Hallo Andreas,

folgendes habe ich von einem Mit-Mapper erfahren:

   Bei der Verwaltung des Nationalparks Hochharz bestehen Vorbehalte
   gegenüber OSM, und zwar aus folgendem Grund: Für den Bereich des
   Nationalparks gibt es einen seit Ende des letzten Jahres gesetzlich
   verankerten Wegeplan, d.h. eine Auflistung von Wegen, die öffentlich
   genutzt werden können. Alle anderen Wege dürfen von Wanderern nicht
   genutzt werden (Nationalpark = Naturschutzgebiet).  Eine Mitarbeiterin,
   die für die GIS-Daten zuständig ist, bemängelt, dass diese Wege in der
   OSM Karte enthalten sind und nicht entsprechend gekennzeichnet sind.
Das Hauptproblem daran ist ja, dass es keine deutschlandweit einheitliche Regelung gibt. Jedes Bundesland kann also sein eigenes Süppchen kochen. Wenn nicht anders beschildert, dann ist in den meisten NSG das Laufen und Radfahren auf Wegen erlaubt.
Text aus Brandenburg:
"Um dieses Ziel zu erreichen, ist in Naturschutzgebieten beispielsweise die Erholungsnutzung zu reglementieren (z.B. das Wegegebot oder das Verbot Hunde frei laufen zu lassen) oder es werden Maßgaben zur land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung erforderlich."
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schönen Gruß
Alex

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