Sebastian Moleski wrote: > Die satzungsrechtliche Dimension dieses Vorgehens wurde mit unserem > Vereinsjuristen besprochen. Seine schriftliche Stellungnahme sieht die > nachträglichen Erweiterung der Bewerbung, die durch den Kandidaten > selbst geschah, für rechtlich zulässig an, "solange sichergestellt ist, > dass alle Mitglieder dieselben Kandidaten zur Auswahl haben, es also > durch die nachträgliche Ergänzung nicht zu einer Situation kommt bei der > manche Mitglieder, z.B. weil sie ihre Abstimmungsunterlagen bereits > erhalten oder ihre Stimme schon abgegeben haben, diesen Kandidaten als > Beisitzer nicht mehr wählen können". Das ist hier zweifelsohne gegeben. > Die Vereinssatzung ist doch vor allem zum Schutz da, dass keine Kandidaten benachteiligt werden, oder? Mir gefaellt es naemlich ganz und gar nicht, dass es nur einen Kandidaten fuer das Amt des Ersten Vorsitzenden gibt, das sieht so aus, als waere das Amt des Ersten Vorsitzenden nicht begehrt.
Da es sonst niemand zu geben scheint, der aus meiner Sicht besser als Sebastian fuer das Amt des Ersten Vorsitzenden geeignet waere (ich habe im Vorfeld meherere Leute versucht zu ueberzeugen zum Ersten Vorsitzenden anzutreten) und antreten will, wuerde ich auch gerne mit dem handicap keine Briefwahlstimmen bekommen zu koennen (oder vielleicht gaebe es ja eine write-in-Moeglichkeit?) gegen Sebastian als Ersten Vorsitzenden antreten. Kannst Du bitte abklaeren lassen, ob das rechtlich geht? Fossa _______________________________________________ VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l