Am 21.10.2011 18:59, schrieb Christian H. Bruhn:
Nun gibt es manche Strecken, oft 'unclassified'-Wege, die eigentlich
mehr einem asphaltierten Feldweg gleichen, aber von Ihrer
Verbindungsfunktion und Verkehrsdichte eindeutig als 'unclassified'
einzuordnen sind. Manchmal gibt es dort kein explizit ausgeschildertes
Tempolimit, also würde außerorts 100 km/h gelten.

Es verstößt nicht nur gegen den gesunden Menschenverstand diese
Geschwindigkeit zu fahren, sofern es überhaupt möglich ist, sondern
der §3 Abs.1 STVO setzt diese setzt dem Ganzen mit den Sätzen 2 [1]
und 4 und 5 [2] auch rechtliche Grenzen. Ich persönlich habe
Bauchschmerzen auf solchen Wegen ein 'maxspeed=100' zu setzen, weil es
etwas etwas vortäuscht, was so nicht machbar ist.
wieso machst du das? die 100 gelten für ganz Deutschland, wenn schneller gefahren darf stehen dort Schilder.
außerdem.
Nachts darf auf allen Straßen eigentlich keine 100 gefahren werden dürfen.


Grüße aus der Eifel
Steffen

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