Sebastian Moleski wrote:
> Die satzungsrechtliche Dimension dieses Vorgehens wurde mit unserem 
> Vereinsjuristen besprochen. Seine schriftliche Stellungnahme sieht die 
> nachträglichen Erweiterung der Bewerbung, die durch den Kandidaten 
> selbst geschah, für rechtlich zulässig an, "solange sichergestellt ist, 
> dass alle Mitglieder dieselben Kandidaten zur Auswahl haben, es also 
> durch die nachträgliche Ergänzung nicht zu einer Situation kommt bei der 
> manche Mitglieder, z.B. weil sie ihre Abstimmungsunterlagen bereits 
> erhalten oder ihre Stimme schon abgegeben haben, diesen Kandidaten als 
> Beisitzer nicht mehr wählen können". Das ist hier zweifelsohne gegeben.
>   
Die Vereinssatzung ist doch vor allem zum Schutz da, dass keine 
Kandidaten benachteiligt werden, oder? Mir gefaellt es naemlich ganz und 
gar nicht, dass es nur einen Kandidaten fuer das Amt des Ersten 
Vorsitzenden gibt, das sieht so aus, als waere das Amt des Ersten 
Vorsitzenden nicht begehrt.

Da es sonst niemand zu geben scheint, der aus meiner Sicht besser als 
Sebastian fuer das Amt des Ersten Vorsitzenden geeignet waere (ich habe 
im Vorfeld meherere Leute versucht zu ueberzeugen zum Ersten 
Vorsitzenden anzutreten) und antreten will, wuerde ich auch gerne mit 
dem handicap keine Briefwahlstimmen bekommen zu koennen (oder vielleicht 
gaebe es ja eine write-in-Moeglichkeit?) gegen Sebastian als Ersten 
Vorsitzenden antreten. Kannst Du bitte abklaeren lassen, ob das 
rechtlich geht?

Fossa

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