Am 07.03.2011 19:08, schrieb M∡rtin Koppenhoefer:
> Am 7. März 2011 17:42 schrieb Georg Feddern <o...@bavarianmallet.de>:
>> M∡rtin Koppenhoefer schrieb:
>>> wenn das Umkehren auf dem Way verboten ist entspricht das doch einem
>>> Wendeverbot, man bräuchte also eigentlich gar keine Relation.
>> jetzt steh ich auf dem Schlauch? :-\
>> Wie willst Du das Wendeverbot bei getrennten Fahrbahnen angeben, die ja
>> unabhängig voneinander als 2 ways gemappt sind?
> 
> 
> nein, es geht um die Verbindung zwischen den beiden, die ein Way ist.


> Bei getrennten Fahrbahnen muss man gar nichts machen, das sind ja
> sowieso Einbahnstraßen.

Ich darf auf den getrennten Fahrbahnen an der Keuzung links abbiegen,
aber nicht auf die Gegenfahrbahn einschwenken. Von der Querstraße habe
ich freie Auswahl solange ich die Fahrtrichtung der getrennten
Fahrbahnen beachte.

Ohne via über die Verbindung, weiß ich nicht wie man das Verbot
darstellen kann. Ein Links-Verbot an die Verbindung ist falsch, da man
ja von der Querstraße kommend dort links abbiegen darf.

Grüße

René


_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an