn man nicht einige wenige Schilder mit dem 
Hinweis hingestellt hätte.

Gruß
Mirko 


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