Ach ja, weil ich gerade bei der WK� war:

In �sterreich tritt mit erstem J�nner 2002 ein e-Commerce-Gesetz in
Kraft, da� - so denke ich - f�r alle, die komemrzielle Websites f�r �st.
Unternehmen basteln, ein paar wichtige �nderungen enth�lt - ich fasse
zusammen (bzw. hier der Link: http://wko.at/rp/ecgja.doc)

Mit Inkrafttreten des E-commerce-Gesetzes werden alle Anbieter von
"Diensten der Informationsgesellschaft", darunter sind - vereinfacht
gesagt - alle kommerziellen Webauftritte, vom echten Webshop bis zur
Werbeseite, Anpassungen an ihrem Webauftritt vornehmen m�ssen, um den
Gestaltungsvorschriften und Informationspflichten des
E-commerce-Gesetzes zu entsprechen:

* Mindestangaben zum Unternehmen ("Wir �ber uns": Name oder Firma,
Anschrift, E-mail, UID, Firmenbuchnummer, Kammerzugeh�rigkeit..) 

* Werbung oder andere kommerzielle Kommunikation (Gewinnspiele,
Preisausschreiben, Rabatte...) muss als solche erkennbar sein
(Auftraggeber, Kennzeichnung oder klare Erkennbarkeit, r�umliche
Trennung)

* der Bestellvorgang muss klar dargestellt sein (wie kann bestellt
werden, welche Bestellschritte, wie funktioniert der Webshop?), die
m�glichen Vertragssprachen sind anzugeben 

* Angabe freiwilliger Verhaltenskodizes, denen sich der Anbieter
unterwirft, und Zugang zu diesen (zB E-commerce-G�tezeichen) 

* Der Nutzer muss die M�glichkeit haben, seine Vertragserkl�rung vor
endg�ltiger Absendung zu korrigieren und auf Eingabefehler zu �berpr�fen


* Der Eingang der Bestellung (Vertragserkl�rung des Nutzers) ist
unverz�glich zu best�tigen (elektronische Empfangsbest�tigung, noch
nicht unbedingt Annahme der Bestellung!) 

* Allgemeine Gesch�ftsbedingungen m�ssen speicher- und ausdruckbar
wiedergegeben werden. 

Bei Nichteinhaltung begeht man eine kostenpflichtige
Verwaltungs�bertretung - also nicht schwerer Kerker, sondern EUR 3000
Strafe.

Ach ja - interessant wird's f�r alle, die Provider (Hoster) sind:
� 16 besagt, da� der Hoster grunds�tzlich nicht f�r die Ihnalte haftet,
solange er nicht wei�, da� sein Kunde Schweinereien macht - ABER:
=== CUT ===
sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erhalten hat,
unverz�glich t�tig wird, um die Information zu entfernen oder den Zugang
zu ihr zu sperren
=== CUT ===
Sprich: Wenn ein Kunde diese Infos NICHT ver�ffentlicht, und ein
Besucher da� der Hotline des Providers mitteilt, mu� der Provider die
Website des Kunden AUGENBLICKLICH sperren. Sonst EUR 3000 Strafe.

So, genug der Juristerei an diesem letzten Freitag in 2001!

*Stefan*

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