Eigentlich alles Dinge, die sowieso zu einem guten Webauftritt geh�ren
sollten. Das dem nicht enstprechende Seiten aber augenblicklich gesperrt
werden sollen, finde ich etwas hart.

Gru�,
Andreas Roth
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> -----Urspr�ngliche Nachricht-----
> Von: Mayer, Stefan [mailto:[EMAIL PROTECTED]]
> Gesendet: Freitag, 28. Dezember 2001 06:44
> An: AspGerman Kaffeehaus
> Betreff: [aspdecoffeehouse] eCommerce-Gesetz / �sterreich
> 
> 
> Ach ja, weil ich gerade bei der WK� war:
> 
> In �sterreich tritt mit erstem J�nner 2002 ein e-Commerce-Gesetz in
> Kraft, da� - so denke ich - f�r alle, die komemrzielle 
> Websites f�r �st.
> Unternehmen basteln, ein paar wichtige �nderungen enth�lt - ich fasse
> zusammen (bzw. hier der Link: http://wko.at/rp/ecgja.doc)
> 
> Mit Inkrafttreten des E-commerce-Gesetzes werden alle Anbieter von
> "Diensten der Informationsgesellschaft", darunter sind - vereinfacht
> gesagt - alle kommerziellen Webauftritte, vom echten Webshop bis zur
> Werbeseite, Anpassungen an ihrem Webauftritt vornehmen m�ssen, um den
> Gestaltungsvorschriften und Informationspflichten des
> E-commerce-Gesetzes zu entsprechen:
> 
> * Mindestangaben zum Unternehmen ("Wir �ber uns": Name oder Firma,
> Anschrift, E-mail, UID, Firmenbuchnummer, Kammerzugeh�rigkeit..) 
> 
> * Werbung oder andere kommerzielle Kommunikation (Gewinnspiele,
> Preisausschreiben, Rabatte...) muss als solche erkennbar sein
> (Auftraggeber, Kennzeichnung oder klare Erkennbarkeit, r�umliche
> Trennung)
> 
> * der Bestellvorgang muss klar dargestellt sein (wie kann bestellt
> werden, welche Bestellschritte, wie funktioniert der Webshop?), die
> m�glichen Vertragssprachen sind anzugeben 
> 
> * Angabe freiwilliger Verhaltenskodizes, denen sich der Anbieter
> unterwirft, und Zugang zu diesen (zB E-commerce-G�tezeichen) 
> 
> * Der Nutzer muss die M�glichkeit haben, seine Vertragserkl�rung vor
> endg�ltiger Absendung zu korrigieren und auf Eingabefehler zu 
> �berpr�fen
> 
> 
> * Der Eingang der Bestellung (Vertragserkl�rung des Nutzers) ist
> unverz�glich zu best�tigen (elektronische Empfangsbest�tigung, noch
> nicht unbedingt Annahme der Bestellung!) 
> 
> * Allgemeine Gesch�ftsbedingungen m�ssen speicher- und ausdruckbar
> wiedergegeben werden. 
> 
> Bei Nichteinhaltung begeht man eine kostenpflichtige
> Verwaltungs�bertretung - also nicht schwerer Kerker, sondern EUR 3000
> Strafe.
> 
> Ach ja - interessant wird's f�r alle, die Provider (Hoster) sind:
> � 16 besagt, da� der Hoster grunds�tzlich nicht f�r die 
> Ihnalte haftet,
> solange er nicht wei�, da� sein Kunde Schweinereien macht - ABER:
> === CUT ===
> sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erhalten hat,
> unverz�glich t�tig wird, um die Information zu entfernen oder 
> den Zugang
> zu ihr zu sperren
> === CUT ===
> Sprich: Wenn ein Kunde diese Infos NICHT ver�ffentlicht, und ein
> Besucher da� der Hotline des Providers mitteilt, mu� der Provider die
> Website des Kunden AUGENBLICKLICH sperren. Sonst EUR 3000 Strafe.
> 
> So, genug der Juristerei an diesem letzten Freitag in 2001!
> 
> *Stefan*
> 
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> | Sie k�nnen sich unter folgender URL an- und abmelden:
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house.asp

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