> wenn es nach "Umweltrecht" (wie Du schreibst, habe ich jetzt nicht > geprüft) verboten ist, wäre es ja nicht "künstlich" sondern ganz real > eine Sperrung.
Wenn du das wie in dem Fall zufällig weißt dann ja. Aber der normale Mapper studiert doch nicht sämtliche Gesetzestexte bzw. weiß davon nichts. Der guckt auf das was er vor Ort sieht. Das ist dann auch am Objekt selbst nicht nachvollziehbar. Da kannst du nur in den Note schreiben das hier statt 250 irgendein Gesetz gilt und darauf hoffen das es auch beachtet wird. Ändert aber am Grundproblem nichts. Hier sind gesperrte Feldwege nur mit Schild gesperrt. Für offene existiert soweit mir bekannt keinerlei andere Regelung. Da wäre irgendeine Sperrung also wirklich frei erfunden. BTW bezieht sich das im Dammbereich auf: Thüringer Wassergesetz (ThürWG) § 77 Besondere Pflichten zum Schutze und zur Unterhaltung der Deiche (1) Auf Deichen und ihren beiderseitigen, vom Deichfuß aus mindestens drei Meter breiten Geländestreifen, sind das 1. Entfernen der Grasnarbe, 2. Halten von Geflügel, 3. Weiden und Treiben von Vieh, außer Schafhütung, 4. Lagern von Stoffen und beweglichen Sachen, 5. Fahren mit Kraftfahrzeugen und Reiten untersagt. Auf Deichen ist das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern untersagt. Die Wasserbehörde kann Ausnahmen zulassen, wenn sie der Unterhaltung des Deiches dienen oder öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Hätte ich auch nicht gewusst, wenn man nicht einige wenige Schilder mit dem Hinweis hingestellt hätte. Gruß Mirko _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de