Hallo,

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> Ich habe nachgefragt und man teile mir mit, da� im April ein Brief an
> alle Kunden ergangen sei, da� ab Juli eine Preiserh�hung durchgef�grt
> wird und wer diesem schreiben nicht widerspricht, akzeptiert es wer es
> nicht akzeptiert, kann mit ende Juni k�ndigen.
> 
> [...]

die Variante Brief mit �nderung schicken und auf Wiederspruch warten ist meines 
Wissens legitim. Au�erdem meine ich geh�rt zu haben, dass Briefe drei Tage nach 
versandt als zugestellt gelten, es sei den das Gegenteil kann bewiesen werden.

Wenn jemand einen Brief falsch zugestellt bekommt muss er das reklamieren sobald er 
den Fehler erkennt, ansonsten verletzt er z.b. das Postgeheimnis.

Eine L�sung w�re beweisen zu k�nnen, dass der Brief nicht verschickt wurde, weil er 
z.B. im falschen Umschlag gelandet ist, oder die Adresse nicht (ganz) richtig ist. Es 
passiert �fters mal beim eint�ten, dass zwei Briefe in einem Unschlag landen. 
Eine weitere M�glichkeit w�re der Post beweisen zu k�nnen, dass die den Brief nicht 
oder falsch zugestellt haben. Nur kann der Namensvetter selber �rger bekommen wenn er 
ihn bekommen hat aber nichts unternahm.

Ich w�rde sagen die Chancen stehen schlecht. Aber einen Anwalt w�rde ich auf alle 
F�lle fragen.

Hinweis f�r die Zukunft: Ich zahle ca. 5,- Euro Rechtschutzversicherung, da ist auch 
mein Gewerbe mit drin (keine Angestellten). Das kann sich schnell lohnen!

Gru�

Heiko Richler

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