Liebe Juristen,

Wenn im Fernsehen eine OSM-Karte benutzt werden soll,
was wäre dann ein praktikabler minimaler Quellen- und Lizenzhinweis?

Zu berücksichtigen ist dabei, dass Fernsehkarten
a) nur wenige Sekunden gezeigt werden
b) der Betrachtungsfokus auf dem Inhalt dar Karte liegt
c) Metainformation deshalb sehr begrenzt wahrgenommen wird

Die Quelle sollte m.E. ausschliesslich mit *Openstreetmap* bezeichnet 
werden. (also nicht irgendetwas mit "www" oder "http")

Der Lizenzhinweis soll aus Praktibilitätsgründen (und obwohl von der 
Lizenz eigentlich gefordert) m.E. ganz entfallen.

Begründung:
- Die Erkennungsrate steigt, je kürzer und prägnanter der String ist.
- Wenn der Sting länger wäre, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass 
weder die Quelle, noch die Lizenz wahrgenommen werden würde. Dann könnte 
man sogar auf beides verzichten, der Effekt wäre der gleiche.
- OpenStreetMap hat einen so hohen Bekanntheitsgrad, dass Nutzer (bzw 
insbesondere Nachnutzer) wissen, welche Lizenz wir verwenden, bzw wo sie 
das nachlesen können.
- Wenn es uns gelingt, über das Fernsehen *OSM als Marke* bekannt zu 
machen, ist das ein Vielfaches wertvoller, als wenn wir die Lizenz 
hinschreiben, aber die Marke nicht wahrgenommen wird.

Ich vermag aber nicht zu beurteilen, ob es zulässig ist, für diesen 
Anwendungsfall auf die explizite Nennung der Lizenz zu verzichten.
Einerseits verzichten wir bereits auf die Nennung der Autoren.
Das ist ein Indiz dafür, dass wir auch die Lizenz als in der 
Quellenangabe implizit enthalten verstehen dürfen, aber andererseits 
gibt es Stimmen, die auf einer expliziten Lizenzanfgabe bestehen.

Gibt es Beispiele? Präzendenzfälle?

Gruss, Markus

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