Frederik Ramm schrieb:
Grundsaetzlich ist es natuerlich schoen, wenn wir fuer jede PLZ eine PLZ-Relation haben, aber der Mehraufwand fuer derlei "Kosmetik" in Gebieten, bei denen beide Grenzen identisch sind, rechtfertigt das m.E. nicht.


Man muss dann nur bei Änderungen der Gemeindegrenzen (Eingemeindung, Grundstückstausch, etc.) auch auf die PLZ achten, die sich ja dadurch nicht zwangsläufig ebenso ändern muss, oder? Sobald die Gemeindegrenze nicht mehr 1:1 mit dem PLZ-Gebiet übereinstimmt muss dann trotzdem eine eigene PLZ-Relation erstellt werden.

Gruß,
Stefan


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