Am 07.06.2010 13:12, schrieb Dietmar:
> Ich will die Daten sowieso erst visuell prüfen und gegenchecken hinsichtlich
> Genauigkeit und Aktualität und dann ggfs. einzeln übernehmen.

Dabei solltest du berücksichtigen, dass seit den 80ern der Grenzverlauf zwischen
Bayern und angrenzenden Bundesländern, und somit auch die betroffenen
Gemeindegrenzen, an einigen Stellen verändert wurde. Zum Beispiel mit diesem
Staatsvertrag:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gr_ndstvtr_bw_by_3/gesamt.pdf

Dort wo der Grenzverlauf in OSM schon an diese Änderungen angepasst wurde,
sollte dieser nicht mit veralteten Daten überschrieben werden.

Gruß
Rainer


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