Thomas schreibt:

* Insbesondere, da in der Schweiz die Huerden fuer einen urheberrechtlichen
Schutz hoeher sind als in Deutschland.

Nur ist das völlig irrelevant, da das Recht vom Land in dem die Daten/Bilder
genutzt werden massgebend ist.

So gibt es z.B. je nach Land verschieden lange Fristen während dem ein
urheberrechtlicher Schutz gewährt wird. Ist das im Land A abgelaufen, kann
ich trotzdem von A aus nicht Werkexemplare ins Land B verkaufen in dem
eine solche Frist noch nicht abgelaufen ist.

So müssen einzelene Fotos müssen in der Schweiz relativ hohe Hürden
überwinden um überhaupt in irgendeiner Form geschützt zu sein (mal die
ganze Sammelwerk/Datenbank-Problematik aussen vor gelassen), AFAIK
ist das in Deutschland und anderen Ländern, wie du auch schreibst, anders
und deshalb ist etwas Zurückhaltung angesagt.

IANAL

Simon


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