Am 30.05.2011 09:39, schrieb Jan Tappenbeck:
Hi !
ich hatte heute gerade ein Telefonat mit einem Wegewart für Wanderwege
und als er von OSM gehört hat wurde ihm schon anders.
Aus allen Ecken wird er nach GPS gefragt etc. und er kommt da personell
auch nicht mehr gegen an. Ich hatte gezielt nach dem GPS-File für einen
Weg gefragt und er hat mir gesagt das deren Daten in der Karte der
Landesvermessung enthalten sind und wir diese doch dann vor dort
übernehmen könnten. Schließlich habe die diese auch nur bereitgestellt
bekommen - und ich könne mich doch auch auf Ihn berufen.
Wie denkt Ihr darüber - bei wem liegen die Rechte ????
Gruß Jan :-)
Auf diese Problematik bin ich auch schon gestoßen. In Thüringen ist die
Sachlage etwa so:
Die Wandervereine und Wegewarte der Kommunen legen zusammen den
Kreiswegewarten den Verlauf der Wanderwege fest.
Diese Wanderwege müssen mit dem Thüringer Forst abgestimmt werden. Dabei
werden sie im Rahmen des Projektes "Forsten und Tourismus" im GIS des
Thüringer Forstes erfasst. Von Thütinger Forst werden auch die amtlichen
Blattschnitte mit den Wegeverläufen herausgegeben.
Die Nutzungsrechte an den Daten werden dann an Kartenverlage und andere
kommerzielle Nutzer verkauft. Es liegt also klar ein kommerzielles
Interesse des Thüringer Forstes vor.
Auf meine Anfrage betreffs der Veröffentlichung der Wegeverläufe in OSM
erhielt ich dementsprechend folgende Antwort:
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VON: andreas.lu...@forst.thueringen.de
Sehr geehrter Herr Kirchner,
nach Rücksprache mit unserem GIS-Referat bedaure ich Ihnen mitteilen zu
müssen, dass wir Ihnen die Daten nicht zur Verfügung stellen können.
Begründung:
Eine Veröffentlichung der Erholungswege im OpenStreetMap ist problematisch:
1) Mit der Veröffentlichung verlieren die Daten ihren amtlichen
Charakter, da im OpenStreetMap jeder registrierter Nutzer die Daten
verändern darf , so dass nachträglich keine Garantie mehr existiert,
dass es unsere Daten sind, obwohl aus der Datenbeschreibung der Eindruck
erzeugt wird, das es amtliche Daten sind.
2) Die kostenfreie Veröffentlichung der Daten (auch zum downoad möglich)
widerspricht den Regelungen der Thüringer Verwaltungskostenordnung, die
momentan die Kostenpflichtigkeit der Datennutzung vorsieht (10.000€ für
den kompletten Datenbestand von Thüringen). Dies würde insbesondere auch
den Interessen der Kartenverlage widersprechen, die unsere Daten in
Lizenz kaufen und Wanderwegekarten vermarkten.
3) Die Datenpflege im OpenstreetMap verfolgt ein anderes Konzept. Stellt
man einmal die Daten dort rein - muß man sie auch dort pflegen (das kann
dann jeder registrierter Benutzer tun - siehe P.1.). Man kann jedoch
nicht mehr die alten Daten komplett löschen und durch neue ersetzen.
Mit der geplanten Veröffentlichung der Daten im GEOPROXY und
GOOGLE-Earth werden wir der Bevölkerung eine kostenfreie Möglichkeit der
begrenzten Datennutzung bieten. Dort können wir jedoch der Datenherr
bleiben und die Daten regelmäßig pflegen, da sie unser technisches und
geistiges Eigentum bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lucas
Referatsleiter
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