Am 9. Juni 2010 14:30 schrieb Wolfgang <wolfg...@ivkasogis.de>:
>> nach der Logik müsste man ja auch auf Feldwegen 100 fahren ;-)
>
> gerade nicht, denn die Wegebeschaffenheit, Sichtweite etc sind dafür nicht
> geeignet.


OK, ich nehme das zurück, also: "dann müsste man auf _manchen_
Feldwegen 100 fahren". Es gibt aber überhaupt keine
Mindestgeschwindigkeit, lediglich die Vorgabe in §1 (!) STVO: "(1) Die
Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein
anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen
unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Also eher das Gegenteil einer Mindestgeschwindigkeit und vor allem
gegenseitige Rücksicht und Vermeidung unnötiger Belästigung wird dem
Verkehrsteilnehmer abverlangt. Da haben sich manche Beiträge hier
ziemlich anders gelesen (ich denke an Hüte und so).

Gruß Martin

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