Am 30.05.2011 09:39, schrieb Jan Tappenbeck:


Hi !

ich hatte heute gerade ein Telefonat mit einem Wegewart für Wanderwege
und als er von OSM gehört hat wurde ihm schon anders.

Aus allen Ecken wird er nach GPS gefragt etc. und er kommt da personell
auch nicht mehr gegen an. Ich hatte gezielt nach dem GPS-File für einen
Weg gefragt und er hat mir gesagt das deren Daten in der Karte der
Landesvermessung enthalten sind und wir diese doch dann vor dort
übernehmen könnten. Schließlich habe die diese auch nur bereitgestellt
bekommen - und ich könne mich doch auch auf Ihn berufen.

Wie denkt Ihr darüber - bei wem liegen die Rechte ????

Gruß Jan :-)

Auf diese Problematik bin ich auch schon gestoßen. In Thüringen ist die Sachlage etwa so:

Die Wandervereine und Wegewarte der Kommunen legen zusammen den Kreiswegewarten den Verlauf der Wanderwege fest. Diese Wanderwege müssen mit dem Thüringer Forst abgestimmt werden. Dabei werden sie im Rahmen des Projektes "Forsten und Tourismus" im GIS des Thüringer Forstes erfasst. Von Thütinger Forst werden auch die amtlichen Blattschnitte mit den Wegeverläufen herausgegeben. Die Nutzungsrechte an den Daten werden dann an Kartenverlage und andere kommerzielle Nutzer verkauft. Es liegt also klar ein kommerzielles Interesse des Thüringer Forstes vor.

Auf meine Anfrage betreffs der Veröffentlichung der Wegeverläufe in OSM erhielt ich dementsprechend folgende Antwort:

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VON: andreas.lu...@forst.thueringen.de

Sehr geehrter Herr Kirchner,

nach Rücksprache mit unserem GIS-Referat bedaure ich Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir Ihnen die Daten nicht zur Verfügung stellen können.

Begründung:

Eine Veröffentlichung der Erholungswege im OpenStreetMap ist problematisch:

1) Mit der Veröffentlichung verlieren die Daten ihren amtlichen Charakter, da im OpenStreetMap jeder registrierter Nutzer die Daten verändern darf , so dass nachträglich keine Garantie mehr existiert, dass es unsere Daten sind, obwohl aus der Datenbeschreibung der Eindruck erzeugt wird, das es amtliche Daten sind.

2) Die kostenfreie Veröffentlichung der Daten (auch zum downoad möglich) widerspricht den Regelungen der Thüringer Verwaltungskostenordnung, die momentan die Kostenpflichtigkeit der Datennutzung vorsieht (10.000€ für den kompletten Datenbestand von Thüringen). Dies würde insbesondere auch den Interessen der Kartenverlage widersprechen, die unsere Daten in Lizenz kaufen und Wanderwegekarten vermarkten.

3) Die Datenpflege im OpenstreetMap verfolgt ein anderes Konzept. Stellt man einmal die Daten dort rein - muß man sie auch dort pflegen (das kann dann jeder registrierter Benutzer tun - siehe P.1.). Man kann jedoch nicht mehr die alten Daten komplett löschen und durch neue ersetzen.


Mit der geplanten Veröffentlichung der Daten im GEOPROXY und GOOGLE-Earth werden wir der Bevölkerung eine kostenfreie Möglichkeit der begrenzten Datennutzung bieten. Dort können wir jedoch der Datenherr bleiben und die Daten regelmäßig pflegen, da sie unser technisches und geistiges Eigentum bleiben.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lucas
Referatsleiter

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