Hallo Andreas,
folgendes habe ich von einem Mit-Mapper erfahren:
Bei der Verwaltung des Nationalparks Hochharz bestehen Vorbehalte
gegenüber OSM, und zwar aus folgendem Grund: Für den Bereich des
Nationalparks gibt es einen seit Ende des letzten Jahres gesetzlich
verankerten Wegeplan, d.h. eine Auflistung von Wegen, die öffentlich
genutzt werden können. Alle anderen Wege dürfen von Wanderern nicht
genutzt werden (Nationalpark = Naturschutzgebiet). Eine Mitarbeiterin,
die für die GIS-Daten zuständig ist, bemängelt, dass diese Wege in der
OSM Karte enthalten sind und nicht entsprechend gekennzeichnet sind.
Das Hauptproblem daran ist ja, dass es keine deutschlandweit
einheitliche Regelung gibt. Jedes Bundesland kann also sein eigenes
Süppchen kochen. Wenn nicht anders beschildert, dann ist in den meisten
NSG das Laufen und Radfahren auf Wegen erlaubt.
Text aus Brandenburg:
"Um dieses Ziel zu erreichen, ist in Naturschutzgebieten beispielsweise
die Erholungsnutzung zu reglementieren (z.B. das Wegegebot oder das
Verbot Hunde frei laufen zu lassen) oder es werden Maßgaben zur land-,
forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung erforderlich."
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schönen Gruß
Alex
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