Eigentlich alles Dinge, die sowieso zu einem guten Webauftritt geh�ren sollten. Das dem nicht enstprechende Seiten aber augenblicklich gesperrt werden sollen, finde ich etwas hart.
Gru�, Andreas Roth -------------------------------------- [EMAIL PROTECTED] *jetzt mit Chat* http://www.EuphoriasChild.DarkTech.org -------------------------------------- > -----Urspr�ngliche Nachricht----- > Von: Mayer, Stefan [mailto:[EMAIL PROTECTED]] > Gesendet: Freitag, 28. Dezember 2001 06:44 > An: AspGerman Kaffeehaus > Betreff: [aspdecoffeehouse] eCommerce-Gesetz / �sterreich > > > Ach ja, weil ich gerade bei der WK� war: > > In �sterreich tritt mit erstem J�nner 2002 ein e-Commerce-Gesetz in > Kraft, da� - so denke ich - f�r alle, die komemrzielle > Websites f�r �st. > Unternehmen basteln, ein paar wichtige �nderungen enth�lt - ich fasse > zusammen (bzw. hier der Link: http://wko.at/rp/ecgja.doc) > > Mit Inkrafttreten des E-commerce-Gesetzes werden alle Anbieter von > "Diensten der Informationsgesellschaft", darunter sind - vereinfacht > gesagt - alle kommerziellen Webauftritte, vom echten Webshop bis zur > Werbeseite, Anpassungen an ihrem Webauftritt vornehmen m�ssen, um den > Gestaltungsvorschriften und Informationspflichten des > E-commerce-Gesetzes zu entsprechen: > > * Mindestangaben zum Unternehmen ("Wir �ber uns": Name oder Firma, > Anschrift, E-mail, UID, Firmenbuchnummer, Kammerzugeh�rigkeit..) > > * Werbung oder andere kommerzielle Kommunikation (Gewinnspiele, > Preisausschreiben, Rabatte...) muss als solche erkennbar sein > (Auftraggeber, Kennzeichnung oder klare Erkennbarkeit, r�umliche > Trennung) > > * der Bestellvorgang muss klar dargestellt sein (wie kann bestellt > werden, welche Bestellschritte, wie funktioniert der Webshop?), die > m�glichen Vertragssprachen sind anzugeben > > * Angabe freiwilliger Verhaltenskodizes, denen sich der Anbieter > unterwirft, und Zugang zu diesen (zB E-commerce-G�tezeichen) > > * Der Nutzer muss die M�glichkeit haben, seine Vertragserkl�rung vor > endg�ltiger Absendung zu korrigieren und auf Eingabefehler zu > �berpr�fen > > > * Der Eingang der Bestellung (Vertragserkl�rung des Nutzers) ist > unverz�glich zu best�tigen (elektronische Empfangsbest�tigung, noch > nicht unbedingt Annahme der Bestellung!) > > * Allgemeine Gesch�ftsbedingungen m�ssen speicher- und ausdruckbar > wiedergegeben werden. > > Bei Nichteinhaltung begeht man eine kostenpflichtige > Verwaltungs�bertretung - also nicht schwerer Kerker, sondern EUR 3000 > Strafe. > > Ach ja - interessant wird's f�r alle, die Provider (Hoster) sind: > � 16 besagt, da� der Hoster grunds�tzlich nicht f�r die > Ihnalte haftet, > solange er nicht wei�, da� sein Kunde Schweinereien macht - ABER: > === CUT === > sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erhalten hat, > unverz�glich t�tig wird, um die Information zu entfernen oder > den Zugang > zu ihr zu sperren > === CUT === > Sprich: Wenn ein Kunde diese Infos NICHT ver�ffentlicht, und ein > Besucher da� der Hotline des Providers mitteilt, mu� der Provider die > Website des Kunden AUGENBLICKLICH sperren. Sonst EUR 3000 Strafe. > > So, genug der Juristerei an diesem letzten Freitag in 2001! > > *Stefan* > > | [aspdecoffeehouse] als [EMAIL PROTECTED] subscribed > | http://www.aspgerman.com/archiv/aspdecoffeehouse/ = Listenarchiv > | Sie k�nnen sich unter folgender URL an- und abmelden: > | > http://www.aspgerman.com/aspgerman/listen/anmelden/aspdecoffee house.asp | [aspdecoffeehouse] als [email protected] subscribed | http://www.aspgerman.com/archiv/aspdecoffeehouse/ = Listenarchiv | Sie k�nnen sich unter folgender URL an- und abmelden: | http://www.aspgerman.com/aspgerman/listen/anmelden/aspdecoffeehouse.asp
