Hallo, Am Mittwoch 09 Juni 2010 22:04:49 schrieb M∡rtin Koppenhoefer: > Am 9. Juni 2010 18:36 schrieb malenki <o...@malenki.ch>: > > Von einem sehr langsam fahrenden PKW wurde ich langsam eingeholt. Ich > > drehte mich fragend in dessen Richtung - und wurde von der jungen Frau > > hinterm Lenkrad abgelichtet. =) > > wenn sie speziell Dich abgelichtet hat, darf sie das (im Gegensatz zu > Deinen Fotos von Hausnummern) allerdings nicht ohne Dein > Einverständnis Doch
> - wenn Du nur Beiwerk warst und sie die Straße > fotographiert allerdings schon. Dann darf sie nicht nur fotografieren, sondern das Foto auch veröffentlichen. > Wenn Sie attraktiv war, hat es Dir > vielleicht auch geschmeichelt ;-) Darf sie dann alles? :-) > Fotografieren von Personen wird im Wesentlichen von 2 Regelungen erfasst. Da ist einmal das Kunsturheberrechtsgesetz ("Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie") mit dem §§22,23, der aber nur die _Veröffentlichung_ von Bildern regelt, und andererseits das Strafgesetzbuch mit dem §201a, der aber nur auf Fotos in _besonders_ _geschützten_ Räumen wie etwa Wohnungen abzielt. <http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html> <http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html> <http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html> Verkürzt: In der Öffentlichkeit darf jeder fotografiert, aber nicht veröffentlicht werden, in Privaträumen braucht man schon zum fotografieren eine Erlaubnis. Wenn ich jemandem eine Kamera 10 cm vor das Gesicht halte, kämen aber noch andere Umstände wie Belästigung, Nötigung, Stalking etc hinzu, aber um die geht es beim Mappen normalerweise nicht. Gruß, Wolfgang _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de